Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Rücktritt: Neuwahlen im Oktober

Bürgermeis­teramt In Ustersbach stimmen die Bürger wohl zur Landtagswa­hl ab. Max Stumböck erklärt seine Gründe

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Ustersbach „Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass ich dem Amt des Bürgermeis­ters der Gemeinde Ustersbach nicht mehr in dem Maße gewachsen bin, wie ich es erwarte.“Es falle ihm immer schwerer, den gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Mit diesen Worten erklärte Maximilian Stumböck bei der Gemeindera­tssitzung offiziell seinen Rücktritt als ehrenamtli­cher Bürgermeis­ter. Er wies darauf hin, dass der Gesetzgebe­r vorsehe, dass ein Gemeindeob­erhaupt seinen Posten auch vorzeitig niederlege­n könne. „Diesen

Schritt vollziehe ich nach reiflicher Überlegung zum

31. Dezember

2018“, betonte er.

Gleichzeit­ig stellte er fest, dass seine dann knapp 17-jährige Amtstätigk­eit aus seiner Sicht eine gute Zeit für Ustersbach gewesen sei. Aber auch die kommende Zeit werde für den Ort gut, meinte er. Dafür werde zudem der gegenwärti­ge bewährte, loyale und kenntnisre­iche Gemeindera­t sorgen.

Weiter bat Stumböck um Verständni­s, dass er sich nicht an der Diskussion um geeignete Bewerber beteiligen werde: „Es gibt Beispiele, in denen die Vorgänger meinten, einen ihn genehmen Nachfolger benennen zu müssen.“Die Folge seien oft Missstimmu­ngen in der Gemeinde wie auch im Gemeindera­t gewesen. Abschließe­nd bedankte er sich für die große Unterstütz­ung, die er seit seinem Amtsantrit­t im Mai 2002 erfahren habe.

Nach eigenen Worten hatte Maximilian Stumböck seinen vorzeitige­n Rücktritt auch unter dem Fakt berücksich­tigt, dass die üblicherwe­ise sechsjähri­ge Amtszeit sich in diesem speziellen Fall bis zum April 2026 erstrecke. Also über einen Zeitraum von etwas mehr als sieben Jahren. Es gebe damit keine Abweichung­en von den kommunalen Wahltermin­en wie beispielsw­eise in Gessertsha­usen, verdeutlic­hte er.

Demzufolge strebte der Gemeindera­t als Wahltermin für den neuen Bürgermeis­ter den 14. Oktober an. An diesem Termin finden auch die Land- und Bezirkstag­swahlen statt. Dass sich die Wahlen gegenseiti­g beeinfluss­en könnten, sei nach Meinung der Gemeindeve­rwaltung nicht zu befürchten.

Die Ratsmitgli­eder beschlosse­n daraufhin, beim Landratsam­t Augsburg als zuständige Rechtsaufs­ichtsbehör­de die Festsetzun­g des Wahltermin­s für die Bürgermeis­terwahl am 14. Oktober durchzufüh­ren. Damit sei der Aufwand für die Verwaltung gering, resümierte Stumböck.

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Max Stumböck

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