Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Das gilt jetzt fürs Reisen
Mit der Lockerung der Reisewarnungen gibt es nun wieder Hoffnung auf Sommerurlaub im Ausland. Wie man sich dafür richtig absichert und welche Risiken versichert sind
welche Länder wird die Reisewarnung aufgehoben?
Vom heutigen Montag an können Urlauber aus Deutschland wieder zu beliebten Zielen in Europa aufbrechen. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als Folge der Corona-Pandemie wird voraussichtlich für 27 europäische Staaten aufgehoben, zugleich lassen die meisten Länder wieder Touristen einreisen. Spanien als deutsches Reiseziel Nummer eins ist ab 21. Juni dabei – neun Tage früher als zunächst geplant. Bis zu 10 900 Menschen sollen für einen Test von heute an nach Mallorca und auf die anderen Balearen-Inseln fliegen dürfen.
Wird die Warnung für alle Länder gleichzeitig gestrichen?
Nein. Spanien, Norwegen und Finnland müssen erst noch ihre Einreisesperre für Ausländer aufheben. In Finnland gilt diese bis zum 14. Juli, in Norwegen ist sie bisher unbefristet. Bis zum 20. Juli soll dort aber neu entschieden werden. In Schweden ist die Zahl der Neuinfektionen noch zu hoch für die Aufhebung der Reisewarnung. Für Großbritannien gibt es ab Montag wohl keine Reisewarnung mehr. Von touristischen Reisen wird aber weiterhin abgeraten, weil eine zweiwöchige Quarantäne für Einreisende gilt.
Kann eine aufgehobene Reisewarnung wieder reaktiviert werden? Ja. Die Bundesregierung hat Kriterien für die Aufhebung der Reisewarnung aufgestellt. Wenn diese von den Ländern nicht mehr erfüllt werden, kann die Warnung reaktiviert werden. Es geht im Wesentlichen um drei Punkte: den Zustand des Gesundheitssystems, den ausreichenden Schutz der Touristen an den Urlaubsorten, etwa durch Hygienemaßnahmen oder Abstandsregeln, und vor allem um die Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Ist unbeschwertes Reisen möglich? Eher nicht. „Genießen Sie Ihren Sommerurlaub, aber genießen Sie ihn mit Vorsicht und genießen Sie ihn in Verantwortung“, empfiehlt Außenminister Heiko Maas. Statt der Reisewarnung wird es ab Montag für die genannten Länder sehr ausführliche Reisehinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts geben, in denen auf alle Risiken hingewiesen wird. Kurz gesagt bedeutet das: Urlaub auf eigene Gefahr.
Was ist mit den Ländern außerhalb der EU?
Für mehr als 160 Länder hat Maas die Reisewarnung bis zum 31. August verlängert. Es können in diesem Zeitraum aber Ausnahmen gemacht werden. Das Problem: Die EU müsste sich hier einig werden, weil innerhalb der Staatengemeinschaft die Grenzen ab Montag wieder weitgehend offen sind. Diese Einigkeit herzustellen wird nicht einfach, weil es unterschiedliche Prioritäten gibt. Für Deutschland geht es etwa vor allem um die Türkei, das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen, Frankreich blickt dagegen eher auf die nordafrikanischen Ferienländer Tunesien und Marokko.
Reisewarnung oder nicht – in welchen Fällen zahlt eine AuslandsFür krankenversicherung
Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen die Tarife der Auslandskrankenversicherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlungskosten aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Gibt es keine Reisewarnung, wie jetzt wieder im Fall vieler europäischer Länder, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag. Werden darin Pandemien ausgeschlossen, dann bestehe kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Immerhin: Häufig sei ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“in die Heimat versichert, so der BdV. fällige Behandlungskosten?
Hat man einen besseren Tarif abgeschlossen, kann auch ein zwar nicht notwendiger, aber zumindest „medizinisch sinnvoller Rücktransport“abgesichert sein. Den Angaben zufolge übernimmt eine Auslandskrankenversicherung außerdem die Kosten für einen CoronaTest, wenn Behörden oder Ärzte ihn anordnen. Es kann sich für gesetzlich Versicherte unter Umständen auch lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen. Auch diese kann Behandlungskosten im Ausland übernehmen: Der Bund der Versicherten spricht davon, dass gegebenenfalls Teilleistungen im EU-Ausland bezahlt werden könnten.
Kann ich von einer gebuchten Reise kostenfrei zurücktreten, wenn die Fallzahlen in einem Land vor Antritt der Reise wieder steigen?
In dem Fall, dass im gewählten Urlaubsland bis zum Reisebeginn die Zahl der Corona-Fälle wieder stark ansteigen sollte, ohne dass es eine neue Reisewarnung gibt, haben Versicherte schlechte Karten bei einer freiwilligen Stornierung der Reise. Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornogebühren nur dann, wenn die oder der Versicherte selbst unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Keiner der am Markt angebotenen Reiserücktrittstarife übernimmt nach Informationen des Bundes der Versicherten hingegen Stornokosten, wenn Urlauber rein aus Angst einen Reisevertrag wieder kündigen.
Was gilt, wenn ich jetzt eine Reise buche, danach aber eine neue Reisewarnung ausgesprochen wird?
Für einige Länder wird nun die Reisewarnung zwar aufgehoben. Sollte es in der nächsten Zeit aber dazu kommen, dass diese Warnungen neu ausgesprochen werden, so schützt die Reiserücktrittversicherung nicht. Reisewarnungen seien grundsätzlich nicht versichert, so der Bund der Versicherten. Das gilt auch dann, wenn man eine Reise abbrechen muss, ohne dass etwa eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Reisenden vorliegt, die seinen Rücktransport gerechtfertigt. Auch die Auslandskrankenversicherung für Reisende greift nicht, wenn man bei einer neuen Reisewarnung vorzeitig zurück in die Heimat möchte. Ausnahmen dafür gelten nur dann, wenn die Rückreise in einem Zusammenhang mit der eigenen Erkrankung steht.