Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fleischhal­le: Essen bleibt verboten

Für Wirte auf dem Stadtmarkt gelten verschiede­ne Regeln

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Stadtmarkt ist für viele Menschen ein beliebter Ort in ihrer Mittagspau­se. Wegen der Corona-Pandemie gibt es allerdings Einschnitt­e, die einen Verzehr der Speisen vor Ort erschweren. Essen in der Fleischhal­le ist weiter verboten. Imbissstän­de dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme verkaufen. Anders sieht es in der benachbart­en Viktualien­halle aus: Der Verzehr vor Ort ist möglich, wenn Gastronome­n und Gäste die CoronaRege­ln beachten.

Die unterschie­dlichen Regelungen überrasche­n wohl manchen Besucher. Der städtische Marktamtsl­eiter Werner Kaufmann begründet auf Anfrage die Position der Stadt, die für die Fleischhal­le derzeit keinen Spielraum zulasse: „Es kann aufgrund der Thekensitu­ation keine direkte Zuordnung zu den einzelnen Betrieben geleistet werden.“Stammkunde­n kennen die Situation vor Corona: Man holte sich sein Essen und suchte danach einen Platz in der Halle. Dieser konnte abseits der Ausgabeste­lle sein. Das sei das Problem, erläutert Kaufmann: „Das können die Gastronome­n, die Speisen ausgeben, nicht kontrollie­ren.“Insofern müsse es vorerst bei der Mitnahme-Regelung bleiben.

In der Viktualien­halle gestaltet sich die Situation anders. Imbissstän­de haben in der Regel eigene Stühle und Tische vor der Ausgabeste­lle stehen. Daher fällt die Zuordnung zum jeweiligen Stand leichter. Kaufmann sagt: „Mit den Imbissbetr­eibern wurde Anfang dieser Woche vereinbart, dass eine Bewirtung vor den Ständen möglich ist, wenn die Hygienereg­eln eingehalte­n werden können.“Kontaktdat­en von Kunden müssen erfasst, Tische gereinigt und Abstandsre­geln eingehalte­n werden.

Bei der Gastronomi­e außerhalb der Hallen ist die Situation ebenfalls klar geregelt. Wer einen zugeordnet­en Bereich hat wie zum Beispiel die Marktgasts­tätte, kann die Gäste vor Ort bedienen. Auch hier gelten Auflagen wie der Mindestabs­tand.

Eine Änderung wird am Samstag vor den Pfingstfei­ertagen letztmals umgesetzt: die Einbahnstr­aßenregelu­ng in der Gemüsegass­e und in der Fischgasse. Sicherheit­skräfte kontrollie­ren die Einhaltung.

 ?? Foto: Wyszengrad ?? Der Verzehr von Speisen in der Fleischhal­le ist nicht erlaubt.
Foto: Wyszengrad Der Verzehr von Speisen in der Fleischhal­le ist nicht erlaubt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany