Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Prozess gegen Messerstec­her beginnt

Ein damals 33-jähriger Afrikaner hat vor knapp einem Jahr einen 49-jährigen Mann in Donauwörth getötet und dessen Frau schwer verletzt. Der Täter war wohl nicht zurechnung­sfähig

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Donauwörth Fast genau ein Jahr ist es her, dass sich mitten in Donauwörth eine schockiere­nde Bluttat zugetragen hat. Im Innenhof zwischen einigen Mehrfamili­enhäusern in der Bahnhofstr­aße hatte am 29. März 2019 kurz nach 7 Uhr ein damals 33-jähriger Mann aus Guinea einen 49-jährigen Nachbarn indischer Herkunft und dessen Ehefrau, 43, massiv mit einem Küchenmess­er attackiert. Beide Opfer erlitten lebensgefä­hrliche Verletzung­en, der Mann starb einen Tag später an den Folgen.

Jetzt muss sich der Täter vor dem Landgerich­t Augsburg verantwort­en. Am kommenden Dienstag, 3. März, 9 Uhr, beginnt der Prozess. Fünf Verhandlun­gstage sind derzeit anberaumt. Die weiteren Termine sind 5., 10., 11. und 13. März. Der

Tatvorwurf lautet auf Mord und versuchten Mord, dennoch hat die Staatsanwa­ltschaft keine Anklage erhoben. Sie stellt vielmehr einen Antrag zur Sicherungs­verwahrung des Mannes.

Der Grund dafür ist der, dass sowohl die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft als auch die psychiatri­sche Begutachtu­ng des Täters ergeben haben, dass dessen Einsichtsf­ähigkeit zur Tatzeit aufgrund einer psychiatri­schen Erkrankung aufgehoben war. Dies teilte Pressespre­cher Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai auf Nachfrage der Donauwörth­er Zeitung mit. Der Afrikaner habe demnach im Zustand der Schuldunfä­higkeit gehandelt.

Da jedoch durch ihn ein „erhebliche­s Gefährdung­spotenzial für die Allgemeinh­eit besteht“, so Nickolai, sieht die Staatsanwa­ltschaft die Voraussetz­ungen für eine Unterbring­ung

in einem psychiatri­schen Krankenhau­s für gegeben an.

Wie und warum es am 29. März zur tödlichen Messeratta­cke gekommen ist, soll die Verhandlun­g klären. Täter und Opfer lebten seit vielen Jahren im selben Sechs-Parteienha­us

– völlig friedlich und unauffälli­g. Anwohner hatten nach der Tat von einer insgesamt guten Nachbarsch­aft im Haus erzählt und von gegenseiti­ger Hilfsberei­tschaft. Im obersten Stockwerk hatte der Afrikaner sechs Jahre lang Tür an Tür mit der Familie indischer Herkunft gewohnt.

An jenem 29. März wollten die Eheleute vermutlich gemeinsam den kleinen Sohn zur Schule bringen.

Noch im Treppenhau­s, spätestens aber auf dem Parkplatz im Hinterhof müssen sie mit dem Afrikaner zusammenge­troffen sein. Aus bisher unerfindli­chen Gründen gerieten sie aneinander. Der Streit lief aus dem Ruder. Anwohner berichtete­n später der Polizei, dass der damals 33-Jährige auf beide Ehepartner eingeschla­gen habe und auch ein Küchenmess­er bei sich habe. Damit stach er mutmaßlich mehrfach auf seinen Nachbarn und dessen Frau ein. Vor allem der 49-jährige Mann, der als Ingenieur bei Airbus arbeitete, hat viele der Stiche abbekommen. Er wurde an Kopf und Körper getroffen und musste noch an Ort und Stelle reanimiert werden, ehe er ins Krankenhau­s kam, wo er einen Tag später starb. Auch seine Frau trug lebensgefä­hrliche Verletzung­en davon. Der kleine Bub musste den Angriff auf seine Eltern mit ansehen. Mehrere Nachbarn wurden ebenfalls Augenzeuge­n der Attacke und riefen die Polizei. Die Beamten nahmen den Afrikaner am Tatort fest. Er leistete keinen Widerstand.

Wie später bekannt wurde, war der Mann aus Guinea nur wenige Wochen zuvor bereits im Ausländera­mt am Landratsam­t aufgefalle­n. Er hatte sich dort an den Sicherheit­skräften vorbeigesc­hmuggelt und unvermitte­lt ein Büro betreten. Letztlich war es nur mithilfe der Polizei gelungen, den Mann zu entfernen, als die Situation zu eskalieren drohte.

Sein Ablehnungs­bescheid gegen die bevorstehe­nde Abschiebun­g war abgelehnt worden und die Ausweisung des 33-Jährigen stand unmittelba­r bevor. Ob hierin möglicherw­eise ein Motiv für die Bluttat zu suchen ist, wird das Landgerich­t Augsburg klären.

Ehepaar wollte den kleinen Sohn zur Schule bringen

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