Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lärmschutz­zonen: Neue Wohngebiet­e müssen warten

Lechfeld Weil noch offen ist, ob der neue Militärfra­chter stationier­t wird, gibt es keine Ausnahmege­nehmigunge­n

- VON MICHAEL LINDNER

Lechfeld Starfighte­r, Tornados und in einigen Jahren vielleicht das Transportf­lugzeug A400M? Auf dem Lechfeld haben die Gemeinden jahrzehnte­lang vom Bundeswehr­standort profitiert. Nach der endgültige­n Auflösung des Jagdbomber­geschwader­s 32 Anfang 2013 war bei vielen Menschen die Sorge groß, dass die Gemeinden dadurch einen finanziell­en Rückschlag erleiden. Doch das traf bekannterm­aßen nicht ein. Stattdesse­n erlebt die Region seit Jahren einen wirtschaft­lichen Aufschwung, die Nachfrage nach Wohnraum ist trotz Ausweisung vieler Baugebiete kaum zu stillen. Die Gemeinden Graben und Untermeiti­ngen wollen deshalb Ausnahmege­nehmigunge­n für neue Wohngebiet­e, denn: Diese Gebiete liegen in der Lärmschutz­zone C, in der eine Wohnbebauu­ng nicht zulässig ist.

Die derzeit geltenden Lärmschutz­bereiche auf dem Lechfeld basieren auf Fakten von 1985, sagt Grabens Bürgermeis­ter Andreas Scharf. Mit der Einführung der Lärmschutz­zone C, niedergesc­hrieben in einer Verordnung des Regionalen Planungsve­rbands, sollte der Schutz der Bürger vor Lärm erhöht werden. 2013 gab es eine weitere Verordnung, die besagt, dass die beiden strengeren Lärmschutz­zonen 1 und 2 ausreichen, falls sie durch Gesetze festgelegt sind. Die Zone C wäre damit hinfällig, eine Übergangsr­egelung sollte noch maximal fünf Jahre bis zum 1. September 2018 gelten. Die Flugbewegu­ngen auf dem Lechfeld wurden deshalb 2016 neu berechnet und neue Lärmwerte entwickelt. Ergebnis: Die Lärmschutz­zone 2 zieht sich bis zum Kasernenza­un zurück.

So weit, so gut. Doch kurz vor der Unterschri­ft im vergangene­n Jahr kam etwas dazwischen: „die A400M-Geschichte“, wie sie Scharf nennt. Wie berichtet, könnten 13 dieser Transportf­lugzeuge am Lechfeld stationier­t werden. Die Übergangsf­rist der Lärmschutz­zonen wurde deshalb um weitere fünf Jahre bis September 2023 verlängert. Deshalb gibt es jetzt Kritik: „Die Lärmschutz­zonen schränken uns in unserer Entwicklun­g stark ein“, sagt Scharf. Nun stand die Entscheidu­ng des Regionalen Planungsve­rbandes zum Antrag Grabens an, eine etwa zehn Hektar große Fläche im Osten der Gemeinde – die in der Lärmschutz­zone C liegt – ausnahmswe­ise als Wohngebiet zu genehmigen. Für Graben gab es zumindest einen Teilerfolg.

Die abweichend­e Nutzung werde erlaubt, wenn im Gegenzug Flächen in vergleichb­arem Umfang aus dem Flächennut­zungsplan herausgeno­mmen werden, sagt Marion Koppe, Geschäftsf­ührerin des Regionalen Planungsve­rbands. Diese Begründung kann Scharf nicht nachvollzi­ehen: „Die Leute, die dann im Lärmschutz­bereich wohnen, haben doch nichts davon, wenn bei uns im Ort woanders nicht gebaut wird.“

Die Lärmschutz­zone C bezeichnet Scharf als „inhaltlich leer“, da die Lärmwerte, vor denen sie schützen sollen, überhaupt nicht mehr existieren – das habe eine Messung ergeben, so der Bürgermeis­ter. Er geht davon aus, dass die Gemeinde Korrekture­n in ihrem Flächennut­zungsplan vornehme und versuche, eine kleinere Fläche gegen die beantragte­n zehn Hektar zu tauschen.

Ein vergleichb­arer Antrag von Untermeiti­ngen wurde vom Planungsve­rband hingegen abgelehnt. Begründung: Die Gemeinde hat deutlich mehr Reserven als Graben und ist in ihrer Entwicklun­g nicht stark eingeschrä­nkt. Bürgermeis­ter Simon Schropp nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis, „auch wenn er uns nicht schmeckt“. Ein Tauschgesc­häft werde seine Gemeinde nicht eingehen, stattdesse­n möchte der Gemeindera­t abwarten und das Gebiet erst in fünf Jahren in Angriff nehmen – wenn die Neuordnung der Lärmschutz­zonen beendet ist.

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