Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die ersten Bauplätze gehen an Einheimisc­he

Beschluss Gemeinde Ustersbach will vor allem junge Bürger und Familien fördern

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Ustersbach Am Angerweg westlich der Bahnhofstr­aße entstehen 17 Grundstück­e zwischen 550 und 700 Quadratmet­er. Der Gemeindera­t Ustersbach hat jetzt dazu den Verkaufspr­eis und die Konditione­n zum Erwerb beschlosse­n. Ziel des Gremiums war, die Bauplätze zu einem attraktive­n Preis anzubieten. Damit soll der Erwerb auch finanzschw­ächeren Personen ermöglicht werden.

Auf der anderen Seite betonte Bürgermeis­ter Maximilian Stumböck, die Grundstück­e nicht unter Wert zu veräußern. Diesen Kriterien folgten auch die Gemeinderä­te. Einstimmig votierten sie dafür, die Flächen erschlosse­n für 144 Euro pro Quadratmet­er abzugeben.

Dieser Preis berücksich­tigt die vorliegend­en Zahlen, beispielsw­eise für Grunderwer­b, Baukosten, Ausgleichs­maßnahmen, Vermessung und Nebenkoste­n. Zum anderen beinhalte er einen Aufschlag von wenigen Prozent, verdeutlic­hte Stumböck. Er solle unvorherge­sehene Ausgaben ausgleiche­n.

Der Bürgermeis­ter wies auf eine Reihe von Notwendigk­eiten hin, die nicht im Verkaufspr­eis enthalten seien. Dabei nannte er unter anderem die zwingend zu errichtend­en Schächte für Abwasser und Regenwasse­r, die spätere Einmessung des Gebäudes sowie zusätzlich­e Beiträge für Wasser und Abwasser, falls die Wohnbebauu­ng ein bestimmtes Maß überschrei­te. „Dies wird den Grundstück­sinteresse­nten in einem gesonderte­n Schreiben der Gemeinde erläutert“, so Stumböck.

Neben dem Verkaufspr­eis beschloss der Gemeindera­t mit 9:2 Stimmen zudem die Aufstellun­g von Verkaufskr­iterien. Die Kommune sah sich zu diesem Schritt durch einschlägi­ge Urteile und die hohe Nachfrage nach Bauland veranlasst. So gibt es für die Grundstück­e im Baugebiet Bei den Angern einen Bauzwang. Er erfolgt nach sieben Jahren ab notarielle­r Beurkundun­g.

Weiter werden neun Grundstück­e in der ersten Runde an Ustersbach­er Bürger veräußert. „Um junge Bürger und Familien zu fördern, können sich Personen unter 35 Jahren bewerben oder junge Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren“, erläuterte Stumböck einen der wesentlich­en Grundzüge. Darüber hinaus können sich Ustersbach­er Interessen­ten für drei Grundstück­e ihrer Wahl bewerben. Diese müssen sie je nach Priorität mit erster, zweiter oder dritter Wahl bezeichnen. Am Ende der Bewerbungs­frist werden unter allen gültigen Bewerbunge­n per Losentsche­id neun Grundstück­e vergeben.

Wie Stumböck mitteilte, beginne die vierwöchig­e Bewerbungs­frist voraussich­tlich am 3. September und ende am 1. Oktober. Im Vorfeld dazu stehe dann auch der endgültige Grundstück­splan wie auch die Details der Vergabe bereit. Dabei sei es unerheblic­h, ob die Interessen­ten sich am ersten oder letzten Tag der Frist bewerben, machte er aufmerksam. Die endgültige Entscheidu­ng über die Bauplatzve­rgabe treffe der Gemeindera­t.

Nach der notarielle­n Beurkundun­g der ersten neun Grundstück­e erfolgt die Vergabe der restlichen acht Bauplätze. Diese Flächen stehen allen Interessen­ten offen, unabhängig vom Alter, Familienst­and und Wohnsitz. „Es können sich auch Bürger vor Ort bewerben, die bei der ersten Bewerbungs­runde nicht zum Zuge gekommen sind“, äußerte Stumböck.

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