Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Marihuana für den Kollegen
Justiz Junger Mann aus dem Lechgebiet muss sich vor Gericht verantworten
Landkreis Donau Ries Weil er Marihuana verkauft haben soll, stand ein 22-Jähriger aus dem Lechgebiet in Nördlingen vor Gericht. Vorgeworfen wurde dem jungen Mann unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen. Der Rainer bestritt allerdings sowohl die Anzahl der Fälle als auch den Handel.
„Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, nur einmal etwas gekauft und es an einen Freund weitergegeben, ohne einen Gewinn zu erzielen.“Der Freund und Kollege hätte ihn gefragt, ob er nicht jemanden kenne, der Marihuana verkauft. „Ich habe mich an jemanden erinnert, den ich mal getroffen habe, und wusste, dass der dealt. Den habe ich dann angerufen und bin mit dem Freund und dessen Freundin nach Bäumenheim zum Verkäufer gefahren. Wir haben die Ware geholt und sind wieder heim.“120 Euro habe er vorab von seinem Kollegen für die zehn Gramm des Rauschgiftes erhalten.
Diese Version bestätigte der Freund, der in einem anderen Verfahren bereits verurteilt wurde. Zum Verkäufer und dem Ort des Kaufes konnte er nichts sagen. Seine Freundin sei gefahren. Sie hätten den Angeklagten dann abgesetzt und seien weiter zu einer Tankstelle. Später sammelten sie demnach den Angeklagten wieder ein, der das Marihuana bereits dabei hatte. Auch habe er dem Angeklagten nichts von den Drogen abgegeben, sagte der Konsument.
Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe regte an, den 22-Jährigen zu einer Geldbuße und der Teilnahme an der Switch-Gruppe der Caritas in Donauwörth zu verurteilen. Diese richtet sich an Suchtgefährdete zwischen 14 und 21 Jahren, die vor allem Cannabis konsumieren. Zudem solle der junge Mann mit Tests nachweisen, dass er nicht mehr konsumiert.
Der Anwalt des Angeklagten wollte eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen, da sich die Vorwürfe der Anklage nicht bestätigt hätten. Dies lehnte Staatsanwältin Hannah Witzigmann aber angesichts der Menge ab: „Zehn Gramm sind zu viel.“Sie forderte Drogentests, die Teilnahme bei Switch und 56 Sozialstunden.
Richter Andreas Krug entschied milder. Er verurteilte den Mann aus dem Lechgebiet zu 200 Euro und 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie Drogentests für die Dauer eines Jahres. „Eine Zeugin sprach zwar von fünf Fällen, in denen es einen Handel gab. Ihre Aussage ist aber, auch aufgrund der Erfahrungen mit ihr, zu schwach für eine Verurteilung“, so Krug. Die Teilnahme bei Switch erachte er als nicht mehr sinnvoll, da der Fall zu lange zurückliege.