Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die ersten Bauplätze gehen an Einheimische
Beschluss Gemeinde Ustersbach will vor allem junge Bürger und Familien fördern
Ustersbach Am Angerweg westlich der Bahnhofstraße entstehen 17 Grundstücke zwischen 550 und 700 Quadratmeter. Der Gemeinderat Ustersbach hat jetzt dazu den Verkaufspreis und die Konditionen zum Erwerb beschlossen. Ziel des Gremiums war, die Bauplätze zu einem attraktiven Preis anzubieten. Damit soll der Erwerb auch finanzschwächeren Personen ermöglicht werden.
Auf der anderen Seite betonte Bürgermeister Maximilian Stumböck, die Grundstücke nicht unter Wert zu veräußern. Diesen Kriterien folgten auch die Gemeinderäte. Einstimmig votierten sie dafür, die Flächen erschlossen für 144 Euro pro Quadratmeter abzugeben.
Dieser Preis berücksichtigt die vorliegenden Zahlen, beispielsweise für Grunderwerb, Baukosten, Ausgleichsmaßnahmen, Vermessung und Nebenkosten. Zum anderen beinhalte er einen Aufschlag von wenigen Prozent, verdeutlichte Stumböck. Er solle unvorhergesehene Ausgaben ausgleichen.
Der Bürgermeister wies auf eine Reihe von Notwendigkeiten hin, die nicht im Verkaufspreis enthalten seien. Dabei nannte er unter anderem die zwingend zu errichtenden Schächte für Abwasser und Regenwasser, die spätere Einmessung des Gebäudes sowie zusätzliche Beiträge für Wasser und Abwasser, falls die Wohnbebauung ein bestimmtes Maß überschreite. „Dies wird den Grundstücksinteressenten in einem gesonderten Schreiben der Gemeinde erläutert“, so Stumböck.
Neben dem Verkaufspreis beschloss der Gemeinderat mit 9:2 Stimmen zudem die Aufstellung von Verkaufskriterien. Die Kommune sah sich zu diesem Schritt durch einschlägige Urteile und die hohe Nachfrage nach Bauland veranlasst. So gibt es für die Grundstücke im Baugebiet Bei den Angern einen Bauzwang. Er erfolgt nach sieben Jahren ab notarieller Beurkundung.
Weiter werden neun Grundstücke in der ersten Runde an Ustersbacher Bürger veräußert. „Um junge Bürger und Familien zu fördern, können sich Personen unter 35 Jahren bewerben oder junge Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren“, erläuterte Stumböck einen der wesentlichen Grundzüge. Darüber hinaus können sich Ustersbacher Interessenten für drei Grundstücke ihrer Wahl bewerben. Diese müssen sie je nach Priorität mit erster, zweiter oder dritter Wahl bezeichnen. Am Ende der Bewerbungsfrist werden unter allen gültigen Bewerbungen per Losentscheid neun Grundstücke vergeben.
Wie Stumböck mitteilte, beginne die vierwöchige Bewerbungsfrist voraussichtlich am 3. September und ende am 1. Oktober. Im Vorfeld dazu stehe dann auch der endgültige Grundstücksplan wie auch die Details der Vergabe bereit. Dabei sei es unerheblich, ob die Interessenten sich am ersten oder letzten Tag der Frist bewerben, machte er aufmerksam. Die endgültige Entscheidung über die Bauplatzvergabe treffe der Gemeinderat.
Nach der notariellen Beurkundung der ersten neun Grundstücke erfolgt die Vergabe der restlichen acht Bauplätze. Diese Flächen stehen allen Interessenten offen, unabhängig vom Alter, Familienstand und Wohnsitz. „Es können sich auch Bürger vor Ort bewerben, die bei der ersten Bewerbungsrunde nicht zum Zuge gekommen sind“, äußerte Stumböck.