Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Konsequent­e Beschilder­ung wäre angebracht

- VON MIRIAM ZISSLER ziss@augsburger allgemeine.de

Zuständigk­eitskatalo­g der Stadt Augsburg geregelt. Bleymaier: „Ein Ermessenss­pielraum obliegt den Dienststel­len dabei nicht.“

21 Mitarbeite­r sind derzeit im Ordnungsdi­enst beschäftig­t. Sie sollen das Sicherheit­sgefühl der Bürger sowie die tatsächlic­he Sicherheit­slage verbessern. Sie werden in der Innenstadt eingesetzt, kontrollie­ren dort beispielsw­eise Elias-Holl-, Königsund Rathauspla­tz sowie die Maximilian­straße mit umliegende­n Bereichen.

Dort ahnden sie Verstöße gegen die Lärmschutz­verordnung, die Straßenrei­nigungs- und Sicherungs­verordnung, gegen das Verbot zum Niederlass­en zum Alkoholgen­uss oder gegen das Wildpinkel­n. Das ist nicht alles: „Der Ordnungsdi­enst ist sowohl im Innenstadt­bereich als auch in den Stadtteile­n, den Grünanlage­n und den Naherholun­gsgebieten der Stadt Augsburg im Einsatz“, erklärt Andreas Bleymaier. Kontrollsc­hwerpunkte sind unter anderem der Bereich der Badeseen und Flussufer, des Helmut-HallerPlat­zes und Paul-Ben-Haim-Weg, das Umfeld der WWK-Arena bei Heimspiele­n des FC Augsburg sowie das organisier­te Betteln im Innenstadt­bereich.

Im Jahr 2017 wurden allein bis Ende Oktober insgesamt 1765 Verstöße mit einer Verwarnung samt Verwarnung­sgeld geahndet. Die Anzahl der festgestel­lten Verstöße sei allerdings um ein Zehnfaches höher. Bei dem Großteil der Vergehen bleibe es nur bei einer Belehrung. Zu einer tatsächlic­hen Strafe komme es erst bei gravierend­en sowie wiederholt­en Verstößen und Uneinsicht­igkeit, so Bleymaier. Zum laufenden Verfahren vom Ehepaar Frick will er keine Auskünfte geben.

Joachim Frick sieht sich drei Wochen nach dem Vorfall nach wie vor im Recht. „Die Grünanlage­nsatzung hat doch niemand im Kopf“, betont er. Er empfindet das Vorgehen der Mitarbeite­r als „Nötigung“und will das Bußgeld nicht zahlen. „Von mir aus geht das vor Gericht“, sagt er. »Kommentar

Dem Ordnungsdi­enst ist Kommunikat­ion wichtig, das sagt Fachbereic­hsleiter Andreas Bleymaier. Ihm und seinen Mitarbeite­rn sei das aufklärend­e Gespräch auf Augenhöhe lieber als bloße Sanktion. Das hat im Fall des Ehepaars Frick nicht funktionie­rt – offenbar mangelte es auf beiden Seiten am nötigen Fingerspit­zengefühl und an der Einsicht. Dass der Hund in diesem Bereich nichts zu suchen hat, ist klar ausgeschil­dert. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung lässt sich zwar streiten, die besseren Karten hat hier allerdings der Ordnungsdi­enst. Anders sieht es beim Rauchen aus. Das Verbot ist nicht extra ausgeschil­dert, wohl aber in der Grünanlage­nsatzung geregelt. Nur: Wer hat die schon parat, wenn er einen Park besucht?

Dass das Rauchen im Bereich des Sandspielp­latzes nicht erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. Dass das Verbot aber einige Schritte weiter im bebauten Bereich auch gelten soll, ist nicht unbedingt logisch nachvollzi­ehbar. Der Ordnungsdi­enst sollte konsequent mit Belehrunge­n und, wenn es angebracht ist, auch mit Bestrafung­en gegen Verstöße vorgehen. Mit der gleichen Konsequenz sollten dann aber Verbote auch ausgeschil­dert sein. Raucher sollten im Übrigen ihre Kippen – ganz egal ob im erlaubten oder verbotenen Bereich – nicht auf den Boden werfen, sondern aufheben und entsorgen. Zumindest darüber besteht kein Zweifel.

 ?? Fotos: Peter Fastl ?? Der Gögginger Park ist ein beliebter Ort für Erholungsu­chende. Viele Bürger gehen auch in dem Park mit ihrem Hund Gassi und setzen sich dann auf eine Bank. Doch Hunde dürfen sich nicht in allen Bereichen aufhalten, wie das Ehepaar Frick nun feststellt­e.
Fotos: Peter Fastl Der Gögginger Park ist ein beliebter Ort für Erholungsu­chende. Viele Bürger gehen auch in dem Park mit ihrem Hund Gassi und setzen sich dann auf eine Bank. Doch Hunde dürfen sich nicht in allen Bereichen aufhalten, wie das Ehepaar Frick nun feststellt­e.
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Gemeinsam mit Hund Meilo und Frau Rita hat Joachim Frick auf dieser Bank seine Kaffeepaus­e genossen. Dort erhielten sie Besuch vom Ordnungsdi­enst.
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