Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zuschauer klagt nach Seifenkisten-Unfall
Beim Rennen in Thannhausen fährt eine Siebenjährige einen Mann an. Seine Chancen auf Schadenersatz sind gering
München/Thannhausen Ein Seifenkistenrennen ist kein Formel1-Wettbewerb: Das ist die Erkenntnis der Münchner Richter, die über einen Unfall am Rand der Rennstrecke in Thannhausen (Kreis Günzburg) urteilen mussten. Das Oberlandesgericht (OLG) erkannte am Donnerstag „keine groben Versäumnisse“am Sicherheitskonzept, sodass die Stadt wohl nicht mit Konsequenzen rechnen muss.
Ein Mann hatte die Stadt als Veranstalter des Seifenkistenrennens verklagt, weil eine damals siebenjährige Teilnehmerin in einer Kurve von der Strecke abgekommen war und ihn angefahren hatte. Laut dem Kläger hatte der Veranstalter für das
Rennen im Juni 2018 keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Wie der damalige Bürgermeister von Thannhausen, Georg Schwarz, unserer Redaktion berichtet, sei man schockiert gewesen, als einige Wochen nach dem Rennen das Anwaltsschreiben ins Rathaus geflattert sei. „Wir haben als Veranstalter alles Nötige getan“, betont er. Entsprechend habe man die Klage nicht auf sich sitzen lassen wollen – auch als Zeichen für andere Veranstalter in ähnlicher Situation.
Das OLG scheint Schwarz und der Stadt nach der Beweisaufnahme recht zu geben. Gerade die Aussage eines Zeugen, der für die Streckenführung
und die Sicherheit des Rennens zuständig war, deute auf eine „akribische Arbeitsweise“im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorkehrungen
hin. Der Mann hatte am Donnerstag beschrieben, wie er die Fahrzeuge überprüft, die Strecke ausgewählt und gesichert hatte. Dass es zu so einem Unfall kommen könnte, sei „absolut nicht vorhersehbar“gewesen, sagte er.
Vor der Beweisaufnahme hatte das OLG versucht, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Es sei schwierig, den Unfallhergang zu ermitteln und nachzuweisen, wie es zu den Verletzungen des Klägers kam. Der „Weg zur erfolgreichen Klage“sei weit, so das OLG in Richtung des Klägers. Trotz der geringen Erfolgsaussicht hält dieser weiter an seiner Klage fest. Durch den Zusammenprall erlitt der Mann Verletzungen an der Schulter und einen Meniskusriss. Nach eigenen Angaben war er etwa ein Jahr krankgeschrieben und wurde dreimal operiert, weswegen er die Stadt auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen, dagegen legte der Kläger Berufung ein. Das endgültige Urteil soll erst am 16. Juli verkündet werden.
Ex-Bürgermeister Schwarz, der im März sein Amt abgegeben hat, zeigte sich erfreut über die Einschätzung des OLG. Es ist nun seinem Nachfolger Alois Held überlassen, ob das Rennen in Thannhausen eine Zukunft hat.