Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lieferten sie sich ein illegales Rennen?

Justiz Erstmals stehen in Augsburg Fahrer wegen eines neuen Gesetzes vor Gericht

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gangenen Jahres trat der neue Paragraf in Kraft; am Tag drauf soll sich das Rennen abgespielt haben. Bis dahin wurden vergleichb­are Fälle oft nur als Ordnungswi­drigkeit verfolgt. Seither werden die Organisati­on und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft.

Alle drei Fahrer hatten Strafbefeh­le in Höhe von 6000 beziehungs­weise 4500 Euro erhalten, die jeweils auch den Einzug des Führersche­ins und eine Sperre für die Neuerteilu­ng einer Fahrerlaub­nis von sieben Monaten beinhaltet­en. Einer der Männer akzeptiert­e den Strafbe- fehl im Vorfeld der Verhandlun­g, die beiden anderen nicht. Der Prozess gegen sie ist der erste seiner Art in Augsburg und dürfte überhaupt eine der ersten Anklagen aufgrund des neuen Gesetzes in Deutschlan­d sein. Die Staatsanwa­ltschaft wirft den beiden Männern vor, dass diese die Beschleuni­gungskraft ihrer aufgemotzt­en Autos austesten wollten. Einer aus der Gruppe bremste demnach jeweils den Verkehr aus, während sich die anderen beiden regelrecht­e Duelle auf der Bundesstra­ße geliefert haben sollen.

Eingeführt worden war das neue Gesetz nach einer Reihe von Todesfälle­n durch illegale Rennen. Beteiligte­n drohen seither Geldstrafe­n oder bis zu zwei Jahren Haft. Wenn Menschen ums Leben kommen oder schwer verletzt werden, sind auch Haftstrafe­n bis zu zehn Jahren möglich. Das droht den Augsburger Fahrern sicherlich nicht, was auch an der ursprüngli­chen Höhe der Strafbefeh­le klar wird. In einem vergleichb­aren Fall waren zwei Männer im Juni in Dachau zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

In der Augsburger Tuning-Szene hatte die Fahrt auf der B17 für Gesprächss­toff gesorgt; teils bezweifelt­en Mitglieder, dass es sich um ein illegales Rennen gehandelt haben soll, teils fühlten sie ihr Hobby zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt. Die Polizei betonte damals, dass man die Szene zwar im Blick habe, es aber keinen Generalver­dacht gegen Menschen gebe, die gerne an ihrem Auto herumschra­uben. Die Sportwagen der drei Männer hatten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft zunächst beschlagna­hmt. Drei Monate später erhielten die Fahrer ihre Autos zurück. Die Vorwürfe gegen sie seien nicht so gravierend, dass ein dauerhafte­r Entzug der Fahrzeuge angemessen wäre, hieß es damals. Seit der Aktion im Oktober letzten Jahres sind von der Polizei in Augsburg bisher keine weiteren Autos mehr wegen illegaler Straßenren­nen beschlagna­hmt worden.

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