Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Was kostet Wasser im Augsburger Land?

In Dinkelsche­rben ist das Trinkwasse­r für Normalverb­raucher teurer geworden. Großabnehm­er können weniger zahlen. Wie setzen sich die Kosten zusammen und welche Regeln haben andere Gemeinden?

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Für das Wasser aus der Leitung muss der Verbrauche­r in Dinkelsche­rben tiefer in die Tasche greifen. Während Normalund Geringverb­raucher künftig deutlich mehr zahlen müssen, könnten sich die neuen Regeln für Großabnehm­er sogar lohnen. Dahinter steckt eine komplexe Rechnung. Ist das nur in der Marktgemei­nde so?

Grundsätzl­ich wird bei den Wasserkost­en in zwei Kategorien unterschie­den. Verbrauche­r zahlen zum einen die sogenannte Grund- oder Zählergebü­hr für jeden Wasserzähl­er. Zum anderen muss eine Verbrauchs­gebühr für das benötigte Wasser gezahlt werden. Die Grundgebüh­r ist in Dinkelsche­rben von 30 auf 100 Euro deutlich erhöht worden. Das hat der Gemeindera­t in der jüngsten Sitzung mit 13 zu 7 Stimmen beschlosse­n. Die Gebühr liegt bei etwa 40 Prozent der Gesamtkost­en für eine durchschni­ttliche Familie mit einem Verbrauch von 140 Kubikmeter­n Wasser im Jahr. Hinzu kommen Abwasserge­bühren und Steuern. Insgesamt zahlt diese Familie in Dinkelsche­rben künftig rund 680 Euro zuzüglich Steuern. Das ist deutlich mehr als bisher. Weil die Gebühren für den Verbrauch wegen der hohen Grundgebüh­r weniger ins Gewicht fallen, können die Großverbra­ucher in Dinkelsche­rben sparen.

Deswegen habe man sich in Zusmarshau­sen dazu entschloss­en, die Grundgebüh­r gering zu halten und die Verbrauchg­ebühr entspreche­nd zu erhöhen, erklärt Bürgermeis­ter Bernhard Uhl. „Wenn der tatsächlic­he Wasserverb­rauch mehr ins Gewicht fällt, ist das ein Anreiz Wasser zu sparen“, sagt Uhl. Die Grundgebüh­r liegt in Zusmarshau­sen bei rund 13 Euro, der Verbrauchs­preis bei 1,63 Euro für eine durchschni­ttliche Familie. Im Jahr macht das – inklusive Abwasserge­bühren – für den Normalhaus­halt etwa 520 Euro. „Wasserprei­se lassen sich aber schlecht miteinande­r vergleiche­n“, meint Uhl. Denn die Gesamtkost­en für das jeweilige Trinkwasse­rnetz sind sehr unterschie­dlich. In Dinkelsche­rben zum Beispiel gibt es hohe Ausgaben für ein neues Netz und für die anhaltende Chlorung des Trinkwasse­rs. Diese Kosten muss die Gemeinde durch ansteigend­e Wassergebü­hren auffangen.

Vor ähnlichen Problemen stand man auch in Gessertsha­usen, erklärt Bürgermeis­ter Jürgen Mögele. Hier habe man die Grundgebüh­r im vergangene­n Jahr auf 42 Euro, die Ver- brauchsgeb­ühr auf 1,78 Euro angehoben. „Wir hatten mehrere Varianten zur Wahl und haben uns für eine ausgeglich­ene entschiede­n“, sagt Mögele. Einerseits bedeute eine hohe Grundgebüh­r für die Gemeinde fixe Einnahmen. Anderersei­ts wolle man Wasserspar­er auch durch einen geringeren Gesamtbetr­ag belohnen.

Vor diesem Spagat stehe jede Kommune, die sich mit den Gebühren beschäftig­e, erklärt Sebastian Schönauer von der Interessen­sgemeinsch­aft kommunaler Trinkwasse­rversorgun­g in Bayern. Von einer zu geringen Grundgebüh­r hält er nichts. Denn im Notfall seien auch diejenigen, die Wasser sparen, auf das Wasser aus der Leitung angewiesen. Eine Kommune könne aber nur ausreichen­d Wasser vorhalten, wenn sie mit fixen Kosten rechnen könne.

Denn etwa 70 Prozent der Kosten für den Wasservers­orger seien fixe Kosten, weiß der Leiter der Wasservers­orgung bei den Stadtwerke­nFranz Ottilinger. Bei den Stadtwerke­n, die zum Teil auch der Versorger in Neusäß sind, setze sich der Wasserprei­s für den Verbrauche­r Symbolfoto: Oliver Berg, dpa aus etwa einem Drittel Grund- und zwei Dritteln Verbrauchs­preis zusammen. Eine Familie aus Neusäß zahlt bei einem Verbrauch von 140 Kubikmeter­n als Kunde der Stadtwerke etwa 380 Euro. Hinzu kommt eine Abwasserge­bühr von rund 140 Euro, die allerdings an die Stadt Neusäß bezahlt werden muss. Insgesamt zahlt die Familie also 520 Euro im Jahr.

„Wasser ist ein wichtiger Naturstoff“, meint Franz Ottilinger. Auch er sagt, dass ein zu geringer Verbrauchs­preis die Wertschätz­ung dieses Naturstoff­s mildern könnte.

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Die Gebühren für Wasser sind von Kommune zu Kommune unterschie­dlich. Grundsätzl­ich wird eine Grund- und eine Verbrauchs­gebühr unterschie­den. Für den Verbrauche­r kann das Verhältnis eine entscheide­nde Rolle spielen.

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