Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Vorsicht, Fahne!
Tipps für fahrende Fußballfans
Landkreis Augsburg Da kennt der Jubel des Fußballfans dann schnell Grenzen: „Bricht eine Autofahne ab und verletzt andere Verkehrsteilnehmer oder beschädigt ein dahinter fahrendes Fahrzeug, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein“, informiert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Führt jedoch dieselbe Fahnenbefestigung zum Einbruch ins Auto, bleibt der Fußballfreund auf seinem Schaden sitzen. „Weil bereits ein kleiner Fensterspalt das Einbruchsrisiko erhöht, muss sich der Autofahrer dann grobe Fahrlässigkeit von seiner Versicherungsgesellschaft vorwerfen lassen“, betont Aumiller.
Anders sieht die „Flaggenparade“auf Autobahnen aus. Dort kann die Fahne aufgrund der höheren Geschwindigkeit leicht abbrechen und andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar zu einem Unfall führen. Von Autobahnfahrten mit Beflaggung ist daher dringend abzuraten, da es als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass mit Fahnen am Auto die freie Sicht und sonstige Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Malheur im Siegesrausch kann teuer werden
Doch auch ohne Auto und andere Fortbewegungsmittel können einige Malheure passieren. Wenn beispielsweise im Siegesrausch die Kleidung mit Bier, Currywurst und Ketchup ruiniert wurde, haftet immer der Verursacher für Schäden, die er anderen zufügt. Hat der Schädigende eine private Haftpflichtversicherung und hat das Bier nur versehentlich und ohne Vorsatz über die Kleidung gekippt, kommt dafür seine Versicherung auf.