Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Konsequente Beschilderung wäre angebracht
Zuständigkeitskatalog der Stadt Augsburg geregelt. Bleymaier: „Ein Ermessensspielraum obliegt den Dienststellen dabei nicht.“
21 Mitarbeiter sind derzeit im Ordnungsdienst beschäftigt. Sie sollen das Sicherheitsgefühl der Bürger sowie die tatsächliche Sicherheitslage verbessern. Sie werden in der Innenstadt eingesetzt, kontrollieren dort beispielsweise Elias-Holl-, Königsund Rathausplatz sowie die Maximilianstraße mit umliegenden Bereichen.
Dort ahnden sie Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung, die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, gegen das Verbot zum Niederlassen zum Alkoholgenuss oder gegen das Wildpinkeln. Das ist nicht alles: „Der Ordnungsdienst ist sowohl im Innenstadtbereich als auch in den Stadtteilen, den Grünanlagen und den Naherholungsgebieten der Stadt Augsburg im Einsatz“, erklärt Andreas Bleymaier. Kontrollschwerpunkte sind unter anderem der Bereich der Badeseen und Flussufer, des Helmut-HallerPlatzes und Paul-Ben-Haim-Weg, das Umfeld der WWK-Arena bei Heimspielen des FC Augsburg sowie das organisierte Betteln im Innenstadtbereich.
Im Jahr 2017 wurden allein bis Ende Oktober insgesamt 1765 Verstöße mit einer Verwarnung samt Verwarnungsgeld geahndet. Die Anzahl der festgestellten Verstöße sei allerdings um ein Zehnfaches höher. Bei dem Großteil der Vergehen bleibe es nur bei einer Belehrung. Zu einer tatsächlichen Strafe komme es erst bei gravierenden sowie wiederholten Verstößen und Uneinsichtigkeit, so Bleymaier. Zum laufenden Verfahren vom Ehepaar Frick will er keine Auskünfte geben.
Joachim Frick sieht sich drei Wochen nach dem Vorfall nach wie vor im Recht. „Die Grünanlagensatzung hat doch niemand im Kopf“, betont er. Er empfindet das Vorgehen der Mitarbeiter als „Nötigung“und will das Bußgeld nicht zahlen. „Von mir aus geht das vor Gericht“, sagt er. »Kommentar
Dem Ordnungsdienst ist Kommunikation wichtig, das sagt Fachbereichsleiter Andreas Bleymaier. Ihm und seinen Mitarbeitern sei das aufklärende Gespräch auf Augenhöhe lieber als bloße Sanktion. Das hat im Fall des Ehepaars Frick nicht funktioniert – offenbar mangelte es auf beiden Seiten am nötigen Fingerspitzengefühl und an der Einsicht. Dass der Hund in diesem Bereich nichts zu suchen hat, ist klar ausgeschildert. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung lässt sich zwar streiten, die besseren Karten hat hier allerdings der Ordnungsdienst. Anders sieht es beim Rauchen aus. Das Verbot ist nicht extra ausgeschildert, wohl aber in der Grünanlagensatzung geregelt. Nur: Wer hat die schon parat, wenn er einen Park besucht?
Dass das Rauchen im Bereich des Sandspielplatzes nicht erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. Dass das Verbot aber einige Schritte weiter im bebauten Bereich auch gelten soll, ist nicht unbedingt logisch nachvollziehbar. Der Ordnungsdienst sollte konsequent mit Belehrungen und, wenn es angebracht ist, auch mit Bestrafungen gegen Verstöße vorgehen. Mit der gleichen Konsequenz sollten dann aber Verbote auch ausgeschildert sein. Raucher sollten im Übrigen ihre Kippen – ganz egal ob im erlaubten oder verbotenen Bereich – nicht auf den Boden werfen, sondern aufheben und entsorgen. Zumindest darüber besteht kein Zweifel.