Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Schädliche Raupe nistet sich am neuen Friedhof ein
Befall Eichenprozessionsspinner beim Neuen Friedhof, der Grotte in Achsheim und in Bäumen in Randbereichen der Gemeinde festgestellt. Schädlingsbekämpfer ist bereits beauftragt
Jetzt hat es auch Langweid erwischt: Der Eichenprozessionsspinner hat sich bei der Grotte in Achsheim, auf dem Neuen Friedhof in Langweid und in Bäumen in Randbereichen der Gemeinde breitgemacht, wie bei der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt wurde.
Langweid Dieses Jahr hat es auch Langweid erwischt: Der Eichenprozessionsspinner hat sich bei der Grotte in Achsheim, auf dem Neuen Friedhof in Langweid und in Bäumen in Randbereichen der Gemeinde breitgemacht, wie bei der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben wurde.
Rund zwei Wochen wird es dauern, bis der bereits beauftragte Schädlingsbekämpfer sich um die Probleme kümmern kann, informierte Bürgermeister Jürgen Gilg. So viele Aufträge wie in diesem Jahr hatten die Firmen noch nie, daher rühre die Wartezeit. In den letzten Jahren hatte Langweid die zwar unschönen, doch ungefährlichen Nester der Gespinstmotte im Gemeindegebiet. Der Eichenprozessionsspinner ist ein neuer ungebetener Gast.
● Straßennutzung 300 Euro kostet in Langweid ab sofort die Aufstellung eines Altkleidercontainers auf öffentlichem Grund. Wer ein Baugerüst aufstellt, muss mit zehn Cent pro Quadratmeter Straßennutzung rechnen. Als Basis für die Spielregeln auf Langweider Straßen und Plätzen beschloss der Gemeinderat in jüngster Sitzung eine Sondernutzungssatzung samt Gebührensatzung.
Wer auf der Straße nicht nur geht oder fährt, sondern dort Leitungen verlegt, Gerüste aufbaut, oder Baumaterial lagert, der nutzt den öffentlichen Raum und muss dafür zuerst eine Genehmigung im Rathaus einholen und dann die entsprechende Gebühr bezahlen. Auch Betteln, Schlafen oder das Gelage in der Grünanlage fallen unter die Sondernutzung, für die man sich den Weg zur Gemeinde allerdings sparen kann. Dafür gibt es keinesfalls eine Zustimmung aus dem Rathaus, ist unter Paragraf 8 der neuen Satzung nachzulesen. Klare Rahmenbedingungen sind für den Chef im Ordnungsamt für Gemeinde und Bürger wichtig. Markus Litzl bestätigte auf Nachfrage, dass Kommunen bei- spielsweise immer wieder Probleme mit unerlaubt aufgestellten Sammelcontainern haben. Solange es keine entsprechende Satzung gibt, kann die Gemeinde die wild platzierten Behälter auf öffentlichem Grund nicht einmal entfernen lassen, wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann.
Nun gibt es nur noch zwei Standorte auf gewidmetem Straßenraum, an denen Container zulässig sind: an der Lechwerkstraße in Langweid und an der Winterstraße in Stettenhofen. Dort dürfen jeweils zwei Alt- kleidercontainer und drei Glas- sowie ein Blechcontainer stehen.
Davon nicht betroffen sind alle Sammelcontainer, die aktuell bereits auf gemeindlichem oder privatem Raum stehen, aber nicht unter die Regelung für den öffentlichen Straßenraum fallen. Es bleiben somit alle Wertstoffinseln bestehen, unterstrich Bürgermeister Jürgen Gilg auf Nachfrage. Jeder Bürger kann ab Ende nächster Woche auf der Internetseite der Gemeinde die neue Satzung nachlesen und sich über die anfallenden Gebühren informieren.