Augsburger Allgemeine (Land Nord)
War er der Gessertshauser Brandstifter?
Am Montag steht ein 18-Jähriger vor dem Amtsgericht Augsburg. Er soll mehrfach Feuer gelegt haben
Landkreis Augsburg Viermal brannte es im Sommer 2019 innerhalb von sieben Wochen in Diedorf und Gessertshausen. Am Montag steht ein 18-jähriger Verdächtiger vor dem Amtsgericht in Augsburg.
Der Angeklagte soll in insgesamt acht Fällen Strohballen, Silageballen, Autoreifen, Heuballen, Zeitungsstapel, Altkleidercontainer und Holzstapel in Brand gesetzt beziehungsweise dieses versucht haben. In den beiden Fällen der Entzündung
von Strohballen kam es zu einem Gesamtsachschaden in Höhe von 15 000 Euro. In einem weiteren Fall kam es bei der Entzündung von Heuballen durch die Zerstörung eines nahe, gelegenen Gebäudes zu einem Sachschaden in Höhe von 30000 Euro. In den übrigen Fällen entstanden, teilweise durch das beherzte Eingreifen eines Zeugen, lediglich eher geringfügige Sachschäden.
Die Anklage legt dem 18-Jährigen Brandstiftung in fünf Fällen und versuchte Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung und Sachbeschädigung in zwei Fällen zur Last.
Unter anderem brannte im September am Gessertshauser Ortsrand in Richtung Margertshausen eine Lagerhalle mit rund 300 Strohballen. Etwa 100 Feuerwehrleute mussten löschen. Die ermittelnden Beamten gingen damals schnell davon aus, dass die Brände absichtlich gelegt worden waren. Etwa zwei Wochen zuvor stand der Geräteschuppen neben dem Gessertshauser Feuerwehrhaus in Flammen. Verletzt wurde dabei niemand. In der Halle befanden sich unter anderem historische Geräte der Gessertshauser Wehr. Eine alte Wasserpumpe aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs zum Beispiel. Oder eine Tragkraftspritze von 1934.
Wiederum kurz zuvor standen zweimal innerhalb kurzer Zeit
Strohballen auf einem Feld zwischen Gessertshausen und Diedorf in Brand. Auch ein Feuer in einem Jugendheim mitten in Gessertshausen hielt im Zuge der Brandserie die Feuerwehr in Atem.
OHinweis Da der Angeklagte zu den entsprechenden Tatzeiten noch Jugendlicher war, findet die Hauptverhandlung gemäß den Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.