Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Altenmünster wächst im Südwesten
Entwicklung Für Gewerbe- und Wohngebiet gibt es separate Bebauungspläne
Altenmünster Für das neue Baugebiet „Am Violauer Weg“am südwestlichen Ortsrand von Altenmünster werden zwei separate Bebauungspläne aufgestellt: einer für ein reduziertes Gewerbegebiet südlich der Eichholzstraße und ein zweiter für ein im Süden daran anschließendes Wohngebiet. Das hat der Gemeinderat Altenmünster in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit entschieden.
Für das Gewerbegebiet, das gegenüber dem Sägewerk Hattler und Wiedemann Eniro Tec entstehen soll, wird außerdem der Flächennutzungsplan geändert, weil der Bereich darin bisher als Mischgebiet verzeichnet ist.
Über die Frage eines reduzierten Gewerbegebietes oder eines Misch- gebietes wurde in der Sitzung heftig diskutiert. Auch der östliche Teil des Wohngebiets hätte nach Vorschlägen des Planungsbüros Opla zum Mischgebiet erklärt werden können – ein dringender Wunsch von Malermeister Michael Schiwek, der bei einem reinen Wohngebiet Differenzen mit künftigen Nachbarn fürchtet.
Schiwek, dessen Betrieb am Nonnengraben östlich des künftigen Wohngebiets in einem Mischgebiet liegt, verfolgte mit seiner Familie die Beratung und äußerte sich auf Anfrage von Gemeinderat Günter Klaus besorgt: „Wir haben unseren Betrieb seit 28 Jahren und würden ihn gerne weiterführen.“Allerdings deutete er an, dass es immer wieder Probleme mit Anwohnern gebe: „Wir haben zehn Mitarbeiter, die morgens ankommen, Lieferverkehr und eine Spritzanlage, die gelegentlich Lärm verursacht.“
Diplom-Ingenieurin Patricia Goj vom Büro Opla gab zu bedenken, dass sowohl in einem allgemeinen Wohngebiet als auch in einem Mischgebiet nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen seien. In einem Mischgebiet hingegen reiche ein einziger Gewerbebetrieb nicht aus: Dort müssten dann mehrere Firmen angesiedelt werden. Bürgermeister Bernhard Walter erklärte: „Wir brauchen dann eine Durchmischung von mindestens 60 zu 40 Prozent.“Unterschiede bestehen laut Goj in den erlaubten Lärmwerten: Im allgemeinen Wohngebiet sind 40 Dezibel, im Mischgebiet und im reduzierten Gewerbegebiet 45 Dezibel zulässig. Ein Lärmgutachten für den Bereich wird zurzeit erstellt.
Die Idee, Gewerbe- und Wohngebiet in einem gemeinsamen Bebauungsplan zusammenzufassen, verwarf der Gemeinderat. Bei zwei getrennten Plänen kann das Wohngebiet nach dem neu eingeführten Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung vereinfacht entwickelt werden – ohne zweimalige Auslegung, Ausgleichsflächen und Umweltbericht. Bei einem gemeinsamen Plan oder einem Mischgebiet westlich des Nonnengrabens zwischen dem bisherigen Ortsrand und dem neuen Wohngebiet wäre das nicht möglich.