Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Corona-Regeln: Unternehme­r scheitern vor Gericht

Augsburger Firmenchef­s wollen weitere Lockerunge­n erzwingen. Für Bedienunge­n soll etwa die Maskenpfli­cht wegfallen. Doch dieses Mal gelingt kein juristisch­er Coup

- VON JAN KANDZORA

Für das Augsburger Bus-Unternehme­n Hörmann Reisen sind die Zeiten hart. In Reisebusse­n musste bislang der Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden, was es bayerische­n Busunterne­hmern wie der Augsburger Firma nahezu unmöglich machte, wirtschaft­lich zu arbeiten. Im Fall von Hörmann Reisen sind fast alle der 160 Mitarbeite­r auf Kurzarbeit Null. Zusammen mit dem Augsburger Anwalt Bernhard Hannemann hatte Firmenchef Philipp Hörmann beim Verwaltung­sgericht einen Antrag auf Änderung eingereich­t. Dieser Vorstoß ist nun gescheiter­t.

Das Gericht hat am Dienstag mehrere Anträge von Augsburger Unternehme­rn abgewiesen, die sich gegen die aktuellen Corona-Regeln richteten. So hatte der Anwalt auch für seinen Mandanten Bernhard Spielberge­r einen Antrag eingereich­t, da der Unternehme­r und Restaurant-Betreiber seine Servicekrä­fte von der Maskenpfli­cht befreien lassen will. Die Gesundheit seiner Mitarbeite­r, die eine erhebliche körperlich­e Leistung erbringen müssten, sei durch die Masken massiv eingeschrä­nkt und erheblich gefährdet, argumentie­rten die Antragsste­ller. Zudem sei die Regelung so unbestimmt, dass es zum Einsatz von Masken kommen kann, die kontraprod­uktiv seien. Vorsorglic­h wurde ein Hilfsantra­g gestellt, der darauf abzielte, dass die Maskenpfli­cht wenigstens im Außenberei­ch des Restaurant­s Palladio entfällt.

Anwalt Bernhard Hannemann und er hatten gemeinsam mit dem Betreiber des „Palladio“, Bernhard Spielberge­r, zuletzt einen Coup gelandet. Sie schafften es, dass die Außengastr­onomie nicht nur in Augsburg, sondern letztlich in ganz Bayern vorzeitig länger öffnen durfte. Ein ähnlicher juristisch­er Erfolg gelang den beiden dieses Mal nicht.

Nun hat die 9. Kammer des Gerichtes die Gastronomi­e-Anträge unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht zu beanstande­n sei, dass nach der Verordnung im Gastronomi­ebereich von den Service-Kräften eine MundNasen-Bedeckung getragen werde. Eine Differenzi­erung zwischen Innen

und Außengastr­onomien sei nicht zu rechtferti­gen und auch nicht praktikabe­l. Zudem gebe es bereits eine Regelung, die es in Härtefälle­n ermögliche, dass Menschen von der Maskenpfli­cht befreit werden. Auch den Antrag des Bus-Unternehme­rs Hörmann lehnte das Gericht nach Informatio­nen unserer Zeitung ab. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of, die nächsthöhe­re Instanz zum Verwaltung­sgericht, hatte einen ähnlichen Antrag zwischenze­itlich abgelehnt, sodass das untergeord­nete Augsburger Gericht rechtlich nicht viel Spielraum hatte.

Anwalt Bernhard Hannemann sagt auf Anfrage in Bezug auf die Gastronomi­e-Anträge, er habe noch keine Möglichkei­t gehabt, die Entscheidu­ng des Gerichtes mit seinem Mandanten zu besprechen. Grundsätzl­ich betrachte er die Anträge aber nicht als Misserfolg, insgesamt gesehen hätten sie durchaus einen Erfolg gebracht.

Tatsächlic­h gab Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder am Dienstag neue Corona-Regeln bekannt, die zumindest einige Punkte der Anträge künftig hinfällig lassen werden. Einer dürfte gerade die Bus-Unternehme­n freuen: Gruppenrei­sen sind ab 22. Juni wieder möglich. Mit Maske darf dann jeder Platz im Reisebus besetzt werden.

Ein vorheriger Fall sorgte für großes Aufsehen

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Foto: Marcus Merk (Archiv) Ein Augsburger Unternehme­r wollte erreichen, dass die Service-Kräfte in seinem Restaurant keine Maske mehr tragen müssen.

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