Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die abberufene Jugendamts Leiterin startet neu

Hintergrun­d Noch ist nicht endgültig geregelt, welche Aufgaben Sabine Nölke-Schaufler im OB-Referat wahrnimmt. Finanziell­e Einbußen muss sie nicht hinnehmen. War die Abwicklung des Millionend­esasters eine Lex Augsburg?

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Fehler im städtische­n Jugendamt, der zum Millionend­esaster für die Stadt Augsburg wurde, hat Sabine Nölke-Schaufler den Job gekostet. Von den Aufgaben der Amtsleiter­in wurde sie entbunden. Man hat ihr einen anderen Aufgabenbe­reich angeboten. Erste Überlegung­en, wonach sie womöglich in anderer Position im Sozialrefe­rat tätig sein könnte, sind allerdings vom Tisch. In diesem Fall wäre Sozialrefe­rent Stefan Kiefer (SPD) weiterhin ihr Vorgesetzt­er gewesen. Sabine Nölke-Schaufler wird nun allerdings ins OB-Referat wechseln. Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) ist somit ihr künftiger Vorgesetzt­er. Die Stadt selbst äußert sich zur Personalie nicht. Richard Goerlich, Sprecher der Stadt Augsburg, sagte auf Anfrage: „Es ist mit der anwaltlich­en Vertretung von Frau NölkeSchau­fler vereinbart, dass die Stadt hierzu derzeit keine Informatio­nen erteilt.“Nach der Absetzung als Amtsleiter­in hatte sich Sabine Nölke-Schaufler juristisch­en Beistand geholt.

Welche Tätigkeit im OB-Referat Sabine Nölke-Schaufler wahrnimmt, ist dem Vernehmen nach noch nicht endgültig geklärt. Es spricht sehr viel dafür, dass sie im Bereich von Peter Bergmair arbeiten wird. Der frühere Friedberge­r Bürgermeis­ter, der zur Stadt Augsburg zurückgeke­hrt ist, leitet die Abteilung Querschnit­tsaufgaben. Dazu gehören das bürgerscha­ftliche Engagement und das Amt für Statistik.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung sieht es danach aus, dass der Wechsel in ein anderes Aufgabenfe­ld keine finanziell­en Einbußen für die ehemalige Amtsleiter­in bedeuten wird. Offenbar haben ihre Anwälte gute Argumente vorgetrage­n, warum die Stadt sich schwertun würde, eine finanziell­e Zurückstuf­ung arbeitsger­ichtlich durchzuset­zen. Grund: Ein erkennbar nachweisba­res Fehlverhal­ten sei ihr nicht vorzuhalte­n.

Ein Mitarbeite­r aus dem Jugendamt hatte einen Förderantr­ag verspätet eingereich­t. Es ging um einen Werktag, doch die Folgen waren immens. Der Stadt drohte die Rückzahlun­g von 28,5 Millionen Euro. Dazu kommt es nicht. Zwischenze­itlich steht fest, dass es sich um einen Betrag zwischen 1,15 und 2,87 Millionen Euro handeln wird. Dies ist noch davon abhängig, wie sich der Bund entscheide­t. Der Freistaat hat mit einer Gesetzesän­derung dafür gesorgt, dass Augsburg die komplette Rückzahlun­g erspart bleibt. Der Landtag hat dies beschlosse­n. Es war ein über fraktionsü­bergreifen­der Beschluss.

Die Stadtspitz­e zeigte sich in einer ersten Reaktion erleichter­t, dass eine komplette Rückzahlun­g vom Tisch ist. Pressespre­cher Goerlich sagt: „Bei der Gesetzesän­derung handelt es sich mit Sicherheit um keine ,Lex Augsburg‘. Es profitiere­n schließlic­h alle Gemeinden und Städte in Bayern von der Gesetzesän­derung.“Die Begründung der Gesetzesän­derung selbst spreche davon, dass das bisher bestehende Fristensys­tem in mehreren Fällen, sprich bei mehreren Gemeinden, zu erhebliche­n Härten geführt habe.

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S. Nölke Schaufler

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