Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Fehlalarm wird künftig teuer
Warum Welden nur noch bei echten Notfällen die Kosten von Feuerwehreinsätzen übernehmen will
Welden Um viele Satzungsänderungen ging es in der letzten Sitzung des Jahres im Gemeinderat in Welden.
Bedarf an einer Satzungsänderung gab es bei den gemeindlichen Feuerwehren. Denn: „Nicht jeder Einsatz der Feuerwehr wird abgerechnet. Die Leistungen bei Notfallund Rettungseinsätzen bleiben selbstverständlich kostenfrei. Aber es gibt Leistungen, die darüber hinausgehen, wie beispielsweise Tragehilfe oder auch Entfernung von Bienen und Bienen-/Wespen-Nestern“, erklärte Stefan Scheider. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöstem Alarm oder auch bei Fehlalarm durch private Brandmelder muss die Feuerwehr ausrücken. In diesen Fällen sollen zukünftig die Kosten vom Verursacher getragen werden. 3. Bürgermeister Günter Lewentat (BGM) wünscht sich daher einen sorgfältigen Umgang mit diesen Anlagen.
Angehoben wurden auch die Marktgebühren. Die Begründung: „Da es sich beim Weldener Marktfest inzwischen um eine gemeindliche Veranstaltung handelt (zuvor lag die Veranstaltung ausschließlich in den Händen des Heimatvereins), muss hierfür eine Satzung für das Marktwesen sowie eine entsprechende Gebührensatzung erlassen werden.“Immer häufiger nutzen Parteien und reli- giöse Gruppen ein Marktfest, um für ihre Sache zu werben. In der Satzung sollen nun durch ein Verbot politische und religiöse Darbietungen ausgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon bleibt die Brauchtumspflege. Aktualisiert wurde auch die Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. „Im Wesentlichen funktioniert der Winterdienst hier im Ort recht gut“, sagte Bergmeir.
Die Marktgemeinde kann auch 2018 auf eine Erhöhung der Bestattungsgebühren verzichten. Wie Stefan Scheider von der VG Welden berichtet, gelten weiterhin die alten Gebührensätze für Erdund Urnengräber. Das geht aus der Friedhofsgebührensatzung hervor, die der Marktgemeinderat beschlossen hat. Mit diesen Gebühren liegt man auf dem Niveau der umliegenden Gemeinden. (Symbolfoto: Matthias
OInfo Alle genannten Satzungsänderungen können zum Jahresbeginn ausführlich auf der Homepage des Marktes Welden unter der Rubrik „Ortsrecht“nachgelesen werden.