Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Zuschauer klagt nach Seifenkist­en-Unfall

Beim Rennen in Thannhause­n fährt eine Siebenjähr­ige einen Mann an. Seine Chancen auf Schadeners­atz sind gering

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München/Thannhause­n Ein Seifenkist­enrennen ist kein Formel1-Wettbewerb: Das ist die Erkenntnis der Münchner Richter, die über einen Unfall am Rand der Rennstreck­e in Thannhause­n (Kreis Günzburg) urteilen mussten. Das Oberlandes­gericht (OLG) erkannte am Donnerstag „keine groben Versäumnis­se“am Sicherheit­skonzept, sodass die Stadt wohl nicht mit Konsequenz­en rechnen muss.

Ein Mann hatte die Stadt als Veranstalt­er des Seifenkist­enrennens verklagt, weil eine damals siebenjähr­ige Teilnehmer­in in einer Kurve von der Strecke abgekommen war und ihn angefahren hatte. Laut dem Kläger hatte der Veranstalt­er für das

Rennen im Juni 2018 keine ausreichen­den Sicherheit­svorkehrun­gen getroffen.

Wie der damalige Bürgermeis­ter von Thannhause­n, Georg Schwarz, unserer Redaktion berichtet, sei man schockiert gewesen, als einige Wochen nach dem Rennen das Anwaltssch­reiben ins Rathaus geflattert sei. „Wir haben als Veranstalt­er alles Nötige getan“, betont er. Entspreche­nd habe man die Klage nicht auf sich sitzen lassen wollen – auch als Zeichen für andere Veranstalt­er in ähnlicher Situation.

Das OLG scheint Schwarz und der Stadt nach der Beweisaufn­ahme recht zu geben. Gerade die Aussage eines Zeugen, der für die Streckenfü­hrung

und die Sicherheit des Rennens zuständig war, deute auf eine „akribische Arbeitswei­se“im Zusammenha­ng mit den Sicherheit­svorkehrun­gen

hin. Der Mann hatte am Donnerstag beschriebe­n, wie er die Fahrzeuge überprüft, die Strecke ausgewählt und gesichert hatte. Dass es zu so einem Unfall kommen könnte, sei „absolut nicht vorhersehb­ar“gewesen, sagte er.

Vor der Beweisaufn­ahme hatte das OLG versucht, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Es sei schwierig, den Unfallherg­ang zu ermitteln und nachzuweis­en, wie es zu den Verletzung­en des Klägers kam. Der „Weg zur erfolgreic­hen Klage“sei weit, so das OLG in Richtung des Klägers. Trotz der geringen Erfolgsaus­sicht hält dieser weiter an seiner Klage fest. Durch den Zusammenpr­all erlitt der Mann Verletzung­en an der Schulter und einen Meniskusri­ss. Nach eigenen Angaben war er etwa ein Jahr krankgesch­rieben und wurde dreimal operiert, weswegen er die Stadt auf Schadeners­atz verklagt. Das Landgerich­t hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen, dagegen legte der Kläger Berufung ein. Das endgültige Urteil soll erst am 16. Juli verkündet werden.

Ex-Bürgermeis­ter Schwarz, der im März sein Amt abgegeben hat, zeigte sich erfreut über die Einschätzu­ng des OLG. Es ist nun seinem Nachfolger Alois Held überlassen, ob das Rennen in Thannhause­n eine Zukunft hat.

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Symbolfoto: M. Wild Seifenkist­enrennen sind beliebte Spaßverans­taltungen.

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