Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Metzgerei wird Wohnung

Gemeindera­t Was in Gablingen gebaut wird

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Gablingen Vom Umbau einer ehemaligen Metzgerei bis zum Neubau eines Hauses mit fünf Wohneinhei­ten: Bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Gablingen wurden die unterschie­dlichsten Bauvorhabe­n diskutiert.

● Im Ortsteil Lützelburg soll eine ehemalige Metzgerei in eine Wohneinhei­t mit einer Fläche von 38 Quadratmet­ern umfunktion­iert werden, für die ein Stellplatz nachzuweis­en ist. Dieser Parkplatz kann nicht direkt von der Straße aus erreicht werden, wie Bauamtslei­terin Helga Kraus schilderte. Deshalb soll nun eine schriftlic­he Vereinbaru­ng sicherstel­len, dass der Stellplatz über die Zufahrt des Nachbarn angesteuer­t werden kann. Hierfür erteilte der Gemeindera­t einstimmig sein Einvernehm­en.

● Im Gewerbegeb­iet „Flugplatz 1“soll ein Betriebsge­bäude mit Lager und Büro neu errichtet werden. Diesem Vorhaben stimmte das Gremium eindeutig zu.

● Für den Neubau eines Archivs mit Verwaltung­sbau des Datenmanag­ementzentr­ums lagen einige Änderungen und Zusätze vor. So möchten die Bauherren eine Sprinklera­nlage errichten, welche die Baugrenze an mancher Stelle um 3,6 Meter überschrei­ten würde. Bei sichergest­ellter Standfesti­gkeit des Tanks und guter Verdichtun­g möchte das benachbart­e Unternehme­n IGS zustimmen. Zudem sollen ein vier Meter hoher Werbepylon und ein 2,3 Meter hoher Zaun mit Übersteige­schutz entstehen. Für all das erteilte der Gemeindera­t sein Einvernehm­en. Das Bauvorhabe­n soll ebenfalls im Gewerbegeb­iet „Flugplatz 1“realisiert werden.

● Im Ziegelgrun­dweg möchte der Eigentümer zweier nebeneinan­derliegend­er Grundstück­e eine Wohnanlage mit fünf Wohneinhei­ten und einer Tiefgarage errichten. Laut einer ursprüngli­ch vorliegend­en Bauvoranfr­age sollte eine „lockere dreigescho­ssige Bebauung“auf beiden Grundstück­en erfolgen. Erforderli­che sowie zusätzlich­e Stellplätz­e sollten auf der östlichen Fläche realisiert werden. Der jetzt vorliegend­e Bauantrag stimmt aber laut Helga Kraus nicht mit dieser ursprüngli­chen Bauvoranfr­age überein. Daraufhin entschied der Gemeindera­t, dass eine erneute Umplanung stattfinde­n muss.

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