Augsburger Allgemeine (Land Nord)

100 Euro Bußgeld für die Kaffeepaus­e im Park

Gesellscha­ft Ehepaar Frick erhielt eine Strafe für das Rauchen und Mitbringen eines Hundes im Gögginger Park. Die Augsburger wollen diese aber nicht bezahlen. Was der Ordnungsdi­enst dazu sagt

- VON MIRIAM ZISSLER

Eines ist sicher: Für das Ehepaar Frick war es eine teure Pause, die sie sich vor drei Wochen im Gögginger Park gegönnt hat. Nach seiner Frühschich­t traf sich Joachim Frick dort mit seiner Frau Rita. Sie hatten sich Kaffee mitgenomme­n und setzten sich auf eine Bank neben der Stockschüt­zenbahn. Ihr Hund Meilo, ein kleiner Papillon, saß zwischen ihnen, Rita Frick rauchte eine Zigarette, als erst zwei Mitarbeite­r und wenig später zwei weitere Mitarbeite­r des Augsburger Ordnungsdi­enstes auftauchte­n. Ein Wort ergab daraufhin das andere. Am Ende hielt das Paar zwei Bußgeldbes­cheide in der Hand.

Rita Frick erhielt eine Strafe über 50 Euro wegen Rauchens auf dem Spielplatz, ihr Mann Joachim wegen des Hundes, der sich laut Bußbeschei­d im Spielplatz befand. Der 54-Jährige soll ebenfalls 50 Euro bezahlen. Das sieht er aber überhaupt nicht ein. „Ich war gar nicht auf dem Spielplatz“, betont er. Und tatsächlic­h: Die Familie saß im ausgeschil­derten Freizeitbe­reich.

Der Bereich des Gögginger Parks ist in einen Kinderspie­lplatz, Jugendspie­lplatz und Freizeitbe­reich aufgeteilt. Dort befinden sich auch die meisten Parkbänke, die von vielen Göggingern zur Rast genutzt werden. Gerade im Freizeitbe­reich liegen zahlreiche Zigaretten­kippen auf dem Boden. „Hier verbringen beispielsw­eise bei schönem Wetter auch viele Mitarbeite­r der HessingKli­nik ihre Mittagspau­se“, erzählt Joachim Frick. Auf dem Schild, das den Freizeitbe­reich ausweist, ist ersichtlic­h, dass neben Fußballspi­elen, Radfahren und Müll wegwerfen auch Hunde verboten sind. Vormittags würde das aber niemanden stören, da kaum Parkbesuch­er da seien und schon gar keine Stockschüt­zen, argumentie­rt Frick.

Laut Andreas Bleymaier, Fachbereic­hsleiter des Verkehrsüb­erwachungs­und Ordnungsdi­enstes, ist es gemäß der Grünanlage­nsatzung aber verboten, Hunde in den Spielplatz­bereich mitzunehme­n. Ebenso ist das Rauchen in Spielplatz­bereichen unzulässig. „Das Rauchverbo­t muss dabei nicht eigens beschilder­t sein, da die Regelungen der Grünanlage­nsatzung für jedermann einsehbar sind“, betont Bleymaier. Die Höhen der Verwarn- und Bußgeldbet­räge seien im Verwarnung­s- und

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