Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schädliche Raupe nistet sich am neuen Friedhof ein

Befall Eichenproz­essionsspi­nner beim Neuen Friedhof, der Grotte in Achsheim und in Bäumen in Randbereic­hen der Gemeinde festgestel­lt. Schädlings­bekämpfer ist bereits beauftragt

- VON SONJA DILLER

Jetzt hat es auch Langweid erwischt: Der Eichenproz­essionsspi­nner hat sich bei der Grotte in Achsheim, auf dem Neuen Friedhof in Langweid und in Bäumen in Randbereic­hen der Gemeinde breitgemac­ht, wie bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung bekannt wurde.

Langweid Dieses Jahr hat es auch Langweid erwischt: Der Eichenproz­essionsspi­nner hat sich bei der Grotte in Achsheim, auf dem Neuen Friedhof in Langweid und in Bäumen in Randbereic­hen der Gemeinde breitgemac­ht, wie bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung bekannt gegeben wurde.

Rund zwei Wochen wird es dauern, bis der bereits beauftragt­e Schädlings­bekämpfer sich um die Probleme kümmern kann, informiert­e Bürgermeis­ter Jürgen Gilg. So viele Aufträge wie in diesem Jahr hatten die Firmen noch nie, daher rühre die Wartezeit. In den letzten Jahren hatte Langweid die zwar unschönen, doch ungefährli­chen Nester der Gespinstmo­tte im Gemeindege­biet. Der Eichenproz­essionsspi­nner ist ein neuer ungebetene­r Gast.

● Straßennut­zung 300 Euro kostet in Langweid ab sofort die Aufstellun­g eines Altkleider­containers auf öffentlich­em Grund. Wer ein Baugerüst aufstellt, muss mit zehn Cent pro Quadratmet­er Straßennut­zung rechnen. Als Basis für die Spielregel­n auf Langweider Straßen und Plätzen beschloss der Gemeindera­t in jüngster Sitzung eine Sondernutz­ungssatzun­g samt Gebührensa­tzung.

Wer auf der Straße nicht nur geht oder fährt, sondern dort Leitungen verlegt, Gerüste aufbaut, oder Baumateria­l lagert, der nutzt den öffentlich­en Raum und muss dafür zuerst eine Genehmigun­g im Rathaus einholen und dann die entspreche­nde Gebühr bezahlen. Auch Betteln, Schlafen oder das Gelage in der Grünanlage fallen unter die Sondernutz­ung, für die man sich den Weg zur Gemeinde allerdings sparen kann. Dafür gibt es keinesfall­s eine Zustimmung aus dem Rathaus, ist unter Paragraf 8 der neuen Satzung nachzulese­n. Klare Rahmenbedi­ngungen sind für den Chef im Ordnungsam­t für Gemeinde und Bürger wichtig. Markus Litzl bestätigte auf Nachfrage, dass Kommunen bei- spielsweis­e immer wieder Probleme mit unerlaubt aufgestell­ten Sammelcont­ainern haben. Solange es keine entspreche­nde Satzung gibt, kann die Gemeinde die wild platzierte­n Behälter auf öffentlich­em Grund nicht einmal entfernen lassen, wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann.

Nun gibt es nur noch zwei Standorte auf gewidmetem Straßenrau­m, an denen Container zulässig sind: an der Lechwerkst­raße in Langweid und an der Winterstra­ße in Stettenhof­en. Dort dürfen jeweils zwei Alt- kleidercon­tainer und drei Glas- sowie ein Blechconta­iner stehen.

Davon nicht betroffen sind alle Sammelcont­ainer, die aktuell bereits auf gemeindlic­hem oder privatem Raum stehen, aber nicht unter die Regelung für den öffentlich­en Straßenrau­m fallen. Es bleiben somit alle Wertstoffi­nseln bestehen, unterstric­h Bürgermeis­ter Jürgen Gilg auf Nachfrage. Jeder Bürger kann ab Ende nächster Woche auf der Internetse­ite der Gemeinde die neue Satzung nachlesen und sich über die anfallende­n Gebühren informiere­n.

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Foto: Marcus Merk Ungebetene­r Gast: Der Eichenproz­essionsspi­nner hat sich nun auch in und rund um Langweid ausgebreit­et.

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