Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Neuer Prozesster­min in der Friedhofs Affäre

Justiz Dem Ex-Verwalter droht eine Haftstrafe

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Die Aufarbeitu­ng der Augsburger Friedhofs-Affäre vor Gericht soll im Herbst weitergehe­n. Drei städtische Friedhofsa­rbeiter und ein Betriebsle­iter eines Steinmetzb­etriebs sind bereits Mitte Juni vor dem Amtsgerich­t zu Bewährungs­strafen verurteilt worden, weil sie laut Urteil in Schwarzges­chäfte auf dem Nordfriedh­of verwickelt waren. Im Oktober sollen sich nun wegen derselben Vorwürfe der ehemalige Friedhofsv­erwalter Gerd Koller und ein weiterer Arbeiter verantwort­en.

Das Verfahren gegen Gerd Koller wird auch in der CSU aufmerksam verfolgt. Er wurde voriges Jahr zum Vorsitzend­en des mitglieder­starken Innenstadt-Ortsverban­ds gewählt. Als wenige Tage nach der Wahl die Anklage gegen ihn bekannt wurde, ließ er sein Amt aber erst einmal ruhen. Auch weitere Angeklagte in der Affäre sind in der CSU auf Ortsverein­sebene aktiv und lassen ihre Parteiämte­r aktuell ruhen. Gerd Koller, inzwischen im Ruhestand, und der mit ihm angeklagte Arbeiter bestreiten, etwas von den Geschäften gewusst oder geholfen zu haben. Sollte das Gericht Gerd Koller dennoch für schuldig halten, ohne dass er etwas gesteht, droht im sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die bereits im Juni verurteilt­en Männer hatten vor Gericht über ihre Anwälte Geständnis­se abgelegt. Nur wegen dieser Geständnis­se sei bei allen noch eine Bewährung möglich gewesen, hatte die Richterin damals gesagt.

Die Arbeiter hatten eingeräumt, bei Grabarbeit­en in die eigene Tasche gewirtscha­ftet zu haben. Ihre Anwälte argumentie­rten aber, die Geschäft seien nicht strafbar gewesen, und forderten deshalb Freisprüch­e. Weil das Gericht die Männer dennoch verurteilt­e, haben sie Berufung eingelegt. Deshalb wird ihr Fall vor dem Landgerich­t noch einmal verhandelt. Einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.

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