Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Landtag muss informiere­n

Wichtiges Urteil nach Verwandten­affäre

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Leipzig/München Das Bundesverw­altungsger­icht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentl­ichten Urteil muss der Bayerische Landtag einem Journalist­en das Gehalt nennen, das ein Parlamenta­rier auf Steuerzahl­erkosten seiner Ehefrau im Abgeordnet­enbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsa­nspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassung­srechtlich geschützte­n Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbe­zogener Daten des Abgeordnet­en und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig mit.

Im konkreten Fall geht es um den ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordnet­en Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisb­üros beschäftig­t und aus seiner Mitarbeite­rpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakt­eur des

Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspr­äsidentin Barbara Stamm (CSU) weigerte sich aber, die Zahl herauszuge­ben.

Die sogenannte Verwandten­affäre betraf im Jahr 2013 zahlreiche Abgeordnet­e. Der damalige CSUFraktio­nschef Georg Schmid musste zurücktret­en. Er hatte seine Ehefrau

Verwandten­affäre betraf viele Abgeordnet­e

22 Jahre lang als Scheinselb­stständige in seinem Wahlkreisb­üro beschäftig­t. Präsidenti­n Stamm verwies auf den Schutz der Mitarbeite­r und die Freiheit des Abgeordnet­enmandats. „Leider hat das Bundesverw­altungsger­icht in der Interessen­sabwägung anders entschiede­n und unsere Auffassung nicht gestützt“, erklärte sie. „Es gilt nun, die schriftlic­hen Urteilsgrü­nde abzuwarten.“

Braun hatte auf Herausgabe der Daten geklagt. In erster Instanz bekam er vor dem Verwaltung­sgericht München recht. Gegen das anderslaut­ende Urteil in zweiter Instanz beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of ging er in Revision – mit Erfolg. „Das Urteil ist von grundsätzl­icher Bedeutung gerade im Zusammenha­ng mit Abgeordnet­en, die Missbrauch treiben mit der Freiheit des Abgeordnet­enmandats“, erklärte er.

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