Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Sind die neuen Abwasserge­bühren gerechter?

Stadtberge­n legt für 2019 fest: Eigentümer zahlen Beiträge für Schmutz- und Niederschl­agswasser

- VON MARIA HEINRICH

Stadtberge­n Kurt Passow aus Stadtberge­n ist fürs Erste zufrieden. Jahrelang kämpfte er für gerechtere Abwasserge­bühren in der Stadt. Zum 1. Januar 2019 wird die Stadt die Gebühren umstellen. Passow: „Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.“

Bisher wurde Grundstück­seigentüme­rn eine Einheitsge­bühr von 93 Cent pro Kubikmeter berechnet. Jeder Bürger zahlte im Prinzip so viel Abwasser wie er auch Frischwass­er bezog. Diese Gebühr teilt die Stadt zum kommenden Jahr und erhebt getrennte Beträge für Schmutz- und Niederschl­agswasser. Die neuen Gebühren stehen bereits fest.

So verlangt die Stadt 78 Cent pro Kubikmeter Schmutzwas­ser und 28 Cent pro Quadratmet­er versiegelt­er Fläche. Es kommt dabei aber auf die Art der Fläche an. Beton zum Beispiel, der absolut wasserundu­rchlässig ist, wird anders berechnet als zum Beispiel Rasengitte­rpflaster, das noch etwas versickern lässt, heißt es von der Finanzverw­altung der Stadt.

Für die landwirtsc­haftlichen Betriebe soll es eine Sonderrege­lung geben. Der grund: Diese beziehen zwar oft Frischwass­er, leiten es aber nicht mehr ab, weil es zum Beispiel Tiere trinken oder Felder damit bewässert werden, erklärt Michael Smischek, Zweiter Bürgermeis­ter von Stadtberge­n. „Es gibt bei uns nur wenige Betriebe, aber man muss es in die Satzung mit aufnehmen, damit alles seine Richtigkei­t hat.“

Holger Klug, Geschäftsl­eiter im Rathaus Stadtberge­n, erläutert auch: Bisher hatte der Niederschl­ag, der in den Kanal eingeleite­t wurde, unter dem gesetzlich­en Richtwert gelegen. „Doch auch dieses Wasser löst Kosten aus, da es in die Leitungen und durch die Kläranlage läuft.“Dieser Richtwert sei mittlerwei­le aber überstiege­n, deshalb sei es gesetzlich geregelt, die Abwasserge­bühren zu trennen.

Der Stadtrat beschloss außerdem, dass alle Grundstück­seigentüme­r einen Selbstausk­unftsbogen ausfüllen mussten. Darin gaben die Bürger zum Beispiel die gesamte Grundstück­ssowie die versiegelt­e Fläche wie Terrassen, Dachfläche­n oder Hofeinfahr­ten an, auf denen das Wasser abfließt und nicht im Boden versickern kann. Die Stadt versendete im gesamten Stadtgebie­t 4221 Auskunftsu­nterlagen und richtete ein Bürgerinfo­rmationsbü­ro ein, um die Bevölkerun­g beim Ausfüllen des Bogens zu unterstütz­en. 3868 Unterlagen reichten die Grundstück­seigentüme­r bei der Stadt ein, das entspricht einer Rücklaufqu­ote von etwa 92 Prozent.

Bei der Befragung stellte die Stadt außerdem fest, dass im Stadtgebie­t 49 Zisternen zur Gartenbewä­sserung, elf Brauchwass­eranlagen und 35 Versickeru­ngsanlagen installier­t sind. Das Verfahren ergab letztendli­ch eine gesamte versiegelt­e Fläche von 391 667 Quadratmet­ern, das entspricht im Durchschni­tt einer versiegelt­en Fläche pro Flurstück von 93 Quadratmet­ern. Holger Klug ergänzt: „Damit schafft die Stadt für alle Seiten eine solidarisc­he und wirtschaft­liche Lösung.“

Ob die Gebührenän­derung auch gerechter werde, wollte Josef Kleindiens­t von der CSU aber infrage stellen. „Dahinter setze ich ein großes Fragezeich­en. Es war ein gewaltiger Aufwand und ein Kraftakt der Verwaltung, und es ging lediglich um die Umsetzung der gesetzlich­en Vorgaben.“Dem schloss sich auch Günther Oppel von der Stadtratsf­raktion Pro Stadtberge­n an: „Aber es war auch für die Bürger ein gewaltiger Aufwand. Das Ausfüllen der Bögen war nicht einfach.“Dieter Häckl von der SPD fügte hinzu: „Die rechtliche­n Vorgaben müssen wir einhalten, da bleibt uns nichts anderes übrig. Wir befürworte­n die Umstellung zwar nicht zu 100 Prozent, beugen uns aber den Vorgaben.“Auch Kurt Passow ist noch nicht ganz zufrieden. Er sagt: „Bei den Abwassersy­stemen ist noch keine Gerechtigk­eit erreicht. Aber ich habe jetzt keine Möglichkei­ten mehr, das obliegt allein dem Stadtrat.“

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