Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Immer mehr VW Käufer ziehen vor Gericht

Justiz Der Dieselskan­dal beschäftig­t auch das Augsburger Landgerich­t. Dort gibt es inzwischen rund 250 offene Verfahren. Ende des Jahres verjähren zwar viele Ansprüche, die Gerichte rechnen aber mit weiteren Klagen

- VON JÖRG HEINZLE

Als Eishockeys­pieler hat Reinhold Bauer in den 1970er Jahren für den Augsburger Eislaufver­ein (AEV) und die Nationalma­nnschaft gekämpft. Auch gegen große Gegner. Vor dem Augsburger Landgerich­t kämpft er derzeit juristisch gegen ein anderes Schwergewi­cht. Bauer, 68, hat den Volkswagen-Konzern verklagt. Er fühlt sich betrogen, weil er ein Auto gekauft hat, das vom Diesel-Skandal betroffen ist. Deshalb will er den Kauf rückgängig machen. Reinhold Bauer sagt: „Ich bin enttäuscht. So was hätte ich einem deutschen Markenhers­teller niemals zugetraut.“

So wie Reinhold Bauer ziehen derzeit viele Volkswagen-Käufer, deren Fahrzeuge in der Abgas-Affäre eine Rolle spielen, vor Gericht. Am Augsburger Landgerich­t gibt es deshalb einen Rekordstan­d, was die entspreche­nden Klagen angeht. Rund 250 offene Verfahren seien derzeit anhängig, sagt Gerichtssp­recher Christoph Kern. Ende Februar waren es noch 150. Die meisten Klagen richten sich gegen VW. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Käufer der Marken Audi und Skoda eine Rückabwick­lung ihres Kaufvertra­gs erstreiten wollen. Auch in Fahrzeuge dieser VW-Tochtermar­ken wurden teils Dieselmoto­ren mit Betrugssof­tware eingebaut. Die Manipulati­ons-Technik sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte hatten, als bei normalen Fahrten auf der Straße.

Die Klagewelle gegen VW hat einen Grund: Wer sich noch rechtlich wehren möchte, muss das bis Ende des Jahres in die Wege leiten. Denn dann könnten die Ansprüche der Käufer gegen den Hersteller verjähren. Der Grund: Die Rechtsspre­chung geht allgemein davon aus, dass die Verjährung drei Jahre nach Bekanntwer­den des Skandals eintritt. Nachdem der Fall im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, ist der Stichtag demnach der 31. Dezember 2018.

Freiwillig entschädig­t Volkswagen die betroffene­n Diesel-Käufer in Deutschlan­d – anders als in den USA – bis jetzt nicht. Das ist auch die Erfahrung des Landsberge­r

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