Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mann filmt Frauen durchs Küchenfens­ter

Wegen heimlicher Aufnahmen auf der Anklageban­k

- VON KLAUS UTZNI

Seine heimliche Leidenscha­ft, die er mithilfe einer Digitalkam­era hinter den Fenstern seiner Küche auslebte, tituliert der Angeklagte als „psychologi­sche Störung, die immer wieder mal aufglimmt“. Er drehte – von Fenster zu Fenster – Videos von Frauen, die sich in Nachbarwoh­nungen im Hochfeld leicht bekleidet im Slip und im BH aufhielten. Er stöhnte dabei ins Mikrofon seiner Kamera und ergötzte sich in sexistisch­en Kommentare­n. Die heimlichen Filmaufnah­men wären wohl nie bekannt geworden, hätte der 35-Jährige, ein Diplom-Mathematik­er, nicht noch eine zweite Leidenscha­ft – nämlich das genüsslich­e Rauchen von Joints.

Ende April 2017 kontrollie­rten Beamte der Inspektion Mitte den Angeklagte­n in einer Bar in der Augsburger Party-Zone. Sie fanden eine geringe Menge Marihuana bei ihm. Wie üblich bei solchen Drogendeli­kten wurde anschließe­nd seine Wohnung durchsucht. Dort wurden weitere sechs Gramm des Cannabispr­oduktes entdeckt.

Um eventuelle Dealer-Aktivitäte­n zu überprüfen, beschlagna­hmten die Beamten auch diverse Speicherme­dien, darunter auch den

Die Polizei hatte Drogen bei dem Mann gefunden

Chip einer Digital-Kamera. So kamen auch diverse Videos ans Tageslicht, die insgesamt vier dürftig bekleidete Frauen zeigten – Aufnahmen, durchs Fenster, die offenbar Nachbarinn­en zeigten. Die Opfer der verbotenen Videos waren rasch ermittelt. Zwei der vier Frauen stellten Strafantra­g, sodass sich der Urheber der Aufnahmen nun wegen „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­iches durch Bildaufneh­men“, wie es im Strafgeset­zbuch heißt, vor Amtsrichte­r Ralf Hirmer verantwort­en musste.

Der Angeklagte (Verteidige­r: Walter Rubach), bislang drei mal vorbestraf­t, räumt ein, was eh nicht zu bestreiten ist, sagt, er habe sich in eine Therapie begeben. Ein Polizist der Inspektion Mitte berichtet als Zeuge, die Frauen seien „ziemlich erschütter­t und verängstig­t“gewesen, als sie von den heimlichen Videos erfahren hätten. Bei der Höhe der Strafe sind sich Anklage, Verteidigu­ng und Gericht einig: Der 35-Jährige wird zu einer Bewährungs­strafe von acht Monaten verurteilt. Er muss eine Geldauflag­e von 3000 Euro an den Bunten Kreis bezahlen und seine Therapie fortsetzen. Der Schuldspru­ch wird noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig.

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