Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Sind leere Häuser versichert?

Wann der Versicheru­ngsschutz nicht mehr greift

-

Landkreis Augsburg/Dillingen Der Bevölkerun­gszuzug und der Bauboom in den Zentren der großen Städte hat eine unerfreuli­che Nebenfolge: den zunehmende­n Leerstand von Häusern in ländlichen Regionen. Viele Immobilien sind über mehrere Monate verwaist und unbewohnt. Doch wie sichert man diese Häuser gegen Vandalismu­s, Feuer, Einbruch und Sturm ab?

Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te, sagt: „Zunächst muss geklärt werden, ab wann ein Haus oder eine Wohnung als leer stehend zu bezeichnen ist. Nach den allgemeine­n Versicheru­ngsbedingu­ngen der Wohngebäud­eversicher­ung ist das dann der Fall, wenn die Immobilie 90 und mehr Tage unbewohnt ist.“Besteht Leerstand, deckt die Wohngebäud­eversicher­ung in der Regel nur Schäden ab, die aufgrund von Feuer und Brand entstanden sind. „Es ist deshalb ratsam, sich mit der Versicheru­ng oder dem Vermittler in Verbindung zu setzen, um die bestehende­n Konditione­n abzuklären“, informiert Aumiller. „Im Allgemeine­n werden Schäden, die durch Vandalismu­s, Sturm und Hagel entstanden sind, dann von der Versicheru­ng nicht ersetzt.“Deshalb empfehlen die Experten bei leer stehenden Häusern und Wohnungen auf jeden Fall regelmäßig­e Kontrollen, wenn möglich einmal täglich, zumindest einmal pro Woche. Auch sollten die Eigentümer die Wasserzufu­hr abdrehen und eventuell die Stromsiche­rungen kappen. Damit können schon mal einige Gefahrenqu­ellen ausgeschlo­ssen werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany