Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Das ändert sich im Oktober
Hecken dürfen wieder geschnitten werden
Augsburg Mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Oktober 2018 haben Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland. Ein Überblick, was sich ändert.
● Spielzeug Immer wieder warnen Experten vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen für Kinder. Ab 28. Oktober gelten nun strengere Grenzwerte. Aus Kreide darf sich zum Beispiel nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Davor waren es 13,5. Fingerfarben dürfen nur noch 0,5 statt 3,4 Milligramm Blei pro Kilogramm abgeben.
● Hecken Gärtner dürfen ab 1. Oktober ihre Hecken wieder schneiden. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es nämlich in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.
● Banken Ab 31. Oktober müssen Geldinstitute ihre Kunden laut Bundesregierung „leicht verständlich“über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Alle EUBürger bekommen außerdem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebsite. Die neue Regelung ist Teil des Zahlungskontengesetz.
● Stickstoff Schon seit 26. September gelten neue Grenzwerte für die Stickstoffemissionen. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen 56 Milligramm pro Kilowattstunde (kWh) nicht überschreiten, Warmwasserbereiter mit flüssigem Brennstoff dürfen nicht mehr als 120 Milligramm pro Kilowattstunde abgeben.
● Ausschreibungen Viele öffentliche Ausschreibungen werden bereits elektronisch vergeben. Ab Oktober ist nun eine elektronische Vergabe bei europaweiten Ausschreibungen Pflicht. Nicht-elektronische Angebote sowie Interessensbekundungen werden nicht mehr akzeptiert. Davon profitieren vor allem kleine Unternehmen, da sie sich ebenfalls für große Aufträge - zum Beispiel vom Bund – bewerben können.