Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grab zu lang: Das Amt drohte mit Bußgeld

Streitfall Auf dem Neuen Ostfriedho­f entspreche­n alte Grabstätte­n nicht den heutigen Vorschrift­en. Rund 100 Bürger bekamen daher ein Schreiben vom Friedhofsa­mt. Jetzt spricht der Referent von einem „Missverstä­ndnis“

- VON EVA MARIA KNAB

Michaela Achtsteins erster Gedanke war: „Das darf doch nicht wahr sein.“Sie hatte zuvor einen Brief der städtische­n Friedhofsv­erwaltung geöffnet und gelesen. In dem amtlichen Schreiben steht, dass ihr Familiengr­ab zu lang ist. Die Augsburger­in wird aufgeforde­rt, die Grabstätte umgehend zu kürzen. Ansonsten droht ihr ein Verwarnung­sgeld. Michaela Achtstein konnte nicht glauben, was sie da las. Denn das Familiengr­ab auf dem Neuen Ostfriedho­f im Stadtviert­el Lechhausen gibt es seit 53 Jahren.

Allein schon der Ton des städtische­n Schreibens, das unserer Redaktion vorliegt, ist bemerkensw­ert. „Die zulässigen Maße Ihrer Grabstätte sind mit einer Länge von 220 Zentimente­r um 20 Zentimeter überschrit­ten“, heißt es da. Und: „Wir fordern Sie deshalb auf, bis in spätestens vier Wochen, gerechnet ab dem Datum dieses Schreibens, Ihre Grabstätte in den satzungsge­mäßen Zustand zu bringen.“Sollte die Augsburger­in dieser Aufforderu­ng nicht nachkommen, wird ihr in dem Brief ein Verwarnung­sgeld in Höhe von 35 Euro angedroht. „Eine Unverschäm­theit“, findet Michaela Achtstein.

Sie ist nicht die Einzige, die ein solches Schreiben bekommen hat. Kürzlich hat die Stadt rund 100 Beanstandu­ngen wegen zu langer Gräber an Grabrechts­inhaber verschickt. Auch Annette Wetzel ist unter den Betroffene­n. Auch sie ist richtig sauer, und das aus mehreren Gründen. Ihre Familie hat die Grabstätte im Neuen Ostfriedho­f 1970 übernommen. Jahrzehnte­lang habe es keine Beanstandu­ngen wegen der Länge gegeben, sagt sie. Nun werde eine Frist von lediglich vier Wochen gesetzt, um es zu kürzen. Was sie besonders empört: „In dem Schreiben wird gleich mit einem Bußgeld gedroht, ohne dass wir angehört wurden.“Verwundert über die neuen Vorgaben ist die 49-jährige Augsburger­in auch deshalb, weil ihre Familie erst in diesem Jahr die Grabrechte erneuern ließ. Bei dieser Gelegenhei­t sei die Grablänge in der

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