Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Woran die Mutter dreier Kinder starb, bleibt unklar
Drogen ließen ein Paar abstürzen. Eines Tages wird die Frau tot aufgefunden. Ihr Partner stand nun vor Gericht
Der Vater der toten Frau reagiert entsetzt. Er will sich nicht anhören, wie das Gericht sein Urteil begründet. Der Mann verlässt den Gerichtssaal 101 – gerade hat die Schwurgerichtskammer den Lebensgefährten seiner Tochter zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Schuldig „nur“, betont Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser, der vorsätzlichen Körperverletzung. Und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, am Tod der 37-Jährigen.
Einmal mehr habe ein Prozess anschaulich gemacht, hatte Staatsanwalt Michael Nißl in seinem Plädoyer gesagt, wie durch Alkohol und Rauschgift zwei Menschen in eine Abwärtsspirale geraten seien, die schließlich im Desaster endete. Es ist ein Vormittag im Juni. In der Augsburger Rettungsleitstelle geht der Notruf eines Mannes ein.
Er sagt, er habe seine Freundin „halb bewusstlos“in der Wohnung aufgefunden. Als Rettungssanitäter dort eintreffen, finden sie die Frau im Badezimmer tot auf dem Bauch liegend. Zahlreiche blutunterlaufene Stellen am Oberkörper, im Gesicht
sowie eine Kopfwunde verraten, sie ist noch zu Lebzeiten heftig geschlagen worden. Neben ihr liegt eine Spritze, offensichtlich hatte sich die Frau Drogen gespritzt.
Trotz Obduktion der Leiche ließ sich nicht feststellen, woran Christine H.* letztlich starb: an den Verletzungen, erstickt an Erbrochenem oder am Rauschgift. „Das ist ein großes Problem in diesem Verfahren gewesen“, sagt die Richterin. Dem Ex-Mann der Toten versichert sie: „Wir haben uns bemüht, es herauszufinden.“Im Prozess tritt dieser mit Anwalt Walter Rubach als Nebenkläger auf.
Die Eheleute, Eltern von drei kleinen Kindern, trennten sich, als die Frau sich in einen anderen Mann verliebte. 2019 hat sie im Bezirkskrankenhaus Günzburg den Angeklagten kennengelernt. Beide machten eine Suchttherapie. Sie wegen Alkoholproblemen, er wegen jahrelanger Einnahme von Drogen. Schon 18-mal hatte er Hilfe bei Ärzten gesucht, um sich zu entgiften.
Das Paar zog zusammen. Christine H. fing ebenfalls an, sich Heroin zu spritzen. Ob sie und Paul* sich in jener Nacht gestritten haben, warum er sie mit Fäusten traktiert, bleibt ein Rätsel. Nur der Angeklagte hätte dazu etwas sagen können. Doch der 38-Jährige will sich nicht mehr erinnern. Durchaus glaubhaft für den vom Gericht beauftragten Gutachter. Ein Drogensüchtiger könne Filmrisse haben. Seine Freundin und er hätten sich geliebt, beteuert der 38-Jährige. „Wir wollten heiraten.“
Das Gericht folgt im Urteil dem Antrag seines Verteidigers Moritz Bode. Anders wie vom Staatsanwalt gefordert, setzt es die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus. Was bei einem Angeklagten, der nicht vorbestraft ist, nicht ungewöhnlich ist. Allerdings muss sich der 38-Jährige, der nach neunmonatiger U-Haft wieder bei seinen Eltern lebt, sich künftig strengen Auflagen unterwerfen. Für fünf Jahre ist ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Er darf keinen Alkohol trinken, keine Drogen nehmen. Durch regelmäßige Urinproben soll dies kontrolliert werden. Er muss eine bereits begonnene Drogentherapie fortsetzen und 150 Stunden Sozialdienst leisten.
Das Urteil stößt beim Vater der toten Frau auf Unverständnis. „Wenn Gewalt gegen Frauen so milde bestraft wird, ist das ein verhängnisvolles Signal“, sagt er unserer Redaktion. Er kritisiert auch, dass im Bezirkskrankenhaus Günzburg, wo sich das Paar kennengelernt hatte, Alkohol- und Drogensüchtige gemeinsam auf einer Station untergebracht seien. In anderen Kliniken würden sie getrennt behandelt.