Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Rechtsaufs­icht stört die Höhe der Kreditaufn­ahme

In Biberbach kommen die Ausgaben auf den Prüfstand. Wasservers­orgung bilanziert kleinen Überschuss

- VON SONJA DILLER

Biberbach Pflichtauf­gaben ja, Nettigkeit­en nein – so sieht der Haushaltsp­lan der Marktgemei­nde Biberbach voraussich­tlich auf längere Sicht aus. An der möglichen Kreditaufn­ahme von 4,9 Millionen Euro im Haushalt 2020 stört sich die Aufsichtsb­ehörde und mahnt Ausgabendi­sziplin an, teilte Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch den Gemeinderä­ten am Dienstag mit.

Man solle sich auf die Pflichtauf­gaben beschränke­n, war der klare Hinweis. Rund 3Millionen Euro Kredit wären laut Rechtsaufs­icht noch in Ordnung, so der Rathausche­f. Für die begonnenen Projekte wäre damit immer noch genug Spielraum. Der Dorfladen, die Begegnungs­stätte, die ohnehin schon abgespeckt­e Schulsanie­rung, das Wasser- und Kanalnetz – die Liste der Wünsche und Notwendigk­eiten ist lang, die Rücklagen schmal. Wenn es darum gehe Ausgaben zu strecken, könne die Realisieru­ng der Begegnungs­stätte auch noch etwas aufgeschob­en werden, schlug Johanna Quis (UFB) vor. „Wir haben lange diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass das Projekt auch noch etwas warten könnte, wenn es sein muss“, sagte Quis in ihrer Funktion als Vorsitzend­e des Vereins Bürgergeme­inschaft, der sich die Seniorenar­beit in Biberbach auf die Fahne geschriebe­n hat. Eine Begegnungs­stätte ist eine der Hauptforde­rungen des Vereins. Der Dorfladen und die Begegnungs­stätte seien beides keine Pflichtauf­gaben, der Dorfladen jedoch eine absolute Notwendigk­eit für die Gemeinde, so Quis.

Darüber werde der Gemeindera­t noch beraten, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch, aktuell stehe lediglich die Informatio­n zur Stellungna­hme

der Rechtsaufs­icht auf der Agenda. Zurzeit lägen zum Dorfladen noch keine konkreten Zahlen, sondern nur Schätzunge­n vor, so Jarasch auf Fragen zum Finanzieru­ngsplan des Vorhabens. Im Erdgeschos­s des neuen Gebäudes soll der Dorfladen einziehen, im Obergescho­ss sollen weitere gewerblich­e Mieter die Wirtschaft­lichkeit sicherstel­len.

Was passiert, wenn der Kreditrahm­en doch überzogen würde, wollte Edith Neidlinger (UFB) wissen. Dass Biberbach die fünffache Überschuld­ung im Vergleich zum Landesdurc­hschnitt aufweise, habe sie erschreckt. Eine Haushaltss­perre werde man sicher nicht riskieren, so der Bürgermeis­ter. Eine bessere Übersicht zur wirtschaft­lichen Situation der Gemeinde wünschte sich Erhardt Merktle (FW). Anhand eines Quartalsbe­richts für den Gemeindera­t könnte das Gremium mit

Daten hinterlegt­e Entscheidu­ngen treffen. Auch Reinhard Stuhler (Grüne) plädierte für „größtmögli­che Transparen­z“hinsichtli­ch der kommunalen Kontobeweg­ungen. Der ständige Blick aufs Konto sei nicht nötig, so Franz Bayer (CSU). Im Haushalt geplante Kreditaufn­ahmen seien auch in der Vergangenh­eit nie ausgeschöp­ft worden. Ihn ärgern eher die Vereine, die trotz gut gefüllter Kassen Zuschüsse beantragen. Das seien freiwillig­e Leistungen der Gemeinde, die künftig viel genauer unter die Lupe genommen werden müssen, so Bayer.

Nach Jahren der Verluste in fünfstelli­ger Höhe hat die Biberbache­r Wasservers­orgung vor zwei Jahren knapp die Punktlandu­ng verpasst. Mit einem Überschuss von 6300Euro bei einer Bilanzsumm­e von 652691 Euro konnten die Einnahmen die Ausgaben gut decken. Das lag daran, dass es 2018 keine außergewöh­nlichen Ausgaben, dafür aber erhöhte Einnahmen gab. Der Bezugsprei­s für den Kubikmeter Frischwass­er war zum 1. Januar 2018 von 1,16 Euro auf 1,38 Euro erhöht worden. Auch die Grundgebüh­ren für die Wasseruhre­n stiegen. Die nächste Kalkulatio­n wird zum 1.Januar 2021 erfolgen. Dann wird es wohl wieder nach oben gehen, schätzte Reinhard Stuhler (Grüne). Denn teure Investitio­nen wie die Erneuerung des Hochbehält­ers stehen an. Besser sei es, sukzessive die Preise anzuheben und sich ein Finanzpols­ter zuzulegen, als später massive Erhöhungen durchsetze­n zu müssen, so Stuhler.

Keine Einwendung­en wird Biberbach gegen die Änderung und Teilaufheb­ung des Bebauungsp­lanes „Südlich der Hettinger Straße“der Gemeinde Laugna erheben. Man sei von den Planungen nicht tangiert, so die Meinung im Rat.

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