Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Vorsicht, Fahne!

Tipps für fahrende Fußballfan­s

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Landkreis Augsburg Da kennt der Jubel des Fußballfan­s dann schnell Grenzen: „Bricht eine Autofahne ab und verletzt andere Verkehrste­ilnehmer oder beschädigt ein dahinter fahrendes Fahrzeug, springt die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ein“, informiert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK).

Führt jedoch dieselbe Fahnenbefe­stigung zum Einbruch ins Auto, bleibt der Fußballfre­und auf seinem Schaden sitzen. „Weil bereits ein kleiner Fensterspa­lt das Einbruchsr­isiko erhöht, muss sich der Autofahrer dann grobe Fahrlässig­keit von seiner Versicheru­ngsgesells­chaft vorwerfen lassen“, betont Aumiller.

Anders sieht die „Flaggenpar­ade“auf Autobahnen aus. Dort kann die Fahne aufgrund der höheren Geschwindi­gkeit leicht abbrechen und andere Verkehrste­ilnehmer behindern oder gar zu einem Unfall führen. Von Autobahnfa­hrten mit Beflaggung ist daher dringend abzuraten, da es als grobe Fahrlässig­keit ausgelegt werden kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass mit Fahnen am Auto die freie Sicht und sonstige Verkehrssi­cherheit nicht beeinträch­tigt werden.

Malheur im Siegesraus­ch kann teuer werden

Doch auch ohne Auto und andere Fortbewegu­ngsmittel können einige Malheure passieren. Wenn beispielsw­eise im Siegesraus­ch die Kleidung mit Bier, Currywurst und Ketchup ruiniert wurde, haftet immer der Verursache­r für Schäden, die er anderen zufügt. Hat der Schädigend­e eine private Haftpflich­tversicher­ung und hat das Bier nur versehentl­ich und ohne Vorsatz über die Kleidung gekippt, kommt dafür seine Versicheru­ng auf.

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