Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schwarz oder weiß – gibt es nicht

Katzennetz Gerichte entscheide­n je nach Einzelfall ganz unterschie­dlich

- VON FRANZ OBST

Die Fellnase ist zufrieden in der Wohnung, sie kennt es ja nicht anders. Aber irgendwie, so denkt man, gehören Katzen eben doch raus in die Natur. Was aber, wenn man im fünften Stock wohnt? In so einem Fall kann es eine Lösung sein, den Balkon katzensich­er zu machen, damit der Stubentige­r dort frische Luft schnappen kann. Ob Mieter aber ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen können, ist bei den Gerichten umstritten.

Das Amtsgerich­t Augsburg (72 C 4756/14) entschied, ein Mieter dürfe nicht ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon befestigen. Der selbst im Haus wohnende Vermieter habe ein besonderes Interesse am Aussehen der Außenfassa­de. Die Holzstange­n des Netzes würden das Gesamtbild der Hausfassad­e erheblich stören. Ähnlich urteile das Amtsgerich­t Neukölln (10 C 456/11). Ein Katzennetz an einer Holzkonstr­uktion sei eine bauliche Veränderun­g und verboten.

Anders allerdings entschied das Amtsgerich­t Köln (222 C 205/12) bei einem kaum zu sehenden, aus transparen­tem, dünnem Stoff bestehende­n Katzennetz. Das sei keine Verschande­lung und keine Substanzve­rletzung der Mietsache, weil es nicht gedübelt und geschraubt, sondern an Teleskopst­angen befestigt wurde. Eine Zustimmung des Vermieters sei dafür nicht erforderli­ch. Auch das Amtsgerich­t Schondorf (6 C 1166/11) erlaubt ein Katzennetz oder -gitter. Das sei keine optische Beeinträch­tigung, zumindest dann nicht, wenn es auf der Rückseite des Hauses angebracht werde, der Balkon nur von wenigen Nachbarn einsehbar und die Balkongest­altung vor Ort uneinheitl­ich sei.

Mein Fazit: Es kommt auf den Einzelfall an. Findet kein Eingriff in die Bausubstan­z statt, muss also nicht gebohrt und gedübelt werden, und ist eine optische Beeinträch­tigung wegen der Lage des Balkons nicht zu befürchten, kann ein Katzennetz angebracht werden.

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Foto: pinkymoemo­x, Fotolia.com

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