Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Diedorf schwenkt an der Lindenstraße um
Bauplanung Das Prozess-Risiko des bisher verfolgten Bebauungsplans ist den Gemeinderäten zu groß
Diedorf Martin Lang ist richtig aufgebracht. Der Anwohner aus der Benzstraße in Lettenbach fühlt sich hintergangen. Was ihn so ärgert: Gerade hat der Diedorfer Gemeinderat dafür gestimmt, den Bebauungsplan an der Lindenstraße zwischen den beiden Ortsteilen Diedorf und Lettenbach in stark veränderter Form weiterzuverfolgen.
Was nun in Zukunft passieren kann: Südwestlich der Benzstraße wird ein neues Wohngebiet an zwei Seiten einer neuen Straße umgesetzt. Schon das allein ist für einige Anlieger aus der Benzstraße ein Grund, sich aufzuregen. Eine Nachbarin von Martin Lang weist nach der Sitzung des Gemeinderats darauf hin, dass schon jetzt durch Lettenbach viel zu viel Verkehr laufe. Wenn dann noch Anwohner- und Besuchsparker hinzukämen, wie solle das funktionieren?, sagt sie.
Doch damit nicht genug. Was zusätzlich passieren kann: Mit dem nun eingeschlagenen Weg besteht weiter die Gefahr einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan. Solch ein Verfahren steht bereits im Raum, weil die Landwirte Alois und Johannes Rittel ihre Belange durch den Bebauungsplan stark eingeschränkt sehen. Seit Jahren wollen sie auf ihren Grundstücken zwischen den beiden Ortsteilen einen Aussiedlerhof errichten. Der Bauantrag liegt seit Monaten genehmigungsreif im Landratsamt. Nur die zwischenzeitlich gestartete Bauleitplanung der Gemeinde stehe der Genehmigung noch im Wege, heißt es aus dem Landratsamt.
Weil der jetzt ins Auge gefasste Bebauungsplan diese Pläne am gewünschten Standort nicht zulässt, bleibt solch eine Klage möglich, schätzt Rechtsanwalt Dr. Simon Bulla die Lage ein. Martin Lang befürchtet nun, dass die Benzstraße einmal beides in direkter Nähe haben wird: ein neues Baugebiet und einen Aussiedlerhof.
Dabei hatte sich der Gemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht. Weil sich die Marktgemeinde allein an der Lindenstraße in größerem Umfang entwickeln kann, sollte mit der Entwicklung eines Bebauungsplans begonnen werden. Und das, obwohl die Pläne der Familie Rittel bereits bekannt waren. Das Projekt hatte zu diesem Zeitpunkt an dem Standort eine landwirtschaftliche Privilegierung. Das Ziel des Rats stand dem entgegen. Der Bebauungsplan sollte für weiteren Wohnraum sorgen.
Das wäre die beste Lösung gewesen, so Simon Bulla. Aber nur, weil Teil des Plans war, gleichzeitig einen alternativen Standort für den Aussiedlerhof zu finden. Nun musste der Marktgemeinderat handeln. Denn nicht allein, dass sein Aussiedlerhof, der eine landwirtschaftliche Privilegierung hat, nicht mehr möglich wäre, störte Alois Rittel. Der Diedorfer Teil des neuen Baugebiets lag zudem fast komplett auf Grundstücken der Familie – die immer wieder deutlich gemacht hatte, dass sie damit nicht einverstanden ist.
Diese Flächen zumindest hat der Diedorfer Gemeinderat nun aus dem Bebauungsplan herausgenommen und damit das Risiko vor Gericht minimiert. Gleichzeitig bleibt der Familie Rittel noch die Möglichkeit, in der Nähe des Seniorenzentrums auf ihrem Grund kleinere Gebäude zu errichten. Für einen Aussiedlerhof reicht der Platz aber wohl nicht, so Dehm. Womit ein Risiko bleibt: Gibt am Ende ein Gericht der Landwirtsfamilie recht, muss die Gemeinde wohl für den jahrelang entgangenen Gewinn aus der Hofstelle aufkommen.