Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Maskenpflicht in den Behörden
Bürger bei Besuchen im Landratsamt müssen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gibt aber auch Ausnahmen
Landkreis Augsburg Die derzeitige Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gilt mit ausdrücklichen Ausnahmen. Das Landratsamt Augsburg hat diese aktuell zusammengestellt.
Wer unter einer Krankheit leidet oder eine Behinderung hat, die das Tragen einer Maske unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das bayerische Innenministerium empfiehlt allen betroffenen Mitbürgern, in der Öffentlichkeit eine entsprechende ärztliche Bestätigung mitzuführen, um die für sie geltende Ausnahme im Bedarfsfall glaubhaft machen zu können.
Der Bayerischen Staatsregierung zufolge erleben Menschen, die gesundheitsbedingt keine Maske tragen müssen, immer wieder Einschränkungen im öffentlichen Leben, die auf mangelndes Bewusstsein anderer Personen für die Ausnahmeregelung zurückzuführen sind. „Damit Menschen mit Behinderung weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben können und keine Benachteiligung erfahren, ist es wichtig, dass wir uns alle über die Ausnahmen zur Maskenpflicht informieren und einander mit Rücksicht begegnen“, erklärt Landrat
Martin Sailer. „Wer jedoch unter einer Vorerkrankung leidet, die das Atmen mit Gesichtsmaske zusätzlich erschwert, sollte erwägen, seine Teilnahme am öffentlichen Leben im eigenen Interesse momentan auf ein nötiges Minimum zu begrenzen“, rät der Landrat.
Auch im Landratsamt gilt vorerst weiterhin die Maskenpflicht. Neben Arztbesuchen und Einkäufen können auch Behördengänge vorerst nur unter Einhaltung der Maskenpflicht erfolgen. Alle Mitbürger sollen daher auch weiterhin bei Besuchen im Landratsamt und seinen Außenstellen auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten.