Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Grab zu lang: Das Amt drohte mit Bußgeld
Streitfall Auf dem Neuen Ostfriedhof entsprechen alte Grabstätten nicht den heutigen Vorschriften. Rund 100 Bürger bekamen daher ein Schreiben vom Friedhofsamt. Jetzt spricht der Referent von einem „Missverständnis“
Michaela Achtsteins erster Gedanke war: „Das darf doch nicht wahr sein.“Sie hatte zuvor einen Brief der städtischen Friedhofsverwaltung geöffnet und gelesen. In dem amtlichen Schreiben steht, dass ihr Familiengrab zu lang ist. Die Augsburgerin wird aufgefordert, die Grabstätte umgehend zu kürzen. Ansonsten droht ihr ein Verwarnungsgeld. Michaela Achtstein konnte nicht glauben, was sie da las. Denn das Familiengrab auf dem Neuen Ostfriedhof im Stadtviertel Lechhausen gibt es seit 53 Jahren.
Allein schon der Ton des städtischen Schreibens, das unserer Redaktion vorliegt, ist bemerkenswert. „Die zulässigen Maße Ihrer Grabstätte sind mit einer Länge von 220 Zentimenter um 20 Zentimeter überschritten“, heißt es da. Und: „Wir fordern Sie deshalb auf, bis in spätestens vier Wochen, gerechnet ab dem Datum dieses Schreibens, Ihre Grabstätte in den satzungsgemäßen Zustand zu bringen.“Sollte die Augsburgerin dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird ihr in dem Brief ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro angedroht. „Eine Unverschämtheit“, findet Michaela Achtstein.
Sie ist nicht die Einzige, die ein solches Schreiben bekommen hat. Kürzlich hat die Stadt rund 100 Beanstandungen wegen zu langer Gräber an Grabrechtsinhaber verschickt. Auch Annette Wetzel ist unter den Betroffenen. Auch sie ist richtig sauer, und das aus mehreren Gründen. Ihre Familie hat die Grabstätte im Neuen Ostfriedhof 1970 übernommen. Jahrzehntelang habe es keine Beanstandungen wegen der Länge gegeben, sagt sie. Nun werde eine Frist von lediglich vier Wochen gesetzt, um es zu kürzen. Was sie besonders empört: „In dem Schreiben wird gleich mit einem Bußgeld gedroht, ohne dass wir angehört wurden.“Verwundert über die neuen Vorgaben ist die 49-jährige Augsburgerin auch deshalb, weil ihre Familie erst in diesem Jahr die Grabrechte erneuern ließ. Bei dieser Gelegenheit sei die Grablänge in der