Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wasser: Ende des Abkochens ist in Sicht
Gesundheit In Oberschöneberg hat das Gesundheitsamt seine Anordnung schon aufgehoben, in Dinkelscherben könnte es im Lauf der Woche soweit sein. Doch die Gemeinde informiert ihre Bürger nicht über diese Entwicklung
Dinkelscherben/Augsburg Im Bereich der Oberschöneberger Gruppe müssen die Einwohner das Trinkwasser nicht mehr abkochen (wir berichteten). Darüber hinaus kann die Abkochanordnung für Dinkelscherben voraussichtlich im Laufe dieser Woche aufgehoben werden. Das hat die neue Chefin des Gesundheitsamtes, Monika Kolbe, dem Dinkelscherber Bürgermeister Edgar Kalb am Dienstagvormittag per E-Mail mitgeteilt.
Auf die Homepage der Marktgemeinde hatten es diese für alle Dinkelscherber wesentlichen Informationen bis zum Nachmittag aber nicht geschafft. Dort stand weiter die für den Bereich Oberschöneberg seit mehr als 24 Stunden überholte Information zu lesen: „Auf Anordnung des Gesundheitsamts muss das Trinkwasser im Gemeindegebiet abgekocht und gechlort werden.“
Dass es sich dabei um kein Versehen handelte, legt ein Eintrag auf der Facebook-Seite „Dinkelscherben info“nahe. Dort wurde erst ab etwa 14 Uhr bestätigt, was unsere Zeitung schon am morgen gemeldet hatte. Die Abkochanordnung für Oberschöneberg war bereits am Montagmorgen aufgehoben worden. Und weiter: „Sobald das amtliche Schreiben dazu vorliegt, wird es auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.“Im Klartext: kein Brief, keine Entwarnung vonseiten der Gemeinde.
Auf Anfrage unserer Zeitung argumentierte Kalb, dass die meisten Betroffenen schon Bescheid wüssten. Darüber hinaus „gibt es keine Gesundheitsgefährdung, wenn es jemand noch nicht wissen sollte. Ich möchte genau das an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben, was in der Aufhebungsanordnung steht.“Zudem seien für ihn noch wichtige Fragen offen, die er dem Gesundheitsamt gestellt habe, so Kalb. Nämlich: Was passiert, wenn in den nächsten Wasserproben Keime nachgewiesen werden? Und: Ist es durch die Chlorkonzentration nun gänzlich auszuschließen, dass Keime im Wasser sind? Kalb hegt gegenüber dem Gesundheitsamt offenbar ein tiefes Misstrauen. Er warf der Behörde bereits mehrfach vor, mit falschen Behauptungen zu agieren. Die von ihr verhängte Abkoch- und Chlorungsanordnung sei überzogen und koste die Dinkelscherber über die Wassergebühren jede Woche 10000 Euro.
Seit Mitte beziehungsweise Ende Juni wird das Trinkwasser in Dinkelscherben auf Anordnung des Gesundheitsamtes gechlort und soll so desinfiziert werden. Erst wenn über mehrere Tage im gesamten Netz stabile Chlorwerte vorliegen, hebt das Gesundheitsamt die gleichzeitig geltende Abkochanordnung auf. In ihr wird empfohlen, das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Dieses Wasser soll auch zum Zähneputzen und zur Haarwäsche verwendet werden.
Zusammengefasst: Das Ende eines Abkochgebots bedeutet zugleich das Ende einer Reihe von persönlichen Einschränkungen für die Bürger. Offen ist allerdings, inwieweit diese überhaupt den Vorgaben des Gesundheitsamtes folgen.
Wie mehrfach berichtet, klagt der Markt Dinkelscherben vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnungen, will eventuell in einem weiteren Schritt sogar Schadensersatz fordern. Aus diesem Grund „muss ich besonderen Wert darauf legen, grundsätzlich schriftlich zu agieren“, heißt es in einem Schreiben Kalbs an die Gesundheitsamtschefin Kolbe. Am gestrigen Dienstagmorgen hatte sich Kalb beim Gesundheitsamt beklagt, dass die Marktverwaltung weder telefonisch, per E-Mail oder schriftlich von der Aufhebung der Abkochanordnung informiert worden sei.
Dessen Leiterin Kolbe zeigt sich überrascht von dieser Darstellung des Rathauschefs. Bereits am Freitagnachmittag sei die Ankündigung des Gesundheitsamtes, dass die Abkochanordnung am Montag aufgehoben werden könne, in Kopie an Kalb gegangen. Am Montagvormittag habe der zuständige HygieneInspekteur die Anordnung dann gegenüber dem zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung mündlich aufgehoben. Kolbe in einem Schreiben an Kalb, das auch unserer Redaktion vorliegt: „Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass Sie über den Vorgang laufend informiert waren.“