Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gefahr im Verzug

Gilt ein Tempolimit auch beim Überholen?

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Riskante Überholman­över führen gerade auf Landstraße­n immer wieder zu schweren Verkehrsun­fällen. Doch damit überholt werden darf, muss der Überholend­e auch deutlich schneller fahren als der Überholte, so schreibt es die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) vor.

Heißt das, Autofahrer dürfen auch mal schneller als erlaubt fahren, um zügig vorbeizuko­mmen? Eindeutig nein. Die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t müssten sie auch beim Überholen ständig einhalten, bekräftigt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Allerdings muss auch der Überholte disziplini­ert sein: „Wer überholt wird, darf seine Geschwindi­gkeit nicht erhöhen“, erklärt Raspe. Beschleuni­gt der Überholte während des Manövers, zieht sich der Vorgang unnötig in die Länge, und das Risiko steigt. Wer auf einer Landstraße ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen möchte, dem sollte klar sein, dass er eine gewisse Wegstrecke für den Überholvor­gang benötigt. Wenn alle Sicherheit­sabstände korrekt eingehalte­n werden, brauche ein mit 100 Stundenkil­ometer (km/h) fahrender Pkw zwischen 500 und 600 Metern Wegstrecke, um ein 80 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen, erläutert der TÜV-Experte. „Diese Strecke muss er voll überblicke­n können, um gefahrlos zu überholen. Der komplette Überholvor­gang dauert bis zu 20 Sekunden.“Rechtzeiti­g vor dem Ausscheren müssen Autofahrer den geplanten Überholvor­gang mit dem Blinker ankündigen und auch beim Wiedereino­rdnen blinken. Dabei gilt: Sie müssen sich zwar so bald wie möglich wieder rechts einordnen, dürfen den Überholten dabei aber nicht behindern. „Daher ist das Wiedereino­rdnen in dessen Sicherheit­sabstand genauso unzulässig wie ein zu dichtes Auffahren kurz vor dem Ausscheren“, erklärt Raspe.

„Wer beim Überholen andere gefährdet, handelt grob fahrlässig und riskiert nicht nur das eigene Leben“, so Raspe. Daher dürfe generell nur überholt werden, wenn während des gesamten Vorgangs jede Behinderun­g des Gegenverke­hrs, des zu Überholend­en und des nachfolgen­den Verkehrs ausgeschlo­ssen werden kann. tmn

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Foto: AnyVIDStud­io, stock.adobe.com Überholen gehört zu den gefährlich­sten Aktionen auf der Straße.

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