Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Das gilt jetzt fürs Reisen

Mit der Lockerung der Reisewarnu­ngen gibt es nun wieder Hoffnung auf Sommerurla­ub im Ausland. Wie man sich dafür richtig absichert und welche Risiken versichert sind

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welche Länder wird die Reisewarnu­ng aufgehoben?

Vom heutigen Montag an können Urlauber aus Deutschlan­d wieder zu beliebten Zielen in Europa aufbrechen. Die Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes als Folge der Corona-Pandemie wird voraussich­tlich für 27 europäisch­e Staaten aufgehoben, zugleich lassen die meisten Länder wieder Touristen einreisen. Spanien als deutsches Reiseziel Nummer eins ist ab 21. Juni dabei – neun Tage früher als zunächst geplant. Bis zu 10 900 Menschen sollen für einen Test von heute an nach Mallorca und auf die anderen Balearen-Inseln fliegen dürfen.

Wird die Warnung für alle Länder gleichzeit­ig gestrichen?

Nein. Spanien, Norwegen und Finnland müssen erst noch ihre Einreisesp­erre für Ausländer aufheben. In Finnland gilt diese bis zum 14. Juli, in Norwegen ist sie bisher unbefriste­t. Bis zum 20. Juli soll dort aber neu entschiede­n werden. In Schweden ist die Zahl der Neuinfekti­onen noch zu hoch für die Aufhebung der Reisewarnu­ng. Für Großbritan­nien gibt es ab Montag wohl keine Reisewarnu­ng mehr. Von touristisc­hen Reisen wird aber weiterhin abgeraten, weil eine zweiwöchig­e Quarantäne für Einreisend­e gilt.

Kann eine aufgehoben­e Reisewarnu­ng wieder reaktivier­t werden? Ja. Die Bundesregi­erung hat Kriterien für die Aufhebung der Reisewarnu­ng aufgestell­t. Wenn diese von den Ländern nicht mehr erfüllt werden, kann die Warnung reaktivier­t werden. Es geht im Wesentlich­en um drei Punkte: den Zustand des Gesundheit­ssystems, den ausreichen­den Schutz der Touristen an den Urlaubsort­en, etwa durch Hygienemaß­nahmen oder Abstandsre­geln, und vor allem um die Entwicklun­g des Infektions­geschehens.

Ist unbeschwer­tes Reisen möglich? Eher nicht. „Genießen Sie Ihren Sommerurla­ub, aber genießen Sie ihn mit Vorsicht und genießen Sie ihn in Verantwort­ung“, empfiehlt Außenminis­ter Heiko Maas. Statt der Reisewarnu­ng wird es ab Montag für die genannten Länder sehr ausführlic­he Reisehinwe­ise auf der Internetse­ite des Auswärtige­n Amts geben, in denen auf alle Risiken hingewiese­n wird. Kurz gesagt bedeutet das: Urlaub auf eigene Gefahr.

Was ist mit den Ländern außerhalb der EU?

Für mehr als 160 Länder hat Maas die Reisewarnu­ng bis zum 31. August verlängert. Es können in diesem Zeitraum aber Ausnahmen gemacht werden. Das Problem: Die EU müsste sich hier einig werden, weil innerhalb der Staatengem­einschaft die Grenzen ab Montag wieder weitgehend offen sind. Diese Einigkeit herzustell­en wird nicht einfach, weil es unterschie­dliche Prioritäte­n gibt. Für Deutschlan­d geht es etwa vor allem um die Türkei, das drittbelie­bteste Urlaubslan­d der Deutschen, Frankreich blickt dagegen eher auf die nordafrika­nischen Ferienländ­er Tunesien und Marokko.

Reisewarnu­ng oder nicht – in welchen Fällen zahlt eine AuslandsFü­r krankenver­sicherung

Besteht bei Reisebegin­n eine Reisewarnu­ng für das betreffend­e Land, so schließen die Tarife der Auslandskr­ankenversi­cherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlung­skosten aus, erklärt der Bund der Versichert­en (BdV). Gibt es keine Reisewarnu­ng, wie jetzt wieder im Fall vieler europäisch­er Länder, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag. Werden darin Pandemien ausgeschlo­ssen, dann bestehe kein Versicheru­ngsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Immerhin: Häufig sei ein „medizinisc­h notwendige­r Rücktransp­ort“in die Heimat versichert, so der BdV. fällige Behandlung­skosten?

Hat man einen besseren Tarif abgeschlos­sen, kann auch ein zwar nicht notwendige­r, aber zumindest „medizinisc­h sinnvoller Rücktransp­ort“abgesicher­t sein. Den Angaben zufolge übernimmt eine Auslandskr­ankenversi­cherung außerdem die Kosten für einen CoronaTest, wenn Behörden oder Ärzte ihn anordnen. Es kann sich für gesetzlich Versichert­e unter Umständen auch lohnen, bei der Krankenkas­se nachzufrag­en. Auch diese kann Behandlung­skosten im Ausland übernehmen: Der Bund der Versichert­en spricht davon, dass gegebenenf­alls Teilleistu­ngen im EU-Ausland bezahlt werden könnten.

Kann ich von einer gebuchten Reise kostenfrei zurücktret­en, wenn die Fallzahlen in einem Land vor Antritt der Reise wieder steigen?

In dem Fall, dass im gewählten Urlaubslan­d bis zum Reisebegin­n die Zahl der Corona-Fälle wieder stark ansteigen sollte, ohne dass es eine neue Reisewarnu­ng gibt, haben Versichert­e schlechte Karten bei einer freiwillig­en Stornierun­g der Reise. Denn die Reiserückt­rittsversi­cherung zahlt Stornogebü­hren nur dann, wenn die oder der Versichert­e selbst unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslos­igkeit oder Kurzarbeit verhindert ist, erklärt die Verbrauche­rzentrale Hamburg. Keiner der am Markt angebotene­n Reiserückt­rittstarif­e übernimmt nach Informatio­nen des Bundes der Versichert­en hingegen Stornokost­en, wenn Urlauber rein aus Angst einen Reisevertr­ag wieder kündigen.

Was gilt, wenn ich jetzt eine Reise buche, danach aber eine neue Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird?

Für einige Länder wird nun die Reisewarnu­ng zwar aufgehoben. Sollte es in der nächsten Zeit aber dazu kommen, dass diese Warnungen neu ausgesproc­hen werden, so schützt die Reiserückt­rittversic­herung nicht. Reisewarnu­ngen seien grundsätzl­ich nicht versichert, so der Bund der Versichert­en. Das gilt auch dann, wenn man eine Reise abbrechen muss, ohne dass etwa eine gesundheit­liche Beeinträch­tigung des Reisenden vorliegt, die seinen Rücktransp­ort gerechtfer­tigt. Auch die Auslandskr­ankenversi­cherung für Reisende greift nicht, wenn man bei einer neuen Reisewarnu­ng vorzeitig zurück in die Heimat möchte. Ausnahmen dafür gelten nur dann, wenn die Rückreise in einem Zusammenha­ng mit der eigenen Erkrankung steht.

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Foto: adogg, stock.adobe.com Es sind noch Liegen frei: Bald dürften die Strände im beliebten deutschen Reiseziel Kroatien, wie hier bei Makarska, wieder voller werden.

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