Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Hanfplantage in Bäumen: Verdächtiger in Haft
Justiz Im vergangenen Jahr fand die Polizei knapp 300 Töpfe mit Cannabispflanzen, die im Wald in teils 25 Metern Höhe angebracht waren. Jetzt ist ein 35-Jähriger angeklagt. Bei der Polizei hat er sich schon geäußert
Wer weiß, wie lange die Töpfe noch in den Bäumen gehangen hätten, wäre ein Spaziergänger im Juli des vergangenen Jahres nicht stutzig geworden. Der Mann war im Haunstetter Wald unterwegs, als ihm 35 Pflanzenkübel auffielen, die am Waldrand auf dem Boden standen. Er erkannte, dass es sich bei den Pflanzen mit den langen, schmalen Blättern um Cannabis handelt, und rief die Polizei. Als einer der Beamten den Kopf in den Nacken legte, erspähte er ein paar Kanister, die in den Ästen der Bäume hingen.
Die Polizisten sahen nun genauer nach und wurden „maximal überrascht“, wie ein Sprecher später sagte. Denn mehr als 200 weitere Töpfe voll Cannabispflanzen waren in den Wipfeln der Bäume angebracht, teils in 25 Meter Höhe. Um die Töpfe überhaupt herunterzubekommen, mussten die Höhenretter der Augsburger Feuerwehr anrücken, die einen ganzen Tag damit beschäftigt waren, einen Kübel nach dem anderen nach unten zu bugsieren. Insgesamt stellten die Ermittler 275 Töpfe sicher, einige der Cannabispflanzen waren bis zu einem Meter hoch und erntereif.
Der ungewöhnliche Fall machte bundesweit Schlagzeilen, die Bild schrieb etwa, es handele sich um „Deutschlands höchste Hanfplantage“. Einen vergleichbaren Fundort, sagten Polizisten damals, hatten sie auch noch nicht. Eine irre Idee sei das doch, sagte ein Feuerwehrmann. Wer mache sich so eine Arbeit?
Lange wusste die Polizei die Antwort auf diese Frage nicht. Nun sind sich die Beamten allerdings sicher, den in jedem Fall ziemlich schwindelfreien Gärtner ermittelt zu haben. Ein 35-jähriger Mann aus Augsburg sitzt nach Informationen unserer Zeitung seit Ende März in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Mann erhoben, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage bestätigt. Es geht um den Vorwurf des „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, der Prozess soll vor einem Schöffengericht am Amtsge-