Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Seebühne sollte Kreisverkehr ermöglichen
Leserbrief zur Berichterstattung über die geplante Seebühne am Zusmarshauser Rothsee:
Der Markt Zusmarshausen hat sich in der Vergangenheit durch seine funktionierende Gastronomie als Fremdenverkehrsort einen Namen gemacht. Gegenwärtig besteht jedoch im Hauptort eine Situation, welche diesen Namen durch diverse Lücken nicht mehr unbedingt verdient. Umso erfreulicher ist es, dass ein Investor ernsthaft am Rothsee ein dominantes Gastronomiegebäude errichten will. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Marktgemeinderäte, sondern auch die Bürger dieses Vorhaben begrüßen. Aufgrund der vorgesehenen Größe des Objektes ist davon auszugehen, dass die Verkehrsfrequenz am Rothsee erheblich zunehmen wird. Dazu gehört auch die sogenannte RothseeKreuzung. Es ist nun an der Zeit, den längst geforderten Kreisel in Angriff zu nehmen.
Ortsansässige Gastronomiebetriebe profitieren davon, dass in unmittelbarer Nachbarschaft öffentliche Parkplätze bestehen. Diesen Vorteil sollte man auch dem Investor zubilligen. Allerdings müssen Investoren bei Genehmigung eines gewerblichen Objekts Parkplätze nachweisen. Sofern dies nicht möglich erscheint, ist die bestehende Satzung mit einer nicht unbedeutenden Kostenbelastung anzuwenden. Zweifelsfrei wird hier die Marktgemeinde entgegenkommen müssen, um sich Vorteile bei der Nutzung auszuhandeln, was nicht unbedingt zu einem Nachteil des Betreibers führen muss.
Alfred Hegele senior, Zusmarshausen
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