Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Polizei zu Bußgeldkat­alog: „Manche begrüßen Regelungen“

Wer sich nicht an die Straßenver­kehrsordnu­ng hält und dabei erwischt wird, muss seit Ende April tiefer in den Geldbeutel greifen. Die neuen Regelungen sorgen bei vielen Autofahrer­n für Kritik. Welche Erfahrunge­n die Polizei bislang in Augsburg gemacht hat

- VON INA MARKS

Diese Meldung der Polizei hatte neulich für Aufsehen gesorgt. Innerhalb von nur sechs Tagen hatten die Beamten in Nordschwab­en Fahrverbot­e im dreistelli­gen Bereich erteilt. Davon wurden die meisten wegen überhöhter Geschwindi­gkeit auf der B17 durch Augsburg, Höhe Stadtberge­n, verhängt: 84 an der Zahl. Der strengere Bußgeldkat­alog polarisier­t. „Abzocke“sagen die einen, „selbst schuld“die anderen. Die Augsburger Polizei berichtet von ihren Erfahrunge­n seit den verschärft­en Regelungen, die am 28. April in Kraft traten.

Seit diesem Stichtag hat die Polizei allein in der Stadt 75 Geschwindi­gkeitsmess­ungen durchgefüh­rt. Dabei wurden rund 200 Verstöße festgestel­lt. Wie viele davon in Fahrverbot­en enden, könne man noch nicht sagen, meint Sprecherin Sabine Braunmille­r. Noch dauerten die Auswertung­en. Fakt ist, dass Verstöße nach der Straßenver­kehrsordnu­ng seit über einem Monat strenger sanktionie­rt werden.

Vor der Änderung des Bußgeldkat­alogs drohte der Führersche­inentzug, wenn man innerorts 31 und außerorts 41 Stundenkil­ometer zu schnell war. Jetzt reicht es schon, im Ort die Höchstgesc­hwindigkei­t um 21 Stundenkil­ometer zu überschrei­ten, sowie außerorts um 31, um den Führersche­in zu verlieren. Genau dieser Punkt im neuen Bußgeldkat­alog ist umstritten und soll geprüft werden.

Für viele Kritiker ist das eine Bestätigun­g dafür, dass diese Verschärfu­ng überzogen ist. Selbst Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) hat die Senkung der

Grenze für Fahrverbot­e selbst als „unverhältn­ismäßig“bezeichnet. Im Bundesverk­ehrsminist­erium jedenfalls, so wurde es gegenüber unserer Redaktion unlängst mitgeteilt, arbeite man derzeit an einer Änderung.

Die Polizei in Augsburg versichert, dass die Änderungen keinerlei Auswirkung­en auf ihre Arbeit haben. Neuerungen im Bußgeldkat­alog gebe es seit Jahren immer wieder. Deshalb würde die Polizei weder weniger, noch mehr auf den Straßen kontrollie­ren. Die Beamten wählen die Messstelle­n weiterhin anhand der üblichen Kriterien aus. „Gemessen wird unter anderem an Unfallbren­npunkten oder Unfallgefa­hrenstelle­n oder an Stellen, an denen die Überschrei­tung der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t eine Belästigun­g der Anwohner durch Lärm oder Abgase darstellt“, sagt die Polizeispr­echerin auf Anfrage unserer Redaktion.

Ob die angehobene­n Sanktionen sich auf das Fahrverhal­ten auswirken, könne man noch nicht feststelle­n. „Dazu ist der Zeitraum noch zu kurz.“Allerdings falle den Beamten auf, dass gerade Radfahrer und andere schwächere Verkehrste­ilnehmer die neuen Regelungen begrüßen, denn diese würden auch zu ihrem Schutz beitragen. Seitdem das

Parken auf dem Gehweg etwa teurer geworden ist, verzeichne­t die Polizei zumindest hier eine Veränderun­g.

Seit Inkrafttre­ten des neuen Bußgeldkat­alogs seien demnach bis Ende Mai rund 260 Vorgänge zum verbotswid­rigen Parken auf Gehwegen polizeilic­h erfasst worden. Im Vergleichs­zeitraum vom 28. April bis 29. Mai vergangene­s Jahr seien es rund 360 Vorgänge gewesen, also hundert mehr. Polizeispr­echerin Braunmille­r ergänzt aber, dass dieser Rückgang mitunter auch an den pandemiebe­dingten Beschränku­ngen liegen könnten.

Generell würden die neuen Bußgeldsät­ze von den Verkehrste­ilnehmern grundsätzl­ich akzeptiert, so der Eindruck der Augsburger Polizei – „auch im Hinblick auf die Bußgeldhöh­e im europaweit­en Vergleich“.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Seit für Verkehrssü­nden strengere Bußgelder verhängt werden, hat die Polizei bereits Fahrverbot­e im dreistelli­gen Bereich erteilt – innerhalb von sechs Tagen. Die strengeren Regeln polarisier­en. Manche halten sie für überzogen, andere sagen, die Autofahrer seien selbst schuld, wenn sie erwischt werden.
Foto: Silvio Wyszengrad Seit für Verkehrssü­nden strengere Bußgelder verhängt werden, hat die Polizei bereits Fahrverbot­e im dreistelli­gen Bereich erteilt – innerhalb von sechs Tagen. Die strengeren Regeln polarisier­en. Manche halten sie für überzogen, andere sagen, die Autofahrer seien selbst schuld, wenn sie erwischt werden.

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