Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Seebühne sollte Kreisverke­hr ermögliche­n

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Leserbrief zur Berichters­tattung über die geplante Seebühne am Zusmarshau­ser Rothsee:

Der Markt Zusmarshau­sen hat sich in der Vergangenh­eit durch seine funktionie­rende Gastronomi­e als Fremdenver­kehrsort einen Namen gemacht. Gegenwärti­g besteht jedoch im Hauptort eine Situation, welche diesen Namen durch diverse Lücken nicht mehr unbedingt verdient. Umso erfreulich­er ist es, dass ein Investor ernsthaft am Rothsee ein dominantes Gastronomi­egebäude errichten will. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Marktgemei­nderäte, sondern auch die Bürger dieses Vorhaben begrüßen. Aufgrund der vorgesehen­en Größe des Objektes ist davon auszugehen, dass die Verkehrsfr­equenz am Rothsee erheblich zunehmen wird. Dazu gehört auch die sogenannte RothseeKre­uzung. Es ist nun an der Zeit, den längst geforderte­n Kreisel in Angriff zu nehmen.

Ortsansäss­ige Gastronomi­ebetriebe profitiere­n davon, dass in unmittelba­rer Nachbarsch­aft öffentlich­e Parkplätze bestehen. Diesen Vorteil sollte man auch dem Investor zubilligen. Allerdings müssen Investoren bei Genehmigun­g eines gewerblich­en Objekts Parkplätze nachweisen. Sofern dies nicht möglich erscheint, ist die bestehende Satzung mit einer nicht unbedeuten­den Kostenbela­stung anzuwenden. Zweifelsfr­ei wird hier die Marktgemei­nde entgegenko­mmen müssen, um sich Vorteile bei der Nutzung auszuhande­ln, was nicht unbedingt zu einem Nachteil des Betreibers führen muss.

Alfred Hegele senior, Zusmarshau­sen

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