Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die Ötzer haben Platz – dürfen aber nicht bauen
Marktgemeinderat Wie die Bürger eines kleines Ortes in der Gemeinde Thierhaupten am Baurecht verzweifeln. Warum das Dorf als Außenbereich gilt und was das für Folgen hat
Für die Ötzer ist es zum Haare ausraufen. Sie haben Platz – dürfen aber nicht bauen. Der Grund: Der Thierhauptener Ortsteil Ötz-Altenbach zählt als Außenbereich. Deshalb ist eine Wohnbebauung dort laut geltendem Recht nur schwer möglich. Mehr darüber lesen Sie auf
Thierhaupten Ötz Für die Ötzer ist es zum Haare ausraufen. Sie haben Platz – dürfen aber nicht bauen. Der Grund: Der Thierhauptener Ortsteil Ötz-Altenbach zählt baurechtlich als Außenbereich. Deshalb ist eine Wohnbebauung dort laut geltendem Recht nur schwer möglich. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage für ein Wohnhaus in der Hemerter Straße. Eine Genehmigung des Vorhabens wurde bisher von den Behörden nicht erteilt. Wie sehr das Thema auch die angrenzenden Nachbarn umtreibt, zeigte sich an der hohen Besucherzahl. Rund 20 Bürger aus Ötz-Altenbach verfolgten die Ratssitzung.
„Unsere Kinder, die in der Ötz bleiben wollen, müssen wir also wegschicken“, sagte eine Anwohnerin sichtlich aufgewühlt. Und auch die restlichen Anwesenden wollten das Nein nicht akzeptieren.
Zum Hintergrund: Der Ortsteil ist weit gezogen und zersplittert bebaut. Somit befinden sich viele freie Flächen um die Wohnhäuser. Auf diese wollen nun viele junge Ötzer, so auch der Antragsteller, ein Wohnhaus errichten. Wegen des geltenden Baurechts ist das aber gar nicht so einfach.
Das Problem mit der Bebauung in der Ötz sei nicht neu, erklärte Brugger. Bereits seit Jahrzehnten komme das Thema immer wieder auf den Tisch. Auch seine Vorgänger seien bei Bauvorhaben in dem Gebiet an die rechtlichen Grenzen gestoßen. Um die Situation zu entschärfen, erließ der Markt Thierhaupten vor Jahren eine sogenannte Außenbereichssatzung für den östlichen Bereich des Ortsteils. Innerhalb dieses Gebiets seien Bauvorhaben leichter zu realisieren, da die Zone rechtlich mit einem Innenbereich vergleichbar sei, so der Rathauschef.
Für Unmut bei den Ötzern sorgte auch die benachbarte Wochenendsiedlung, denn dort wurden erst kürzlich wieder neue Häuser er- richtet. Hier sei aber die Ausgangssituation anders, betonte Brugger. Für die Wochenendsiedlung bestehe bereits seit über 50 Jahren ein Bebauungsplan, der dort die Errichtung von Wochenendhäusern erlaubt.
Die Grundstücke, die die Bauvoranfrage betreffen, zählen jedoch nicht zu dem Gebiet mit Außenbereichssatzung, sondern sind nur als Außenbereich deklariert. Und somit sei dort nur ein privilegierter Bau möglich. Eine solche Sondergenehmigung erhalten beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe, sagte Brugger.
Dem Gemeinderat liege eine geeignete Lösung für die Ötzer Bürgerschaft am Herzen, erklärte Brugger. Der Gemeinde seien hier aber die Hände gebunden, denn auch wenn der Markt die Planung für das Vorhaben übernehmen würde, wäre es aus baurechtlichen Aspekten derzeit nicht möglich. Und auch der allgemeine Konsens, den Flächenverbrauch im Außenbereich einzudämmen, erschwere eine Sondergenehmigung für das geplante Wohnhaus, sagte Brugger.
Neben der Außenbereichssatzung, die zumindest für ein kleines Gebiet die Bebauung in Ötz-Altenbach ermöglicht, versucht die Gemeinde auch ein kleines Baugebiet in dem Ortsteil auszuweisen. Dazu habe die Kommune bereits 2015 eine geeignete Fläche im östlichen Ortsteil erworben, erklärte Brugger. Diese Fläche könnte an das Gebiet, für das die Außenbereichssatzung gelte, hinzugefügt werden. Aber die Ötzer waren von dem geplanten Baugebiet nicht begeistert: „Wir wollen kein Baugebiet, wir wollen in unsere Gärten bauen.“Daher kam von der Bürgerschaft auch der Vorschlag, die Satzung auf den ganzen Ort auszuweiten. Die Außenbereichssatzung für ganz Ötz-Altenbach zu erweitern, sei aber nicht möglich, da davon auch landwirtschaftliche Betriebe betroffen wären, betonte Bürgermeister Brugger. „Diese dürfen durch eine Änderung der Pläne nicht in ihren Rechten beschnitten werden.“
Und auch der Lösungsvorschlag, den gesamten Ortsteil in einen Innenbereich umzuwandeln, sei nach Einschätzung von Brugger nur schwer realisierbar. Eine Möglichkeit für den Bauherren wäre jedoch, dass er an sein bereits bestehendes Wohnhaus anbaue oder ein auf dem Grundstück befindliches Gebäude zur Wohnnutzung umgestalte, sagte Brugger. Aber auch hierfür sei eine enge Absprache mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde erforderlich.
Einstimmig entschied der Gemeinderat, die Bauvoranfrage vorerst zu vertagen. Außerdem will Brugger gemeinsam mit seinen beiden Stellvertreterinnen und dem Bauherrn ein Beratungsgespräch im Landratsamt führen.
„Unsere Kinder, die in der Ötz bleiben wollen, müssen wir also wegschicken?“Anwohnerin