Augsburger Allgemeine (Land Nord)
100 Euro Bußgeld für die Kaffeepause im Park
Gesellschaft Ehepaar Frick erhielt eine Strafe für das Rauchen und Mitbringen eines Hundes im Gögginger Park. Die Augsburger wollen diese aber nicht bezahlen. Was der Ordnungsdienst dazu sagt
Eines ist sicher: Für das Ehepaar Frick war es eine teure Pause, die sie sich vor drei Wochen im Gögginger Park gegönnt hat. Nach seiner Frühschicht traf sich Joachim Frick dort mit seiner Frau Rita. Sie hatten sich Kaffee mitgenommen und setzten sich auf eine Bank neben der Stockschützenbahn. Ihr Hund Meilo, ein kleiner Papillon, saß zwischen ihnen, Rita Frick rauchte eine Zigarette, als erst zwei Mitarbeiter und wenig später zwei weitere Mitarbeiter des Augsburger Ordnungsdienstes auftauchten. Ein Wort ergab daraufhin das andere. Am Ende hielt das Paar zwei Bußgeldbescheide in der Hand.
Rita Frick erhielt eine Strafe über 50 Euro wegen Rauchens auf dem Spielplatz, ihr Mann Joachim wegen des Hundes, der sich laut Bußbescheid im Spielplatz befand. Der 54-Jährige soll ebenfalls 50 Euro bezahlen. Das sieht er aber überhaupt nicht ein. „Ich war gar nicht auf dem Spielplatz“, betont er. Und tatsächlich: Die Familie saß im ausgeschilderten Freizeitbereich.
Der Bereich des Gögginger Parks ist in einen Kinderspielplatz, Jugendspielplatz und Freizeitbereich aufgeteilt. Dort befinden sich auch die meisten Parkbänke, die von vielen Göggingern zur Rast genutzt werden. Gerade im Freizeitbereich liegen zahlreiche Zigarettenkippen auf dem Boden. „Hier verbringen beispielsweise bei schönem Wetter auch viele Mitarbeiter der HessingKlinik ihre Mittagspause“, erzählt Joachim Frick. Auf dem Schild, das den Freizeitbereich ausweist, ist ersichtlich, dass neben Fußballspielen, Radfahren und Müll wegwerfen auch Hunde verboten sind. Vormittags würde das aber niemanden stören, da kaum Parkbesucher da seien und schon gar keine Stockschützen, argumentiert Frick.
Laut Andreas Bleymaier, Fachbereichsleiter des Verkehrsüberwachungsund Ordnungsdienstes, ist es gemäß der Grünanlagensatzung aber verboten, Hunde in den Spielplatzbereich mitzunehmen. Ebenso ist das Rauchen in Spielplatzbereichen unzulässig. „Das Rauchverbot muss dabei nicht eigens beschildert sein, da die Regelungen der Grünanlagensatzung für jedermann einsehbar sind“, betont Bleymaier. Die Höhen der Verwarn- und Bußgeldbeträge seien im Verwarnungs- und