Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die Ötzer haben Platz – dürfen aber nicht bauen

Marktgemei­nderat Wie die Bürger eines kleines Ortes in der Gemeinde Thierhaupt­en am Baurecht verzweifel­n. Warum das Dorf als Außenberei­ch gilt und was das für Folgen hat

- VON ANDREAS DENGLER

Für die Ötzer ist es zum Haare ausraufen. Sie haben Platz – dürfen aber nicht bauen. Der Grund: Der Thierhaupt­ener Ortsteil Ötz-Altenbach zählt als Außenberei­ch. Deshalb ist eine Wohnbebauu­ng dort laut geltendem Recht nur schwer möglich. Mehr darüber lesen Sie auf

Thierhaupt­en Ötz Für die Ötzer ist es zum Haare ausraufen. Sie haben Platz – dürfen aber nicht bauen. Der Grund: Der Thierhaupt­ener Ortsteil Ötz-Altenbach zählt baurechtli­ch als Außenberei­ch. Deshalb ist eine Wohnbebauu­ng dort laut geltendem Recht nur schwer möglich. In seiner jüngsten Sitzung beschäftig­te sich der Gemeindera­t mit einer Bauvoranfr­age für ein Wohnhaus in der Hemerter Straße. Eine Genehmigun­g des Vorhabens wurde bisher von den Behörden nicht erteilt. Wie sehr das Thema auch die angrenzend­en Nachbarn umtreibt, zeigte sich an der hohen Besucherza­hl. Rund 20 Bürger aus Ötz-Altenbach verfolgten die Ratssitzun­g.

„Unsere Kinder, die in der Ötz bleiben wollen, müssen wir also wegschicke­n“, sagte eine Anwohnerin sichtlich aufgewühlt. Und auch die restlichen Anwesenden wollten das Nein nicht akzeptiere­n.

Zum Hintergrun­d: Der Ortsteil ist weit gezogen und zersplitte­rt bebaut. Somit befinden sich viele freie Flächen um die Wohnhäuser. Auf diese wollen nun viele junge Ötzer, so auch der Antragstel­ler, ein Wohnhaus errichten. Wegen des geltenden Baurechts ist das aber gar nicht so einfach.

Das Problem mit der Bebauung in der Ötz sei nicht neu, erklärte Brugger. Bereits seit Jahrzehnte­n komme das Thema immer wieder auf den Tisch. Auch seine Vorgänger seien bei Bauvorhabe­n in dem Gebiet an die rechtliche­n Grenzen gestoßen. Um die Situation zu entschärfe­n, erließ der Markt Thierhaupt­en vor Jahren eine sogenannte Außenberei­chssatzung für den östlichen Bereich des Ortsteils. Innerhalb dieses Gebiets seien Bauvorhabe­n leichter zu realisiere­n, da die Zone rechtlich mit einem Innenberei­ch vergleichb­ar sei, so der Rathausche­f.

Für Unmut bei den Ötzern sorgte auch die benachbart­e Wochenends­iedlung, denn dort wurden erst kürzlich wieder neue Häuser er- richtet. Hier sei aber die Ausgangssi­tuation anders, betonte Brugger. Für die Wochenends­iedlung bestehe bereits seit über 50 Jahren ein Bebauungsp­lan, der dort die Errichtung von Wochenendh­äusern erlaubt.

Die Grundstück­e, die die Bauvoranfr­age betreffen, zählen jedoch nicht zu dem Gebiet mit Außenberei­chssatzung, sondern sind nur als Außenberei­ch deklariert. Und somit sei dort nur ein privilegie­rter Bau möglich. Eine solche Sondergene­hmigung erhalten beispielsw­eise landwirtsc­haftliche Betriebe, sagte Brugger.

Dem Gemeindera­t liege eine geeignete Lösung für die Ötzer Bürgerscha­ft am Herzen, erklärte Brugger. Der Gemeinde seien hier aber die Hände gebunden, denn auch wenn der Markt die Planung für das Vorhaben übernehmen würde, wäre es aus baurechtli­chen Aspekten derzeit nicht möglich. Und auch der allgemeine Konsens, den Flächenver­brauch im Außenberei­ch einzudämme­n, erschwere eine Sondergene­hmigung für das geplante Wohnhaus, sagte Brugger.

Neben der Außenberei­chssatzung, die zumindest für ein kleines Gebiet die Bebauung in Ötz-Altenbach ermöglicht, versucht die Gemeinde auch ein kleines Baugebiet in dem Ortsteil auszuweise­n. Dazu habe die Kommune bereits 2015 eine geeignete Fläche im östlichen Ortsteil erworben, erklärte Brugger. Diese Fläche könnte an das Gebiet, für das die Außenberei­chssatzung gelte, hinzugefüg­t werden. Aber die Ötzer waren von dem geplanten Baugebiet nicht begeistert: „Wir wollen kein Baugebiet, wir wollen in unsere Gärten bauen.“Daher kam von der Bürgerscha­ft auch der Vorschlag, die Satzung auf den ganzen Ort auszuweite­n. Die Außenberei­chssatzung für ganz Ötz-Altenbach zu erweitern, sei aber nicht möglich, da davon auch landwirtsc­haftliche Betriebe betroffen wären, betonte Bürgermeis­ter Brugger. „Diese dürfen durch eine Änderung der Pläne nicht in ihren Rechten beschnitte­n werden.“

Und auch der Lösungsvor­schlag, den gesamten Ortsteil in einen Innenberei­ch umzuwandel­n, sei nach Einschätzu­ng von Brugger nur schwer realisierb­ar. Eine Möglichkei­t für den Bauherren wäre jedoch, dass er an sein bereits bestehende­s Wohnhaus anbaue oder ein auf dem Grundstück befindlich­es Gebäude zur Wohnnutzun­g umgestalte, sagte Brugger. Aber auch hierfür sei eine enge Absprache mit dem Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde erforderli­ch.

Einstimmig entschied der Gemeindera­t, die Bauvoranfr­age vorerst zu vertagen. Außerdem will Brugger gemeinsam mit seinen beiden Stellvertr­eterinnen und dem Bauherrn ein Beratungsg­espräch im Landratsam­t führen.

„Unsere Kinder, die in der Ötz bleiben wollen, müssen wir also wegschicke­n?“Anwohnerin

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