Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fürs Alter rechtlich vorsorgen

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Über das „Leben im Alter“berichten wir seit vielen Monaten in einer Serie. Manchmal kommt es zu dem Fall, dass ein alter Mensch seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Aber er kann vorsorgen. Im Fall von geistiger oder körperlich­er Schwäche kann er eine Person seines Vertrauens ermächtige­n, für ihn wichtige Entscheidu­ngen zu treffen. Er kann auch bestimmen, wie im Fall der Fälle eine richterlic­h angeordnet­e Betreuung aussehen soll. Und er kann erklären, wie eine ärztliche Behandlung beispielsw­eise im Fall dauerhafte­r Bewusstlos­igkeit aussehen soll. Haben Sie Fragen zu Vorsorgevo­llmacht, Betreuungs­und Patientenv­erfügung? Dann rufen Sie an am

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