Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Polizist greift Flüchtling an: Wie hart ist das Urteil?

Fakten Check Ein 43-jähriger Oberkommis­sar soll ins Gefängnis, weil er bei einem feucht-fröhlichen Ausflug einen Asylbewerb­er beleidigt und attackiert hat. Wie es zu dieser Strafe kommt und was das für den Beamten jetzt bedeutet

- VON JÖRG HEINZLE

Werner Ruisinger wohl ganz gute Chancen, mit einer milderen Bewährungs­strafe davonzukom­men. Theoretisc­h ist eine Entlassung auch bei einer Strafe von unter einem Jahr möglich, wenn sich der Beamte nach Ansicht des Dienstherr­n für den Dienst bei der Polizei disqualifi­ziert hat. Für das Disziplina­rverfahren ist in diesem Fall das Polizeiprä­sidium in Ulm zuständig. Kurz nach dem Vorfall wurden die beteiligte­n Beamten versetzt. Der Oberkommis­sar, der auch stellvertr­etender Schichtlei­ter war, übt keine Leitungsfu­nktion mehr aus. Auch befördert werden kann er bis auf Weiteres nicht.

Sind die Gerichte bei Polizeibea­mten besonders streng?

Es ist schwierig, das generell zu sagen. Jeder Richter urteilt unabhängig. Gerade bei Beamten, die sich im Dienst strafbar gemacht haben, sprechen Richter aber immer wieder die Vorbildfun­ktion an, die Polizeibea­mte haben. In den Urteilen wird auch regelmäßig erwähnt, dass straffälli­ge Beamte dem guten Ruf der Polizei insgesamt schaden. Die Erfahrung von Anwalt Werner Ruisinger ist: „Die Gerichte legen hier durchaus einen strengen Maßstab an.“Er hält das auch für richtig. Das aktuelle Urteil gegen die pöbelnden Polizisten zeige: „Die Mechanisme­n unseres Rechtsstaa­ts funktionie­ren, auch bei Polizeibea­mten.“

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