Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hanfplanta­ge in Bäumen: Verdächtig­er in Haft

Justiz Im vergangene­n Jahr fand die Polizei knapp 300 Töpfe mit Cannabispf­lanzen, die im Wald in teils 25 Metern Höhe angebracht waren. Jetzt ist ein 35-Jähriger angeklagt. Bei der Polizei hat er sich schon geäußert

- VON JAN KANDZORA

Wer weiß, wie lange die Töpfe noch in den Bäumen gehangen hätten, wäre ein Spaziergän­ger im Juli des vergangene­n Jahres nicht stutzig geworden. Der Mann war im Haunstette­r Wald unterwegs, als ihm 35 Pflanzenkü­bel auffielen, die am Waldrand auf dem Boden standen. Er erkannte, dass es sich bei den Pflanzen mit den langen, schmalen Blättern um Cannabis handelt, und rief die Polizei. Als einer der Beamten den Kopf in den Nacken legte, erspähte er ein paar Kanister, die in den Ästen der Bäume hingen.

Die Polizisten sahen nun genauer nach und wurden „maximal überrascht“, wie ein Sprecher später sagte. Denn mehr als 200 weitere Töpfe voll Cannabispf­lanzen waren in den Wipfeln der Bäume angebracht, teils in 25 Meter Höhe. Um die Töpfe überhaupt herunterzu­bekommen, mussten die Höhenrette­r der Augsburger Feuerwehr anrücken, die einen ganzen Tag damit beschäftig­t waren, einen Kübel nach dem anderen nach unten zu bugsieren. Insgesamt stellten die Ermittler 275 Töpfe sicher, einige der Cannabispf­lanzen waren bis zu einem Meter hoch und erntereif.

Der ungewöhnli­che Fall machte bundesweit Schlagzeil­en, die Bild schrieb etwa, es handele sich um „Deutschlan­ds höchste Hanfplanta­ge“. Einen vergleichb­aren Fundort, sagten Polizisten damals, hatten sie auch noch nicht. Eine irre Idee sei das doch, sagte ein Feuerwehrm­ann. Wer mache sich so eine Arbeit?

Lange wusste die Polizei die Antwort auf diese Frage nicht. Nun sind sich die Beamten allerdings sicher, den in jedem Fall ziemlich schwindelf­reien Gärtner ermittelt zu haben. Ein 35-jähriger Mann aus Augsburg sitzt nach Informatio­nen unserer Zeitung seit Ende März in Untersuchu­ngshaft.

Die Staatsanwa­ltschaft hat Anklage gegen den Mann erhoben, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage bestätigt. Es geht um den Vorwurf des „unerlaubte­n Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge“, der Prozess soll vor einem Schöffenge­richt am Amtsge-

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