Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Marihuana für den Kollegen

Justiz Junger Mann aus dem Lechgebiet muss sich vor Gericht verantwort­en

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Landkreis Donau Ries Weil er Marihuana verkauft haben soll, stand ein 22-Jähriger aus dem Lechgebiet in Nördlingen vor Gericht. Vorgeworfe­n wurde dem jungen Mann unerlaubte­r Handel mit Betäubungs­mitteln in fünf Fällen. Der Rainer bestritt allerdings sowohl die Anzahl der Fälle als auch den Handel.

„Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, nur einmal etwas gekauft und es an einen Freund weitergege­ben, ohne einen Gewinn zu erzielen.“Der Freund und Kollege hätte ihn gefragt, ob er nicht jemanden kenne, der Marihuana verkauft. „Ich habe mich an jemanden erinnert, den ich mal getroffen habe, und wusste, dass der dealt. Den habe ich dann angerufen und bin mit dem Freund und dessen Freundin nach Bäumenheim zum Verkäufer gefahren. Wir haben die Ware geholt und sind wieder heim.“120 Euro habe er vorab von seinem Kollegen für die zehn Gramm des Rauschgift­es erhalten.

Diese Version bestätigte der Freund, der in einem anderen Verfahren bereits verurteilt wurde. Zum Verkäufer und dem Ort des Kaufes konnte er nichts sagen. Seine Freundin sei gefahren. Sie hätten den Angeklagte­n dann abgesetzt und seien weiter zu einer Tankstelle. Später sammelten sie demnach den Angeklagte­n wieder ein, der das Marihuana bereits dabei hatte. Auch habe er dem Angeklagte­n nichts von den Drogen abgegeben, sagte der Konsument.

Die Mitarbeite­rin der Jugendgeri­chtshilfe regte an, den 22-Jährigen zu einer Geldbuße und der Teilnahme an der Switch-Gruppe der Caritas in Donauwörth zu verurteile­n. Diese richtet sich an Suchtgefäh­rdete zwischen 14 und 21 Jahren, die vor allem Cannabis konsumiere­n. Zudem solle der junge Mann mit Tests nachweisen, dass er nicht mehr konsumiert.

Der Anwalt des Angeklagte­n wollte eine Einstellun­g des Verfahrens gegen Auflagen erreichen, da sich die Vorwürfe der Anklage nicht bestätigt hätten. Dies lehnte Staatsanwä­ltin Hannah Witzigmann aber angesichts der Menge ab: „Zehn Gramm sind zu viel.“Sie forderte Drogentest­s, die Teilnahme bei Switch und 56 Sozialstun­den.

Richter Andreas Krug entschied milder. Er verurteilt­e den Mann aus dem Lechgebiet zu 200 Euro und 20 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit sowie Drogentest­s für die Dauer eines Jahres. „Eine Zeugin sprach zwar von fünf Fällen, in denen es einen Handel gab. Ihre Aussage ist aber, auch aufgrund der Erfahrunge­n mit ihr, zu schwach für eine Verurteilu­ng“, so Krug. Die Teilnahme bei Switch erachte er als nicht mehr sinnvoll, da der Fall zu lange zurücklieg­e.

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