Augsburger Allgemeine (Land Nord)

FW Stadtrat schimpft auf Seehofer

Politik Markus Brem sieht „Amtsmissbr­auch“

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Gersthofen „Amtsmissbr­auch“wirft der Gersthofer Stadtrat Markus Brem (FW) Bundesinne­nminister Horst Seehofer vor. Auslöser ist eine Sondersitz­ung des Gersthofer Stadtrats am vergangene­n Dienstag, in der ein Antrag zum Förderprog­ramm des Bundesinne­nministeri­ums „Sanierung kommunaler Einrichtun­gen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“auf den Weg gebracht werden musste (wir berichtete­n). Für die anstehende­n Sanierunge­n des Gersthofer Freibades und des Hallenbade­s (rund 14 Millionen Euro teuer) hofft Gersthofen auf Geld aus dem Fördertopf. Bundesweit stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ob Gersthofen etwas bekommt, soll eine Jury Ende Oktober entscheide­n.

Der Gersthofer Stadtrat Markus Brem hat in der Sondersitz­ung für die Beantragun­g auf Fördermitt­el gestimmt, kritisiert aber scharf, dass nur ein Monat Zeit war, die Anträge vorzulegen. „Das betrachte ich persönlich als Amtsmissbr­auch des CSU-Vorsitzend­en Seehofer.“Die Fördersumm­e sei lächerlich, Die Frist für den Antrag viel zu knapp. Nur wenige Orte könnten mitmachen.

Aus Brems Sicht will die bayerische CSU die damit ausgelöste­n Aktivitäte­n in den paar wenigen Gemeinden für ihren Wahlkampf ausnutzen. „Es geht nur noch darum, vor der Landtagswa­hl positive Aufmerksam­keit zu inszeniere­n, denn wie sonst lässt sich erklären, dass die Antragsfri­st nicht bis Ende des Jahres 2018 möglich sein soll.“

Brem hatte sich bereits in der Stadtratss­itzung in diese Richtung geäußert und dabei scharfen Widerspruc­h von CSU-Stadtrat Frank Arloth geerntet. Arloth hatte darauf hingewiese­n, dass das Programm 2016 noch vom Bundesbaum­inisterium aufgelegt worden war, das damals die SPD-Politikeri­n Barbara Hendricks führte. Mit der neuen CDU/CSU/SPD-Koalition wechselte die Zuständigk­eit zum CSU-Chef Seehofer, dessen Innenminis­terium auch für Bau und Heimat zuständig ist. Seehofer hatte am 31. Juli die letzte Tranche des Förderprog­ramms freigegebe­n.

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