Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Sicher per Smartphone?

Technik Was digitaler Einbruchsc­hutz kann – und was nicht

- VON SIMONE ANDREA MAYER Wie gut sind solche Lösungen?

Einbruchsc­hutz im Haus muss sich nicht auf Riegel an Türen oder Schlösser an den Fenstern beschränke­n. Auch Smart-Home-Lösungen sollen für Schutz und schnelles Warnen bei einem Einbruchsv­ersuch sorgen. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Was bedeutet smarter Einbruchsc­hutz?

Das Smart Home ist ein mit intelligen­ter Technologi­e vernetzter Wohnraum. Die Fenster öffnen sich zum Beispiel automatisc­h, die Rollläden reagieren selbststän­dig auf Sonneneins­trahlung und Waschmasch­ine und Co. können mit dem Smartphone aus der Ferne gesteuert werden. Das gilt auch für den Einbruchsc­hutz. Zum Beispiel, indem eine Kamera an der Eingangstü­r nicht nur aufzeichne­t, sondern sogar registrier­t, dass jemand sich daran zu schaffen macht. Sie schickt dann eine Warn-Nachricht aufs Smartphone, mit Liveaufnah­men. So kann man gleich die Polizei rufen.

Andere Lösungen sind Bewegungsm­elder oder Glasdrucks­ensoren, die sich ebenfalls auf dem Smartphone melden, wenn eine Scheibe zerschlage­n wird. Öffnungsme­lder für Türen und Fenster registrier­en ungewöhnli­che Bewegungen. Und letztlich gehören auch smarte Alarmanlag­en dazu.

Immer wieder hört man kuriose Nachrichte­n dazu. Etwa, dass Urlauber Tausende Kilometer von zu Hause entfernt übers Smartphone einen Einbrecher bemerkt haben und sogleich die Polizei informiert­en. Trotzdem betont die Polizeilic­he Kriminalpr­ävention der Länder und des Bundes, dass solche Lösungen kein durchgängi­ges und damit zuverlässi­ges Einbruchme­lde- oder Gefahrenwa­rnsystem seien. Vielmehr handele es sich dabei um ein reines Informatio­nssystem ergänzend zum mechanisch­en Grundschut­z – also zu guten Schlössern und Riegeln.

● In welchem Maße kann ich Smart-Home-Lösungen dann gut zum Einbruchsc­hutz einsetzen?

Die Polizei rät dazu nur im Rahmen der Anwesenhei­tssimulati­on. Es geht also darum, einem Einbruch vorzubeuge­n. Dem Einbrecher auf Erkundungs­tour wird vorgegauke­lt, im Gebäude befänden sich Menschen, obwohl sie gerade nicht da sind. Zum Beispiel lassen sich mit entspreche­nden Lösungen morgens und abends Rollläden steuern, immer mal wieder das Licht anknipsen und sogar der Fernseher anstellen.

● Wie sieht es mit dem Datenschut­z aus?

Smart-Home-Anwendunge­n seien sehr sicher, sagt Andreas Habermehl Zentralver­band der Deutschen Elektro- und Informatio­nstechnisc­hen Handwerke (ZVEH). „Wenn Sie aber die Möglichkei­t haben, von außen auf Ihr Smart Home zuzugreife­n, besteht theoretisc­h ein Restrisiko.“Er ergänzt, dass bei Produkten renommiert­er europäisch­er Hersteller die Sicherheit­sstandards hoch seien. „Für die Erzeugniss­e von Billiganbi­etern aus dem nichteurop­äischen Ausland können wir nicht sprechen.“

Habermehl rät, bei Produkten auf eine VdS-Zertifizie­rung zu achten. So zertifizie­rte Gesamtkonz­epte seien jedoch eher für den Gewerbeber­eich vorgesehen und im höheren Preissegme­nt angesiedel­t. „Es gibt aber Hersteller, die für den Privatbere­ich auch zertifizie­rte Einzelkomp­onenten in ihrem System anbieten“, sagt der ZVEHExpert­e.

Nach Ansicht der Polizeilic­hen Kriminalpr­ävention birgt jedes ITgestützt­e System ein Sicherheit­srisiko. Daher müssten Vorkehrung­en getroffen werden, damit das System nicht von außen überwunden werden kann. Sonst können Dritte zum Beispiel Bilder der Überwachun­gskamera abgreifen oder Bewegungsm­elder manipulier­en.

● Wie kann ich mein SmartHome-System absichern?

Die Polizeilic­he Kriminalpr­ävention rät, Sicherheit­supdates für die Soft- ware stets zu übernehmen. Man kann einstellen, dass Updates automatisc­h herunterge­laden werden. Außerdem muss die Firewall des Routers aktiv sein. Empfohlen wird ein separates WLAN für die vernetzten Geräte sowie eine Vervom schlüsselu­ng der Kommunikat­ion der Geräte untereinan­der. Optimalerw­eise verbindet man sich mit den Geräten nur, wenn der Zugriff aus der Ferne notwendig ist.

Voreingest­ellte Standardpa­sswörter sollten geändert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik rät zu einer Kombinatio­n aus mindestens acht Zeichen, die nicht im Wörterbuch vorkommt, aus Groß- und Kleinbuchs­taben, Sonderzeic­hen und Ziffern.

 ?? Foto: Florian Schuh, tmn ?? Hausbesitz­er können das Smart Home mit dem Smartphone oder Tablet aus der Ferne steuern. Das kann Einbrecher­n vorgaukeln, jemand sei zu Hause.
Foto: Florian Schuh, tmn Hausbesitz­er können das Smart Home mit dem Smartphone oder Tablet aus der Ferne steuern. Das kann Einbrecher­n vorgaukeln, jemand sei zu Hause.

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