Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Entscheidu­ng mit Augenmaß

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger-allgemeine.de

Ein Mann wurde mitten aus dem Leben gerissen – wegen eines Streits, der sich an einer Nichtigkei­t entzündet hat. Ein 17-jähriger Jugendlich­er hat im Dezember einen 49-Jährigen am Königsplat­z so heftig geschlagen, dass dieser starb. Solch eine Tat ist mit nichts zu rechtferti­gen – unabhängig davon, wer sich nun von wem provoziert fühlte. Und es ist folgericht­ig, dass der Jugendlich­e deshalb nun angeklagt wird und er sich wohl vor Gericht dafür verantwort­en muss. Auch zwei weitere junge Männer, die einen Freund des Getöteten geschlagen haben sollen, sind angeklagt. Es ist aber genauso folgericht­ig, dass mehrere Freunde der mutmaßlich­en Schläger, die zwar vor Ort, aber nicht an der Tat beteiligt waren, nun mit keiner Strafe mehr rechnen müssen. Für den tödlichen Schlag kann man sie nicht verantwort­lich machen.

Es war von Beginn an fragwürdig, dass die Staatsanwa­ltschaft hier alle über einen Kamm geschoren und nicht differenzi­ert hat. Es mag auch dem großen öffentlich­en Druck geschuldet gewesen sein, dass man möglichst viele Verdächtig­e in Untersuchu­ngshaft sehen wollte. Doch dieser Druck darf für die Justiz keine Rolle spielen. Sie muss sich davon freimachen. Dass die Staatsanwa­ltschaft nun mit Augenmaß entschiede­n hat, ist gut. Allerdings darf man nicht vergessen, dass dafür erst das Verfassung­sgericht sein Veto einlegen musste.

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