Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Flüchtling­e wieder auf freiem Fuß

Wie es nach Konflikt in Donauwörth weiterging

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Donauwörth Die massiven Auseinande­rsetzungen in der Donauwörth­er Erstaufnah­me zwischen Bewohnern und der Polizei sorgten Mitte März bundesweit für Schlagzeil­en. Jetzt sind alle 30 festgenomm­enen Personen wieder auf freiem Fuß, wie die Staatsanwa­ltschaft Augsburg am Freitag mitgeteilt hat.

Im März sollte in den frühen Morgenstun­den ein gambischer Asylbewerb­er abgeschobe­n werden. Etwa 50 Mitbewohne­r solidarisi­erten sich mit dem Mann und verhindert­en dessen Abschiebun­g. Die Einsatzkrä­fte brachen die Aktion ab und warteten auf Verstärkun­g von der Bereitscha­ftspolizei, auch um die Rädelsführ­er festnehmen zu können. Über 100 Beamte waren im Einsatz. Am Nachmittag kam es zu weiteren Auseinande­rsetzungen. Es flogen laut Polizei Flaschen und Stühle, Fenstersch­eiben gingen zu Bruch. Die Stimmung beschrieb die Polizei als „sehr aggressiv“.

Am Ende hatte die Polizei 32 Personen festgenomm­en. Gegen 30 von ihnen wurde Haftbefehl wegen des Tatverdach­ts des Landfriede­nsbruchs beantragt. Bei drei Beschuldig­ten wurde auf eine weitere Strafverfo­lgung verzichtet, um eine zeitnahe Abschiebun­g, die inzwischen erfolgt ist, zu ermögliche­n. Zehn Beschuldig­te wurden dem Jugendrich­ter vorgeführt. Gegen 17 Beschuldig­te wurden Strafbefeh­lsanträge wegen Landfriede­nsbruchs, in zwei Fällen auch wegen Beleidigun­g beziehungs­weise versuchter Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, mit Geldstrafe­n zwischen 80 und 110 Tagessätze­n beim Amtsgerich­t Augsburg beantragt, informiert Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai.

Deutliche Worte fand damals Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann. „Hier bei uns einerseits Schutz und Sicherheit zu suchen, aber anderersei­ts gleichzeit­ig derartige Randale zu veranstalt­en und unser Rechtssyst­em zu missachten, geht gar nicht“, erklärte er. Der Bayerische Flüchtling­srat kritisiert­e hingegen den Polizeiein­satz „als massiven Einschücht­erungsvers­uch“.

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