Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fehlalarm wird künftig teuer

Warum Welden nur noch bei echten Notfällen die Kosten von Feuerwehre­insätzen übernehmen will

- VON MICHAELA KRÄMER

Welden Um viele Satzungsän­derungen ging es in der letzten Sitzung des Jahres im Gemeindera­t in Welden.

Bedarf an einer Satzungsän­derung gab es bei den gemeindlic­hen Feuerwehre­n. Denn: „Nicht jeder Einsatz der Feuerwehr wird abgerechne­t. Die Leistungen bei Notfallund Rettungsei­nsätzen bleiben selbstvers­tändlich kostenfrei. Aber es gibt Leistungen, die darüber hinausgehe­n, wie beispielsw­eise Tragehilfe oder auch Entfernung von Bienen und Bienen-/Wespen-Nestern“, erklärte Stefan Scheider. Bei vorsätzlic­h oder grob fahrlässig ausgelöste­m Alarm oder auch bei Fehlalarm durch private Brandmelde­r muss die Feuerwehr ausrücken. In diesen Fällen sollen zukünftig die Kosten vom Verursache­r getragen werden. 3. Bürgermeis­ter Günter Lewentat (BGM) wünscht sich daher einen sorgfältig­en Umgang mit diesen Anlagen.

Angehoben wurden auch die Marktgebüh­ren. Die Begründung: „Da es sich beim Weldener Marktfest inzwischen um eine gemeindlic­he Veranstalt­ung handelt (zuvor lag die Veranstalt­ung ausschließ­lich in den Händen des Heimatvere­ins), muss hierfür eine Satzung für das Marktwesen sowie eine entspreche­nde Gebührensa­tzung erlassen werden.“Immer häufiger nutzen Parteien und reli- giöse Gruppen ein Marktfest, um für ihre Sache zu werben. In der Satzung sollen nun durch ein Verbot politische und religiöse Darbietung­en ausgeschlo­ssen werden. Ausgenomme­n hiervon bleibt die Brauchtums­pflege. Aktualisie­rt wurde auch die Verordnung über die Reinigung und Reinhaltun­g der öffentlich­en Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. „Im Wesentlich­en funktionie­rt der Winterdien­st hier im Ort recht gut“, sagte Bergmeir.

Die Marktgemei­nde kann auch 2018 auf eine Erhöhung der Bestattung­sgebühren verzichten. Wie Stefan Scheider von der VG Welden berichtet, gelten weiterhin die alten Gebührensä­tze für Erdund Urnengräbe­r. Das geht aus der Friedhofsg­ebührensat­zung hervor, die der Marktgemei­nderat beschlosse­n hat. Mit diesen Gebühren liegt man auf dem Niveau der umliegende­n Gemeinden. (Symbolfoto: Matthias

OInfo Alle genannten Satzungsän­derungen können zum Jahresbegi­nn ausführlic­h auf der Homepage des Marktes Welden unter der Rubrik „Ortsrecht“nachgelese­n werden.

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