Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Rücktritt: Neuwahlen im Oktober
Bürgermeisteramt In Ustersbach stimmen die Bürger wohl zur Landtagswahl ab. Max Stumböck erklärt seine Gründe
Ustersbach „Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass ich dem Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ustersbach nicht mehr in dem Maße gewachsen bin, wie ich es erwarte.“Es falle ihm immer schwerer, den gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Mit diesen Worten erklärte Maximilian Stumböck bei der Gemeinderatssitzung offiziell seinen Rücktritt als ehrenamtlicher Bürgermeister. Er wies darauf hin, dass der Gesetzgeber vorsehe, dass ein Gemeindeoberhaupt seinen Posten auch vorzeitig niederlegen könne. „Diesen
Schritt vollziehe ich nach reiflicher Überlegung zum
31. Dezember
2018“, betonte er.
Gleichzeitig stellte er fest, dass seine dann knapp 17-jährige Amtstätigkeit aus seiner Sicht eine gute Zeit für Ustersbach gewesen sei. Aber auch die kommende Zeit werde für den Ort gut, meinte er. Dafür werde zudem der gegenwärtige bewährte, loyale und kenntnisreiche Gemeinderat sorgen.
Weiter bat Stumböck um Verständnis, dass er sich nicht an der Diskussion um geeignete Bewerber beteiligen werde: „Es gibt Beispiele, in denen die Vorgänger meinten, einen ihn genehmen Nachfolger benennen zu müssen.“Die Folge seien oft Missstimmungen in der Gemeinde wie auch im Gemeinderat gewesen. Abschließend bedankte er sich für die große Unterstützung, die er seit seinem Amtsantritt im Mai 2002 erfahren habe.
Nach eigenen Worten hatte Maximilian Stumböck seinen vorzeitigen Rücktritt auch unter dem Fakt berücksichtigt, dass die üblicherweise sechsjährige Amtszeit sich in diesem speziellen Fall bis zum April 2026 erstrecke. Also über einen Zeitraum von etwas mehr als sieben Jahren. Es gebe damit keine Abweichungen von den kommunalen Wahlterminen wie beispielsweise in Gessertshausen, verdeutlichte er.
Demzufolge strebte der Gemeinderat als Wahltermin für den neuen Bürgermeister den 14. Oktober an. An diesem Termin finden auch die Land- und Bezirkstagswahlen statt. Dass sich die Wahlen gegenseitig beeinflussen könnten, sei nach Meinung der Gemeindeverwaltung nicht zu befürchten.
Die Ratsmitglieder beschlossen daraufhin, beim Landratsamt Augsburg als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Festsetzung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl am 14. Oktober durchzuführen. Damit sei der Aufwand für die Verwaltung gering, resümierte Stumböck.