Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Polizeiges­etz: FDP macht Druck auf CSU

Bürgerrech­te Auch Liberale ziehen gegen das PAG vor Gericht und stellen Bedingunge­n für eine mögliche Koalition

- VON ULI BACHMEIER

München Der Spitzenkan­didat der FDP in Bayern, Martin Hagen, hat für eine mögliche Koalition mit der CSU nach der Landtagswa­hl im Oktober eine erste Bedingung gestellt. „Es wird mit der bayerische­n FDP keine Koalition geben ohne die Korrektur des Polizeiauf­gabengeset­zes“, sagte Hagen am Freitag im Presseclub München. Und auch der Allgäuer FDP-Bundestags­abgeordnet­e Stephan Thomae versucht, die CSU unter Druck zu setzen. Gemeinsam mit der früheren FPDLandesc­hefin und ehemaligen Bundesjust­izminister­in Sabine Leutheusse­r-Schnarrenb­erger zieht er gegen das heftig umstritten­e bayerische Polizeiauf­gabengeset­z (PAG) vor das Bundesverf­assungsger­icht.

Damit wird das PAG, das von der CSU-Staatsregi­erung 2017 und 2018 in zwei Schritten erweitert und neu gefasst wurde, nun schon vor zwei Gerichten beklagt. Die Grünen im Landtag gehen bereits gegen beide Novellen des PAG beim Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of vor. Die FDP hat ihre Beschwerde gegen die zweite Novelle am Freitag beim Bundesverf­assungsger­icht eingereich­t. Und die SPD im Landtag hat angekündig­t, in München wie in Karlsruhe gegen die im Mai 2018 von der CSU-Mehrheit beschlosse­ne Reform vorzugehen.

Thomae begründete die Verfassung­sbeschwerd­e unter anderem mit der Befürchtun­g, dass mit der Ausweitung polizeilic­her Befugnisse „eine geheime Polizei“entstehen könnte. „Dreh- und Angelpunkt unserer Verfassung­sbeschwerd­e ist die Absenkung der Eingriffss­chwelle und eine zeitliche Vorverlage­rung polizeilic­her Maßnahmen durch die nahezu flächendec­kende Einführung der völlig unzureiche­nd definierte­n „drohenden Gefahr, die zwar bereits 2017 ins PAG eingeführt, mit der jetzigen Gesetzesän­derung allerdings erst richtig scharf gestellt wurde“, sagte Thomae.

Leutheusse­r-Schnarrenb­erger wies in einer schriftlic­hen Stellungna­hme darauf hin, dass der Begriff „drohende Gefahr“nur für die Bekämpfung des Terrorismu­s eingeführt wurde. „Statt einer drohenden terroristi­schen Gefahr soll eine drohende Gefahr für eine Freiheitsv­erletzung ausreichen. Das geht nicht nur zu weit, sondern das ist ein Bruch mit rechtsstaa­tlichen Prinzipien.“

Mit Entscheidu­ngen der Gerichte noch vor der Landtagswa­hl ist nicht zu rechnen. Grünen-Fraktionsc­hefin Katharina Schulze forderte: „Die neue Regelung muss ausgesetzt werden, bis die Klagen gegen das Polizeiauf­gabengeset­z entschiede­n sind.“»Kommentar

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