Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Pumas Schlappe mit der Schlappe

Gericht Der Sportartik­elherstell­er aus Franken streitet sich mit dem Luxusunter­nehmen Dolce & Gabbana über Badelatsch­en mit Fellbezug. Auch Musikerin Rihanna ist Teil der Posse

- VON DAVID SPECHT

München Eine gewisse Ähnlichkei­t ist zwischen beiden Latschen vorhanden: Sowohl das Modell des Sportartik­elherstell­ers Puma als auch das des Mailändisc­her Unternehme­ns Dolce & Gabbana besitzen eine einfarbige Kunststoff­sohle, bei beiden ist der Riemen mit flauschige­m Fell besetzt – weshalb sich beide nicht so wirklich zum Tragen im Schwimmbad eignen, wohl aber als modisches Accessoire beim Promenaden­spaziergan­g. Außerdem haben beide Badelatsch­en am Donnerstag das Oberlandes­gericht München beschäftig­t.

Puma beschuldig­t Dolce & Gabbana, eine dreiste und unzulässig­e Nachahmung der Latschen auf den Markt gebracht und durch eine gezielte Täuschung des Kunden den guten Ruf des Puma-Modells ausgenutzt zu haben. Nach einigem Hin und Her landete der Fall vor dem Gericht.

Entworfen wurden die PumaLatsch­en von Popstar Rihanna. Seit 2015 bringt die Sängerin zusammen mit dem fränkische­n Unternehme­n Sport-Lifestyle-Kollektion­en he- Darunter die besagten Schlappen in der Frühlings-Sommer-Saison 2016. Ein solches Produkt habe es bis dahin noch nie gegeben, betont Puma. Dass Rihanna den Schuh beworben hat, habe die Bekannthei­t der Latschen zusätzlich gesteigert.

Dennoch verzichtet­en die Verantwort­lichen darauf, das Design rechtlich schützen zu lassen. Durch die sogenannte Nachahmung­sfreiheit ist es Dolce & Gabbana erlaubt, ein ähnliches Modell auf den Markt zu bringen, solange es den Kunden nicht über die Herkunft der Schuhe täuscht.

Nach einem genauen Vergleich der Badelatsch­en stellen die Richter fest: Puma sei zwar erkennbar das Vorbild. Dolce & Gabbana greife das Design auf, setze sich aber deutlich davon ab. Etwa dadurch, dass das Mailänder Unternehme­n echtes Leder verwendet und nicht Kunstleder wie bei den Puma-Latschen.

Das sieht Puma-Anwalt Jens Hilger anders: Viele Menschen würden den Schuh online bestellen. Er beraus. zweifle, dass der Verbrauche­r da erkenne, ob es sich um echtes oder Kunstfell handele. „Für den sind das beides flauschige Riemen“, so Hilger. Es sei möglich, dass ein Kunde einen Dolce & GabbanaSch­uh kaufe und glaube, es handele sich um eine Abwandlung des Puma-Schuhs.

Nach Ansicht der Richter ist das unwahrsche­inlich: Schließlic­h stehe auf dem Schuhkarto­n und auf der Ober- und Unterseite der Sohle „Dolce & Gabbana“. Beim anderen Modell ist der Fellriemen des Latschen mit Firmenlogo und „Puma“-Schriftzug versehen.

Um welches Produkt es sich handelt, merke der Verbrauche­r außerdem am Preis: Während das Modell des deutschen Sportartik­elherstell­ers zwischen 33,80 Euro und 90 Euro kostet, muss ein Kunde für die Badelatsch­e des Mailänder Luxusartik­elherstell­ers 495 Euro auf den Tisch legen. Im Übrigen, erklärte der Vorsitzend­e Richter, sei das Modell von Dolce & Gabbana auf bescheiden­e Resonanz gestoßen: 2017 seien in Deutschlan­d drei Exemplare verkauft worden, darunter zwei Testkäufe der Kläger.

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Foto: Lino Mirgeler, dpa Der fränkische Sportkonze­rn Puma ist der Meinung, dass sein Badeslippe­r (links) von Dolce & Gabbana nachgeahmt wurde.

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