Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Eine zweifelhafte Abschleppaktion
kürzlich auch einen offiziellen Fahrrad-Abstellplatz eröffnet. Bei Fahrrädern ist der Fall ohnehin noch einmal anders gelagert. Parkverbote gibt es für sie nicht. Auf öffentlichen Gehwegen dürfen Räder abgestellt werden, solange sie nicht den Weg versperren.
Bislang hatte der Eigentümer die Räder und Roller dort auch geduldet. Dass nun plötzlich abgeschleppt wurde, ärgert die Besitzerin eines Rollers, die sich an unsere Redaktion gewandt hat. „Jetzt ist der Bereich abgesperrt worden und es gibt viel Hinweisschilder“, sagt sie. „Das ist so aber erst im Nachhinein passiert.“Die Frau hat inzwischen zähneknirschend die 200 Euro Auslöse bezahlt. Sie will aber rechtlich dagegen vorgehen. Auch weitere Betroffene der Aktion vom Mittwoch stehen inzwischen miteinander in Kontakt und wollen sich weh- ren. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Aktion – und an den großen Summen, die der Dienst dafür verlangt. Vor allem bei den Fahrrädern, sagt ein Betroffener, sei das Abtransportieren aus seiner Sicht sehr fragwürdig. Man hätte die Räder auch nur ein oder zwei Meter daneben auf den städtischen Radparkplatz stellen können, meint er. Die Fahrräder waren zwar abgeschlossen, aber nirgends angekettet.
Angesprochen auf den Abtransport der Räder sagt der „Blitz“-Geschäftsführer: Er habe den Auftrag zum Abschleppen erhalten und das auch so erledigt. Über alles Weitere habe er nicht zu entscheiden. Der Abschleppdienst wirbt auf Flugblättern und im Internet damit, dass den Auftraggebern keine Kosten entstehen. „Blitz“übernimmt das Abschleppen und das Eintreiben der Kosten. Dafür behält das UnternehStadt men im Gegenzug auch die gesamte eingeforderte Summe.
Direkt neben dem Bohus-Center war der Abschleppdienst ebenfalls schon tätig. Auf dem Areal der ehemaligen Ladehöfe schleppte „Blitz“Autos ab, die dort trotz Parkverbots standen. Auftraggeber war die Bahn-Tochter Aurelis. Auf dem Gelände entstehen neue Wohnungen. Auch dort gab es Beschwerden von Betroffenen. Eine Autofahrerin beklagte, sie habe ihr Auto nur etwa fünf Minuten abgestellt. Mit Warnblinker als Hinweis, dass sie gleich wieder kommt. Es sei dennoch abgeschleppt worden. Kostenpunkt: 240 Euro. Volkan Cindil verteidigte sein Vorgehen auch hier. Autofahrer haben aber auch schon Erfolge erzielt, wenn sie deswegen vor Gericht gezogen sind – etwa bei der Höhe der Abschleppkosten. Ein Augsburger Amtsrichter bewertete 240 Euro für ein abtransportiertes Auto als zu viel. Er hielt knapp 180 Euro für angemessen. »Kommentar
Parkplätze sind rar und mitunter umstritten. Das gilt für Autos ebenso wie für Rollerfahrer und Radfahrer. Und jeder Grundstückseigentümer hat natürlich das Recht, seine Flächen im Zweifel frei zu bekommen, denn es ist auch bekannt, dass sich nicht jeder an Verbote und Regeln hält. Das muss niemand hinnehmen. Dennoch bleiben beim Blick auf die jüngste Abschlepp-Aktion nahe des Bahnhofs Zweifel.
Zum einen war offenbar nicht allen Betroffenen klar, dass sie dort nicht parken dürfen. Gerade bei den Fahrrädern gilt das, denn direkt nebenan befindet sich der offizielle Fahrradabstellplatz. Zum anderen ist die Frage, ob die Aktion denn verhältnismäßig war. Man mag vielleicht noch akzeptieren, dass Roller abgeschleppt werden. Aber muss das 200 Euro kosten, wenn der selbe Abschleppdienst für ein Auto 240 Euro verlangt? Und spätestens bei den Fahrrädern muss der Einwand erlaubt sein: Müssen sie tatsächlich von einem Unternehmen abtransportiert werden, das hinterher 65 Euro vom Eigentümer verlangt? Grundsätzlich ist das Parken von Rädern nämlich sehr liberal geregelt, auf öffentlichen Flächen ist es kaum zu verbieten. Auf privaten schon. Hätte es aber nicht genügt, die Fahrräder einfach nur ein paar Meter wegzustellen?
Mittelfristig ist die Aktion noch einmal ein Hinweis darauf, wie schwierig aktuell die Parksituation gerade für Zweiradfahrer rund um den Bahnhof ist.