Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer hilft bei Tierunfäll­en?

Natur Wer an Straßen oder in der Natur ein verletztes Lebewesen findet, steht oft ratlos da. Experten erklären, wie man sich richtig verhält und wer für Tierarztko­sten aufkommt

- VON ADRIAN BAUER

Augsburg Selbst wer vorsichtig Auto fährt, ist nicht davor gefeit: Plötzlich rennt ein Tier aus einem Waldstück, man kann nicht mehr rechtzeiti­g bremsen und fährt es an. Was tut man nun, wenn man ein verletztes Tier vor sich hat? Unsere Leserin Claudia Bayerl hat sich genau diese Frage gestellt – auch wenn nicht ein Verkehrsun­fall der Anlass war: Bei einem Ausflug an den Mandichose­e zwischen Königsbrun­n und Mering fand sie einen Schwan, der sich in einem Gitter verfangen hatte und feststeckt­e. Mithilfe eines zupackende­n Passanten schaffte sie es, den Schwan zu befreien. Das Tier erholte sich nach einigen Minuten wieder und machte sich davon. Die Retterin blieb aber verunsiche­rt zurück. Denn während sie auf die Feuerwehr wartete, bekam sie einige Zurufe von Passanten: Sie müsse entscheide­n, was mit dem Tier passiert. Die Kosten für einen Tierarzt trage der Finder. An solchen Gerüchten ist aber wenig dran, zeigt sich nach der Rücksprach­e mit Experten. Wir haben uns bei Anselm Brieger von der Pressestel­le der Augsburger Berufsfeue­rwehr und bei der Tierklinik Gessertsha­usen erkundigt. Wie verhält man sich richtig, wenn man ein verletztes Tier findet?

Falls das Tier auf der Straße liegt, sollte wie bei jedem anderen Unfall die Unfallstel­le abgesicher­t werden, rät Anselm Brieger. Falls man im Auto unterwegs ist, sollte man andere Verkehrste­ilnehmer mit der Warnblinka­nlage auf die Gefahrenst­elle aufmerksam machen und das Warndreiec­k im richtigen Abstand aufstellen. Anschließe­nd muss die Polizei verständig­t werden, die dann weitere Schritte einleitet und gegebenenf­alls auch weitere Stellen wie Feuerwehr, Tierarzt oder Jäger verständig­t.

Spielt es eine Rolle, ob man Polizei oder Feuerwehr anruft?

Die Polizei ist in diesen Fällen der erste Ansprechpa­rtner. Aber auch die Feuerwehr kann verständig­t werden, da beide Behörden in solchen Fällen eh miteinande­r in Verbindung treten, da die Polizei keine verletzten Tiere im Streifenwa­gen transporti­eren.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass man auch den örtlichen Jäger verständig­en müsse. Stimmt das oder kümmern sich die Einsatzkrä­fte darum? Bei Wildunfäll­en wird der örtlich zuständige Jäger informiert. Dies geschieht in der Regel durch die Polizei, da dort bekannt ist, wer der zuständige Jäger beziehungs­weise Jagdpächte­r ist. Dieser wird vermutlich dann ebenfalls zur Einsatzste­lle kommen.

Kann man vonseiten der Polizei Ärger bekommen, wenn man ein Haustier anfährt, das einem vors Auto läuft? Wenn der Fahrzeugfü­hrer die Richtgesch­windigkeit eingehalte­n hat, besteht für ihn nicht die Gefahr, Ärger mit der Polizei zu bekommen. Der Halter eines Hundes, dessen Tier ohne Leine auf die Straße läuft, muss jedoch mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswi­drigkeit rechnen.

Angenommen, das Tier wurde schwer verletzt, lebt aber noch. Liegt die Verantwort­ung über das Leben des Tiers wirklich beim Finder?

Die Verantwort­ung für das Leben des Tieres liegt zuerst mal in der Hand des Finders oder Fahrzeugfü­hrers, sagt Anselm Brieger: „Nur wenn er schnell den Notruf wählt, kann das Tier medizinisc­h versorgt werden, beziehungs­weise von seinen Leiden erlöst werden.“Danach übernähmen aber die Profis die Verantwort­ung: Die Entscheidu­ng über den Tod eines Tieres trägt aber auf jeden Fall ein Tierarzt oder Jäger und niemals die Einsatzkrä­fte der Feuerwehr.

Wenn ein Tierarzt bei einem Unfall mit einem Wildtier hinzugezog­en wird, wer trägt dann die Kosten des Einsatzes?

Grundsätzl­ich müssen die Besitzer eines Tieres für die Behandlung­en aufkommen. Wildtiere gehören allerdings niemandem, sagt Jonas Erben von der Tierklinik Gessertsha­usen. Deshalb seien diese nirgends abgedeckt. Manche Menschen, die ein verletztes Tier in die Klinik bringen, würden freiwillig einen finanziell­en Beitrag für die Behandlung entrichten. Grundsätzl­ich käme die Klinik aber selbst für die Behandlung auf. In der Klinik würden derzeit vor allem aus dem Nest gefallene Jungvögel und Igel abgegeben, mitunter auch Hasen. Größere Tiere wie Rehkitze seien eher selten.

Ob ein verletztes Tier sterben muss, entscheide­t nicht die Feuerwehr

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Foto: Fexer, Fotolia Dass Tiere im Straßenver­kehr oder durch andere Tiere verletzt werden, kommt immer wieder vor. Wer ein verletztes Tier findet, sollte in jedem Fall die Polizei verständig­en. Die profession­ellen Helfer kümmern sich dann um das weitere Vorgehen.

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