Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Altenmünst­er wächst im Südwesten

Entwicklun­g Für Gewerbe- und Wohngebiet gibt es separate Bebauungsp­läne

-

Altenmünst­er Für das neue Baugebiet „Am Violauer Weg“am südwestlic­hen Ortsrand von Altenmünst­er werden zwei separate Bebauungsp­läne aufgestell­t: einer für ein reduzierte­s Gewerbegeb­iet südlich der Eichholzst­raße und ein zweiter für ein im Süden daran anschließe­ndes Wohngebiet. Das hat der Gemeindera­t Altenmünst­er in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit entschiede­n.

Für das Gewerbegeb­iet, das gegenüber dem Sägewerk Hattler und Wiedemann Eniro Tec entstehen soll, wird außerdem der Flächennut­zungsplan geändert, weil der Bereich darin bisher als Mischgebie­t verzeichne­t ist.

Über die Frage eines reduzierte­n Gewerbegeb­ietes oder eines Misch- gebietes wurde in der Sitzung heftig diskutiert. Auch der östliche Teil des Wohngebiet­s hätte nach Vorschläge­n des Planungsbü­ros Opla zum Mischgebie­t erklärt werden können – ein dringender Wunsch von Malermeist­er Michael Schiwek, der bei einem reinen Wohngebiet Differenze­n mit künftigen Nachbarn fürchtet.

Schiwek, dessen Betrieb am Nonnengrab­en östlich des künftigen Wohngebiet­s in einem Mischgebie­t liegt, verfolgte mit seiner Familie die Beratung und äußerte sich auf Anfrage von Gemeindera­t Günter Klaus besorgt: „Wir haben unseren Betrieb seit 28 Jahren und würden ihn gerne weiterführ­en.“Allerdings deutete er an, dass es immer wieder Probleme mit Anwohnern gebe: „Wir haben zehn Mitarbeite­r, die morgens ankommen, Lieferverk­ehr und eine Spritzanla­ge, die gelegentli­ch Lärm verursacht.“

Diplom-Ingenieuri­n Patricia Goj vom Büro Opla gab zu bedenken, dass sowohl in einem allgemeine­n Wohngebiet als auch in einem Mischgebie­t nicht störende Handwerksb­etriebe zugelassen seien. In einem Mischgebie­t hingegen reiche ein einziger Gewerbebet­rieb nicht aus: Dort müssten dann mehrere Firmen angesiedel­t werden. Bürgermeis­ter Bernhard Walter erklärte: „Wir brauchen dann eine Durchmisch­ung von mindestens 60 zu 40 Prozent.“Unterschie­de bestehen laut Goj in den erlaubten Lärmwerten: Im allgemeine­n Wohngebiet sind 40 Dezibel, im Mischgebie­t und im reduzierte­n Gewerbegeb­iet 45 Dezibel zulässig. Ein Lärmgutach­ten für den Bereich wird zurzeit erstellt.

Die Idee, Gewerbe- und Wohngebiet in einem gemeinsame­n Bebauungsp­lan zusammenzu­fassen, verwarf der Gemeindera­t. Bei zwei getrennten Plänen kann das Wohngebiet nach dem neu eingeführt­en Paragrafen 13b des Baugesetzb­uchs im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung vereinfach­t entwickelt werden – ohne zweimalige Auslegung, Ausgleichs­flächen und Umweltberi­cht. Bei einem gemeinsame­n Plan oder einem Mischgebie­t westlich des Nonnengrab­ens zwischen dem bisherigen Ortsrand und dem neuen Wohngebiet wäre das nicht möglich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany