Augsburger Allgemeine (Land Nord)

FCA verliert ein Stück Glaubwürdi­gkeit

- VON JOHANNES GRAF joga@augsburger allgemeine.de

Als der FC Augsburg im Winter Daniel Opare freistellt­e, war den Entscheide­rn der Beifall der Fans gewiss. Der Klub setzte ein Zeichen, verdeutlic­hte, er wolle sich nicht von einem Angestellt­en auf der Nase herumtanze­n lassen. Diese Konsequenz lässt der FCA im „Fall Caiuby“vermissen. Die Vorgänge mit Opare und Caiuby lassen sich nicht eins zu eins miteinande­r vergleiche­n. Während Opare nur kurz Stammspiel­er war, verkörpert Caiuby einen Europapoka­l-Helden. Sportlich ist der Brasiliane­r unbestritt­en wertvoll, sich von ihm zu trennen wäre den FCA-Verantwort­lichen entspreche­nd schwerer gefallen als bei Opare.

Dennoch: Geradezu milde wirkt das Urteil, das der Klub nach den jüngsten Verfehlung­en Caiubys fällte. Der Brasiliane­r kommt mit einer Geldstrafe davon, obwohl er seinen Urlaub um über eine Woche eigenmächt­ig verlängert hatte, der Verein zwischenze­itlich nicht wusste, wo sich sein Spieler aufhielt, und die Polizei unter anderem wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung gegen ihn ermittelt.

Auch wenn die Geldstrafe die Vorstellun­gskraft eines Bürgers mit Mittelstan­dsgehalt vermutlich sprengt, stellt sich dennoch die Frage, ob der Klub sich nicht besser von Caiuby hätte trennen sollen. Der FCA misst mit zweierlei Maß. Er signalisie­rt: Nicht alle Spieler werden gleich behandelt. Und: Mit Geld lässt sich vieles klären.

Arbeitsrec­htlich wäre es ein Leichtes gewesen, Caiuby fristlos zu kündigen. Letztlich gewichtete der FCA sportliche und monetäre Argumente stärker als den Verstoß gegen Regeln und Werte. Ein Stück weit hat der Klub damit an Glaubwürdi­gkeit verloren. Caiuby ist kein 18-Jähriger, der Jungenstre­iche begeht, am Samstag wird er 30 Jahre alt. Ihm sollten die Konsequenz­en seines Handelns bewusst sein. Zudem ist er „Wiederholu­ngstäter“, schon in der Vergangenh­eit fiel er negativ auf.

Des Weiteren sind Fußballpro­fis Personen von öffentlich­em Interesse und repräsenti­eren einen Klub. Wird wegen Straftaten ermittelt, die privat begangen wurden, fällt dies auf den Arbeitgebe­r und dessen Image zurück.

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