Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mann filmt Frauen durchs Küchenfenster
Wegen heimlicher Aufnahmen auf der Anklagebank
Seine heimliche Leidenschaft, die er mithilfe einer Digitalkamera hinter den Fenstern seiner Küche auslebte, tituliert der Angeklagte als „psychologische Störung, die immer wieder mal aufglimmt“. Er drehte – von Fenster zu Fenster – Videos von Frauen, die sich in Nachbarwohnungen im Hochfeld leicht bekleidet im Slip und im BH aufhielten. Er stöhnte dabei ins Mikrofon seiner Kamera und ergötzte sich in sexistischen Kommentaren. Die heimlichen Filmaufnahmen wären wohl nie bekannt geworden, hätte der 35-Jährige, ein Diplom-Mathematiker, nicht noch eine zweite Leidenschaft – nämlich das genüssliche Rauchen von Joints.
Ende April 2017 kontrollierten Beamte der Inspektion Mitte den Angeklagten in einer Bar in der Augsburger Party-Zone. Sie fanden eine geringe Menge Marihuana bei ihm. Wie üblich bei solchen Drogendelikten wurde anschließend seine Wohnung durchsucht. Dort wurden weitere sechs Gramm des Cannabisproduktes entdeckt.
Um eventuelle Dealer-Aktivitäten zu überprüfen, beschlagnahmten die Beamten auch diverse Speichermedien, darunter auch den
Die Polizei hatte Drogen bei dem Mann gefunden
Chip einer Digital-Kamera. So kamen auch diverse Videos ans Tageslicht, die insgesamt vier dürftig bekleidete Frauen zeigten – Aufnahmen, durchs Fenster, die offenbar Nachbarinnen zeigten. Die Opfer der verbotenen Videos waren rasch ermittelt. Zwei der vier Frauen stellten Strafantrag, sodass sich der Urheber der Aufnahmen nun wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnehmen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, vor Amtsrichter Ralf Hirmer verantworten musste.
Der Angeklagte (Verteidiger: Walter Rubach), bislang drei mal vorbestraft, räumt ein, was eh nicht zu bestreiten ist, sagt, er habe sich in eine Therapie begeben. Ein Polizist der Inspektion Mitte berichtet als Zeuge, die Frauen seien „ziemlich erschüttert und verängstigt“gewesen, als sie von den heimlichen Videos erfahren hätten. Bei der Höhe der Strafe sind sich Anklage, Verteidigung und Gericht einig: Der 35-Jährige wird zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er muss eine Geldauflage von 3000 Euro an den Bunten Kreis bezahlen und seine Therapie fortsetzen. Der Schuldspruch wird noch im Gerichtssaal rechtskräftig.